Drucksache 18 / 10 542 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 27. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2017) und Antwort Datenschutz in Immobilienunternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen dem Senat Erkenntnisse über Datenschutzverstöße von Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften , insbesondere bei der Einhaltung von technischen Datenschutzstandards, vor und wenn ja, welche ? Zu 1.: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat dem Senat in den vergangenen Jahren mehrfach im Rahmen ihres Jahresberichts Datenschutzverstöße von Immobilienunternehmen mitgeteilt. Die BlnBDI erreichten wie bereits in den Vorjahren Eingaben von Mietinteressentinnen und Mietinteressenten , die berichteten, dass Vermietungsgesellschaften außergewöhnlich viele Daten von den Wohnungssuchenden erheben. Dies betreffe private und landeseigene Wohnungsbau - und Vermietungsgesellschaften gleichermaßen. In dem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass die Selbstauskunft bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit den betrieblichen Datenschutzbeauftragten dieser Gesellschaften abgestimmt ist. Unabhängig davon, ob Wohnungsvermittlungen über das Internet oder analog betrieben werden, würden die Beschwerden meist ausufernde Fragebögen zur Selbstauskunft, die bereits im Stadium der Vertragsanbahnung abgefordert werden sowie generell unzulässige Abfragen von Angaben bspw. zu Nationalität oder Sozialleistungsbezug im Rahmen von Selbstauskünften betreffen. Die sogenannte Smart Home-Technologie werde als zukünftiges Problemfeld erkannt, bisher würden der BlnBDI jedoch keine konkreten Kenntnisse über datenschutzrechtliche Verstöße in diesem Bereich vorliegen. 2. Beteiligt sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an einer Massenprüfung von Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften , die unter der Federführung des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten stattfinden soll (vgl. Unverschlüsselt durchs Netz, FAZ vom 17.10.2016)? Zu 2.: Die BlnBDI hat sich nicht an einer solchen Massenprüfung beteiligt. 3. Haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt? Zu 3.: Alle sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt . 4. Sieht der Senat hinsichtlich des Datenschutzes Handlungsbedarf, weil sich die Vermittlung von Wohnungen ganz überwiegend ins Internet und dort auf wenige Plattformen verlagert hat? Zu 4.: Nach Mitteilung der BlnBDI stelle sich die nahezu monopolartige Konzentration auf ein in Berlin ansässiges Online-Unternehmen zur Wohnungsvermittlung als ein zunehmendes Problem dar. Hier würden Nutzerinnen und Nutzer quasi dazu angeregt, möglichst viele Daten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, um Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen. Den an einer Wohnung interessierten Personen werde so signalisiert, dass Wohnungsanbiete-rinnen und Wohnungsanbieter dazu berechtigt seien, entsprechende Erhebungen von teils sehr persönlichen Daten durchzuführen . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 542 2 5. Sind dem Senat Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften durch a. die Betreiber*innen der Internetplattformen bzw. Portalen der Wohnungsvermittlung oder b. andere Wohnungsvermittler*innen bekannt? Wenn ja, bitte auflisten. Zu 5.: Die BlnBDI hat mitgeteilt, dass sie mehrfach Beschwerden darüber erreicht hätten, dass zur Wohnungsvermittlung betriebene Internetplattformen Bonitätsabfragen in Kooperation mit der Schufa durchführen. Bekannt seien auch Konstellationen, in welchen die Ausstellung sogenannter Mietzahlungsbestätigungen durch eine Online-Plattform angeboten werde. Dafür sollen Betroffene ihre Zugangsdaten zu deren Online-Banking- Konto zur Verfügung stellen, worüber dann die Mietzahlungen identifiziert und als Zahlungsbestätigung exportiert werden. Dieses Vorgehen sei derzeit gesetzmäßig, es würde jedoch große Missbrauchsrisiken eröffnen. 6. Sieht der Senat eine Verschärfung des Wettbewerbs auf dem Berliner Wohnungsmarkt darin, dass Wohnungssuchende , die bereit sind, mehr – und ggf. über das gesetzlich zulässige Maß hinaus – Informationen preiszugeben , bessere Chancen haben, eine Wohnung zu finden? Wenn ja, welchen Handlungsbedarf oder -spielraum sieht der Senat an dieser Stelle? Zu 6.: Nach Kenntnis der BlnBDI sei wenigstens eine Schlechterstellung derjenigen Personen bei der Wohnungssuche festzustellen, die nicht bereit seien, schon vor Besichtigung einer Wohnung oder jedenfalls noch vor Vertragsabschluss umfangreiche Angaben zu ihrer Person zu machen, die teilweise auch über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen. Aufgrund der Vielzahl von Eingaben in diesem Bereich sei von einer hohen Dunkelziffer von Fällen auszugehen, in welchen Wohnungssuchende sich wegen der umfangreichen Abfragen gar nicht erst auf eine Wohnung bewerben oder bei der Auswahl wegen fehlender Angaben nicht berücksichtigt werden. 7. Nutzen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die aggregierten Daten ihrer Mieter*innen als Grundlage so genannter BigData-Anwendungen und wenn ja, zu welchem Zweck? Zu 7.: Nein, die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nutzen keine BigData-Anwendungen. Berlin, den 13. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2017)