Drucksache 18 / 10 530 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 24. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2017) und Antwort Die Auswahlkommission zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und wie begann das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts? Zu 1.: Die Ausschreibung der Stelle erfolgte im Amtsblatt vom 13. November 2015, Seite 2491. 2. Wer waren die Kommissionsmitglieder bzw. welche Stelle/Position hatten diese zum Zeitpunkt der Berufung als Mitglieder der Auswahlkommission zur Besetzung der Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts inne? 3. Wann wurden sie als Mitglieder dieser Kommission berufen? 4. Wie viele Bewerber um die Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts gab es insgesamt? 5. Wie viele Bewerber wurden zu einem Auswahlgespräch mit der Auswahlkommission eingeladen? 6. Wie viele Bewerber nahmen an einem Auswahlgespräch mit der Auswahlkommission teil? 7. Wie viele Sitzungen dieser Auswahlkommission zur Besetzung der Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts fanden wann statt? 8. Ist die Auswahlkommission nach deren ursprünglicher Besetzung ausgetauscht worden und wenn ja, wann und durch wen? 9. Hatte der Justizsenator davon Kenntnis und wenn ja, wann? 10. Wann hat der Justizsenator Gespräche mit den abberufenen Kommissionsmitgliedern bzgl. ihrer Abberufung geführt bzw. führen lassen? 11. Welche sachlichen Gründe liegen der Entscheidung des Justizsenators zugrunde, die gesamte Auswahlkommission zur Besetzung der Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts auszutauschen (bitte zu jedem Kommissionsmitglied gesondert darstellen)? 12. Hat der Justizsenator die abberufenen Kommissionsmitgliedern gefragt bzw. fragen lassen, ob sie auch in der neuen Auswahlkommission Mitglied sein wollen? 13. Wer sind die neu ernannten Kommissionsmitglieder bzw. welche Stelle/Position hatten diese zum Zeitpunkt der Benennung inne? 14. Welche sachlichen Gründe liegen der Entscheidung des Justizsenators zugrunde, die neuen Kommissionsmitglieder zu benennen (bitte zu jedem Kommissionsmitglied gesondert darstellen)? 15. Wann hat der Justizsenator Gespräche mit den neu ernannten Kommissionsmitgliedern bzgl. ihrer Benennung geführt bzw. führen lassen? 16. Gab es Personen, die vom Justizsenator gefragt worden sind, ob sie in der neu berufenen Auswahlkommission Mitglied sein wollen, die Berufung jedoch abgelehnt haben und wenn ja, was waren die Gründe für die Ablehnung? 17. Inwiefern hat der Justizsenator Einfluss genommen bzw. nehmen lassen bzgl. der Auswahl der neu ernannten Kommissionsmitglieder? 18. Wie viele Bewerber wurden zu einem Auswahlgespräch mit der Auswahlkommission eingeladen? 19. Wie viele Bewerber nahmen an einem Auswahlgespräch mit der Auswahlkommission teil? 20. Wie viele Sitzungen dieser Auswahlkommission zur Besetzung der Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts fanden wann statt? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 530 2 21. An welchen Sitzungen der Auswahlkommission zur Besetzung der Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts war der Justizsenator anwesend? 22. Haben sich Bewerber um die Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts anwaltlich vertreten lassen und wenn ja, wie viele? 23. Gab es Bewerber, die während des Auswahlverfahrens arbeitsunfähig erkrankt waren und wenn ja, inwiefern hatten diese Krankmeldungen Einfluss auf die Dauer des Auswahlverfahrens? Zu 2. bis 23.: Die Schriftliche Anfrage betrifft ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren, das gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Die Bekanntgabe von Informationen aus einem solchen Verfahren kann die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung gefährden. Denn diese hängt auch vom vertraulichen Umgang mit den für die Entscheidung relevanten Informationen und von einer unvoreingenommenen Entscheidungsfindung ab. Ferner sind Personaldaten von Bewerberinnen und Bewerbern betroffen, die der Vertraulichkeit unterliegen. Die erbetenen Angaben können daher zur Sicherung des ordnungsgemäßen Stellenbesetzungsverfahrens und aus Gründen der Vertraulichkeit von Personaldaten nicht erteilt werden. Berlin, den 08. März 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2017)