Drucksache 18 / 10 527 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 23. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2017) und Antwort Berliner Brandschutzmängel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Laut eines Zeitungsartikels der Berliner Morgenpost vom 11.02.2017 gibt es erhebliche Probleme mit dem vorbeugenden Brandschutz in Berlin. Unangekündigte Besuche wie etwa bei den Hygienekontrollen im Gaststättenbereich finden praktisch nicht statt. In den zuständigen Bauaufsichtsämtern und der Feuerwehr fehlen dafür offenbar die Mitarbeiter. 1. Wie haben sich die Zahlen der Anstellungen bei der Berliner Berufsfeuerwehr im Bereich vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz seit 2014 (Antritt Senat Müller I) entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Mitarbeiterzahlen und Jahren? Zu 1.: In den Direktionen der Berliner Feuerwehr im Fachbereich Vorbeugender Brandschutz ist die Anzahl der Haupt- und Sachbearbeiter- Stellen für die jeweiligen Bezirke seit 2014 unverändert wie folgt: Direktion Nord - Bezirke: Lichtenberg und Marzahn- Hellersdorf: 1 Hauptsachbearbeiterin / Hauptsachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Pankow: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Reinickendorf: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter , 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Direktion Süd - Bezirke: Friedrichshain- Kreuzberg: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Neukölln: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Tempelhof- Schöneberg: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter , 2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Treptow- Köpenick: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter , 2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Direktion West- Bezirke: Mitte: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Tiergarten/ Wedding: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter , 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Charlottenburg/ Wilmersdorf: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 3 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Spandau: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Steglitz/ Zehlendorf: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter , 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter 2. Wie haben sich die Zahlen der zuständigen Mitarbeiter der Bauaufsichtsämter für den Bereich der Einhaltung der Brandschutzvorschriften seit 2014 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Mitarbeiterzahlen und Jahren. Zu 2.: Es liegen dem Senat folgende Informationen vor: Bezirk Mitte: Für die Brandsicherheitsschauen sind seit 2014 3 Mitarbeiterinnen / Mitarbeiterverantwortlich. Bezirk Reinickendorf: Für die Brandsicherheitsschauen ist 1 Mitarbeiterin/ Mitarbeiter verantwortlich. Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf: Für die Brandsicherheitsschauen sind 2,5 Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter verantwortlich. Daten aus den anderen Bezirken liegen dem Senat nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 527 2 3. Ist es zutreffend, dass in Berlin keine rechtliche Pflicht zur Teilnahme der Berliner Berufsfeuerwehr an Brandsicherheitsschauen solcher Betriebe, die der Betriebsverordnung unterliegen, besteht? Zu 3.: Diese Aussage ist zutreffend. Gemäß Betriebs- Verordnung (BetrVO) ist die Berliner Feuerwehr über die beabsichtigte Brandsicherheitsschau lediglich zu unterrichten . Nach Nr. 25 der Anlage zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG Bln ist der Berliner Feuerwehr die Mitwirkung bei der Brandsicherheitsschau als Ordnungsaufgabe übertragen. Eine zwingende Teilnahme ist nicht vorgeschrieben. 4. Sollte im Zusammenhang mit der Antwort aus Frage 3 lediglich eine Mitwirkungspflicht bestehen: Wie ist diese definiert und welche konkreten Auflagen sind damit verbunden? Zu 4.: Die Definition der „Mitwirkung“ erfasst vom Wortlaut her die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren. Hier konkret im Sinne von Beratung oder Abgabe von Stellungnahmen. Der Gesetz-/ Verordnungsgeber hat in § 6 Abs. 1 Satz 4 BetrVO geregelt, dass die Berliner Feuerwehr lediglich von der Brandsicherheitsschau zu unterrichten ist. Hierbei handelt es sich um eine sehr schwache Beteiligungsform. 5. Liegen dem Senat Zahlen über die von der Berliner Berufsfeuerwehr nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeiteten „Stellungnahmeersuchen“ vor? Zu 5.: In dem Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 27.02.2017 wurden in der Direktion West 3.914 Stellungnahmen abgegeben, davon 480 mit einer Fristüberschreitung (12 %). Für den gleichen Zeitraum wurden in der Direktion Nord 2.102 Stellungnahmen abgegeben, 1.363 mit einer Fristüberschreitung (65%). In der Direktion Süd wurden 3.225 Stellungnahmen abgegeben, 696 mit einer Fristüberschreitung (22%). Berlin den 08. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2017)