Drucksache 18 / 10 544 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 27. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2017) und Antwort MUF Wittenberger Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie, von wem und warum wurde die Volkssolidarität als Betreiber der MUF ausgewählt, und nicht der Mitbewerber ? Was waren die ausschlaggebenden Gründe? Zu 1.: Dem Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V. (Volkssolidarität e. V.) wurde auf Grundlage der §§ 16 f. Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheitsund Ordnungsgesetz - ASOG Bln) vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) aufgegeben, den Betrieb der Unterkunft Wittenberger Str. vorübergehend wahrzunehmen. Im Rahmen des Auswahlermessens wurde der Volkssolidarität e. V. als vorübergehender Betreiber der Einrichtung bestimmt. Die ausschlaggebenden Gründe für die Auswahl des Volkssolidarität e. V. waren dessen hoher Qualitätsstandard im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und dessen kurzfristige Leistungsfähigkeit . 2. Wie lange gilt der Betreibervertrag mit der Volkssolidarität ? Zu 2.: Es liegt kein Betreibervertrag vor. Die Inanspruchnahme des Volkssolidarität e. V. erfolgt vorübergehend bis zum Einsetzen des Betriebes auf Grundlage des Ausschreibungsverfahrens. Mit Schreiben vom 09.03.2017 wurde der Firma Hero Norge AS der Zuschlag für die Einrichtung in der Wittenberger Str. erteilt. Wann die Übernahme des Objektes durch diese erfolgt, ist noch nicht bekannt. 3. Welche finanziellen Leistungen erhält die Volkssolidarität , und wofür? Wie hoch sind die monatlichen Kosten pro Bewohner? Zu 3.: Der Betreiber wurde entsprechend den Regelungen des ASOG aufgefordert, die ihm durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten darzulegen. Dies wird derzeit geprüft. 4. Wie viele Personen wohnen derzeit in der Unterkunft ? Wie viele sind davon Frauen, wie viele Männer, wie viele Kinder? Zu 4.: Derzeit (Stand: 10.03.2017) wohnen 440 Menschen in der Unterkunft. Davon sind 112 minderjährig. Von den 328 volljährigen Geflüchteten sind 65 weiblich und 263 männlich. 5. Aus welchen Herkunftsländern kommen die Bewohner ? Bei wieviel Bewohner konnte die Herkunft bisher nicht festgestellt werden? Zu 5.: Die Bewohnerinnen und Bewohner kommen aus: Afghanistan, Irak, Iran, Ägypten, Eritrea, Libanon, Pakistan, Palästina, Somalia, Syrien, Türkei, Vietnam. Bei 19 Bewohnerinnen und Bewohnern konnte die Herkunft bislang nicht geklärt werden. 6. Wie viele Kinder gehen in Kitas und wie viele in Schulen? Aufgeteilt nach wie viele Kinder in welche Kitas und welche Schulen genau? Zu 6.: Valide Daten dazu liegen dem Senat noch nicht vor. 7. Sind Bewohner der MUF polizeilich bzw. strafrechtlich in Erscheinung getreten oder gibt es anhängige Ermittlungsverfahren in Deutschland? Falls ja, bei wie vielen Bewohnern und wegen welcher Delikte? Zu 7.: Statistische Daten werden hierzu nicht erhoben. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 544 2 8. Welches Sicherheitskonzept zum Schutz der umliegenden Anwohner wurde nun erstellt? Zu 8.: Für jeden Standort wird ein Sicherheitskonzept erstellt, anhand dessen die Sicherheit am Standort durch ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen gewährleistet wird. Nach übereinstimmender Beurteilung durch verschiedene Polizeiabschnitte ist im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften im Vergleich zum Berliner Durchschnitt kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen festzustellen . 9. Warum gibt es keine Infrastrukturverbesserungen? Zu 9.: Die Auswahl der Grundstücke für Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) wurde per Senatsbeschluss festgelegt. Ab Mitte März 2016 wurden hierzu Abstimmungsgespräche mit den zwölf Bezirken geführt. Ziel dieser Gespräche war es, geeignete Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu konsentieren und festzulegen. Hierbei wurde und wird auch weiterhin eine gerechte Gesamtverteilung der unterzubringenden Menschen in der Stadt angestrebt. Die Auswahl der MUF-Standorte erfolgte darüber hinaus unter Beachtung der Größe des Grundstückes, der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktur sowie planungsrechtlichen Aspekten. Beachtet wurden ebenfalls vorhandene Netzwerkpartnerschaften (Stadtteilzentren). Die Bezirke haben bei ihrer Planung wiederum den Zuzug der Geflüchteten berücksichtigt, es wurden beispielsweise Willkommensklassen sowie zusätzliche Kitaplätze eingeplant. Der Standort Wittenberger Str. verfügt mit benachbarten Schulen und Kindergärten sowie einer sehr guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr über ein ausreichendes Infrastrukturangebot sowohl in sozialer, als auch in technischer Hinsicht. Berlin, den 17. März 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2017)