Drucksache 18 / 10 553 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 24. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017) und Antwort Blockchain-Technologie für Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat in der laufenden Wahlperiode die Erforschung und den Ausbau der Blockchain-Technologie in Berlin besonders zu fördern, beispielsweise als Teil der 50 neuen IT-Professuren (vgl. Pressemitteilung des Reg. Bürgermeisters vom 13.09.2016: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilunge n/2016/pressemitteilung.516773.php) oder in Form besonderer Beratungsstellen- und Vermittlungsstellen zwischen Hochschulen und Wirtschaft? Zu 1.: Die in der Fragestellung benannten 50 Professuren sind Bestandteil des neuen Einstein Center Digital Future (ECDF). Die Professuren sind bewusst interdisziplinär angelegt und sollen an den Schnittstellen zu anderen Disziplinen forschen. Eine spezielle Professur zum Thema „Blockchain-Technologie“ ist nicht geplant. Gleichwohl ist das ECDF in seinem Konzept darauf ausgelegt , die Digitalisierung vor allem als Querschnittsthema in diversen Forschungsfeldern zu untersuchen, in denen auch Blockchain-Technologien berücksichtigt werden könnten. Das Matching zur Blockchain- Technologie findet aber nicht in einer speziellen Berücksichtigung der Technologie im ECDF statt, sondern in der Adressierung der vornehmlich digitalaffinen Branchengruppen , die vom Einsatz der Blockchain-Technologie tangiert werden könnten. An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sind in Berlin seit vielen Jahren zahlreiche Intermediäre aktiv, die das Thema Blockchain aufgreifen oder aufgreifen könnten. So haben sich an den Berliner Hochschulen Technologie-transferstellen etabliert, die im Sinne eines bilateralen Prozesses Themen aus der Wirtschaft oder entsprechend aus der Wissenschaft an die jeweilige andere Seite herantragen. Einen guten Überblick zu zahlreichen aktiven Netzwerkstrukturen gibt die aktuelle TSB-Studie „Blockchains, Smart Contracts und das Dezentrale Web“. https://www.technologiestiftungberlin .de/de/bibliothek/publikationen/ 2. Welche Strategie verfolgt der Senat, um den Frauenanteil in dieser Branche bzw. in der IT- und Informatikbranche generell zu erhöhen, insbesondere vor dem Hintergrund der in den Koalitions vereinbarungen beschlossenen Verbesserung der chancengerechten Wissenschaft und Arbeitswelt? Bestehen besondere Förderprogramme für weibliche Gründerinnen? Zu 2.: Im Rahmen bestehender Förderprogramme, die in Berlin seit Jahren ein-geführt sind (z. B. das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre), können Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden, die auf eine Erhöhung des Frauenanteils in der IT- und Informatikbranche ausgerichtet sind. Der Senat setzt sich für die frühe Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen, jungen Frauen insbesondere auch auf MINT-Berufe ein. Dafür werden u.a. Projekte wie der Girls' Day, die Girls' Day Akademie, die JobWerkstatt Mädchen und Enter-Technik gefördert. Am Girls' Day ist die IT-Branche in Berlin unter den anbietenden Unternehmen seit 2010 Spitzenreiter. Schülerinnen haben am Girls' Day die Möglichkeit, Erfahrungen in den IT-Berufsfeldern zu sammeln und werden damit ermutigt, Praktikums- und Ausbildungsplätze nachzufragen. Die Angebote zur Qualifizierung von Gründerinnen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung fördern auf verschiedenen Ebenen Veränderungen von Handeln und Haltung der Frauen und stoßen einen Prozess der weiteren Professionalisierung und der Veränderung der Rollenverständnisse an. Sie tragen insgesamt dazu bei, die Zahl der Frauengründungen in Berlin noch weiter zu erhöhen, mögliche Hürden zu verringern und damit das Potenzial der Frauen – unabhängig von der gewählten Branche – nachhaltig für den Wirtschaftsstandort Berlin zu sichern. Konkret werden branchenübergreifende Angebote speziell für Frauen in den Bereichen Orientierung /Information, Existenzgründungskurse/ Beratung und Mikro-Finanzierung vorgehalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 553 2 3. Sieht der Senat die Möglichkeit der Prüfung von Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie in der öffentlichen Verwaltung und deren Test noch in der 18. Wahlperiode? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin beobachten mit großer Aufmerksamkeit und Interesse die Entwicklung dieser Technologie und werden zu gegebener Zeit deren Erprobung bzw. einen Einsatz prüfen. Grundsätzlich könnte der Einsatz der Blockchain- Technologie zur Verbesserung / Vereinfachung der Transaktionssicherheit in verteilten Systemen beitragen und damit zusätzliche Möglichkeiten zum Schutz vor nachträglichen Manipulationen bieten. 4. Sieht der Senat Möglichkeiten der Implementierung von Blockchain-Technologien in eine generelle Forschungsstrategie des Landes Berlins? Wie sähe diese Einbindung aus? Zu 4.: Die Berliner Einrichtungen der gemeinschaftsfinanzierten außeruniversitären Forschung betreiben im Kontext ihrer Forschungsprofile und der bundesweit abgestimmten Aufgabenverteilung keine Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Blockchain-Technologien. Gleichwohl sei hier auf die unter 1. erwähnte Studie der Technologiestiftung Berlin verwiesen, in der einzelne Institute unterschiedlicher Universitäten und Fachrichtungen in Berlin aufgelistet werden, die sich sowohl in der Forschung als auch in der Lehre bereits mit Blockchain- Technologien beschäftigen; hierzu gehören u.a. das Institut für Informatik der HU Berlin, das Institut Wirtschaftsinformatik und quantitative Methoden an der TU Berlin das Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Informatik an der HTW, die Allgemeine BWL und die Angewandte Informatik, Gesundheitsinformatik, Telemedizin , Medical Imaging an der HTW. 5. Sieht der Senat weitere Handlungsmöglichkeiten, um Berlin zu einem weltweiten Vorreiter in diesem Technologiebereich zu machen, beispielsweise die Etablierung juristischer Regelungen, um Rechtssicherheit für (Start- Up-)Unternehmen zu schaffen, welche die Blockchain- Technologie nutzen? Zu 5.: Aus Sicht des Senats birgt das Technologiefeld „Blockchains“ das Potenzial, den digitalen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft maßgeblich zu prägen. Gleichwohl ist die Technologie noch sehr jung, zukunftsträchtige Geschäftsfelder zeichnen sich derzeit häufig erst ab, eine Etablierung steht noch aus. Der Senat beobachtet und begleitet die Entwicklung der Blockchain- Technologie und ihre mögliche Marktetablierung mit großem Interesse, um bei Bedarf dazu beizutragen, die rechtssichere Umsetzung von Technologien dieser Art zu gewährleisten und damit das hohe innovative Potenzial der Blockchain-Technologie für den Wirtschaftsstandort Berlin zu nutzen. Berlin, den 15. März 2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ……………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2017)