Drucksache 18 / 10 541 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 27. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2017) und Antwort Überleitung in neue Pflegegrade und damit verbundene Leistungsbescheide für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung nach Leistungskomplex 32 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welcher Zeitplan liegt für die neue Vereinbarung zu den Entgelten zum Leistungskomplex 32 vor? Zu 1.: Aufgrund der mit der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze II und III verbundenen rechtlichen Änderungen werden die Vergütungsvereinbarungen 2017 zum Leistungskomplex 32 zwischen den Pflegekassen, dem Land Berlin als Sozialhilfeträger und den Trägern der ambulanten Pflegediensten vereinbart. Der Antrag der Träger ist bei den Kostenträgern in der 9. KW eingegangen . Die Federführung bei den Kostenträgern obliegt der AOK Nordost. Das Land Berlin hat den Trägern seine Unterstützung bei den Vergütungsverhandlungen angeboten . 2. Sind alle Überleitungen in die neuen Pflegegrade erfolgt (bitte nach Bezirken aufgegliedert)? Zu 2.: Der Senat geht davon aus, dass auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben sowie der hierzu erfolgten Informationsveranstaltungen und des Umsetzungsrundschreibens vom 29.12.2016 sämtliche Leistungsfälle der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII auf die ab 01.01.2017 maßgeblichen Pflegegrade umgestellt worden sind. 3. Ist dem Senat bekannt, ob bei der Überleitung Probleme aufgetreten sind? Wenn ja, welche Probleme sind das und wie verteilen sie sich auf die Bezirke? Zu 3.: Dem Senat sind keine grundsätzlichen Probleme bekannt. 4. Wie ist der Kenntnisstand des Senats zur Neuerteilung der Leistungsbescheide für die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung zum 1.1. 2017? 5. Sind dem Senat Probleme bei der Erteilung dieser Leistungsbescheide bekannt und wenn ja, welche sind das und wie verteilen sie sich auf die Bezirke? Zu 4. und 5.: Die Bezirke sind ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die persönliche Assistenz in Form des Leistungskomplexes 32 unverändert zu bewilligen ist. Das gilt insbesondere auch für Leistungsfälle am 31.12.2016, die im Rahmen der Übergangsregelung des § 138 SGB XII bis zu einer Neufeststellung des pflegerischen Bedarfs nach § 63a SGB XII in unverändertem Leistungsumfang weiter zu gewähren sind. Auf Grund der veränderten Anrechnung der vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung sind von den Bezirken neue Leistungsbescheide zu erstellen. Diesbezügliche Probleme sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 13. März 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2017)