Drucksache 18 / 10 566 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 24. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017) und Antwort Prävention gegen Radikalisierung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Schulen finden derzeit Kurse gegen Radikalisierung in Verantwortung der Landeskommission Berlin gegen Gewalt statt? 2. An welchen Schulen fanden in den letzten zwei Jahren derartige Kurse statt? Zu 1. bis 2.: Das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention wurde 2015 erarbeitet, um vereint gegen die Gefahr einer dschihadistisch-salafistischen Radikalisierung vorzugehen. Das Landesprogramm wurde am 01.09.2015 von den Mitgliedern der Landeskommission Berlin gegen Gewalt und am 22.12.2015 vom Senat beschlossen. Dem ressortübergreifenden Staatssekretärsgremium , die Landeskommission Berlin gegen Gewalt, wurde die Entscheidungs- und Steuerungsfunktion übertragen . Seit dem 1. Januar 2016 werden die ersten Projekte umgesetzt. Zentrale Zielsetzung des Landesprogramms ist die wirksame Prävention gegen Radikalisierung sowie die Deradikalisierung bereits radikalisierter Jugendlicher und junger Erwachsener durch die Förderung entsprechender Initiativen, Projekte und Maßnahmen. Im Fokus stehen dabei auch Maßnahmen an Schulen. Dort erfolgt in den Workshops vor allem die Vermittlung von Wissen sowie Diskussionen zu den Themen: Islam, Islamismus, Extremismus versus Vielfalt und Toleranz, Rollenbilder, Biografiearbeit, Nahostkonflikt, Informationen über Rekrutierungsmethoden des IS, Konsequenzen der Ausreise in Krisengebiete, etc. Hier wurden im Jahre 2016 insgesamt fünf Projekte mit ca. 335.000 Euro gefördert . Darunter sind zwei Projekte, die von uns kofinanziert wurden. Für 2017 wurde der Schwerpunkt um zwei Projekte aufgestockt: nun stehen insgesamt ca. 710.000 Euro zur Verfügung. In einem in 2016 durchgeführten Projekt wurden zum Beispiel 58 Module an ca. 20 Schulen durchgeführt. Ein Modul besteht aus drei Workshops mit jeweils 90 Minuten . In einem anderen Projekt wurden insgesamt 79 Veranstaltungstage durchgeführt. Die zivilgesellschaftlichen Träger haben ihre Angebote an mehr als 60 Berliner Schulen umgesetzt. Die Schulen werden nicht von der Landeskommission ausgewählt und zur Vermeidung einer Stigmatisierung werden auch keine Listen geführt. 3. Wie wurden und werden die Schulen für die Angebote der Landeskommission gegen Gewalt ausgewählt? Zu 3.: Ziel des Berliner Landesprogramms Radikalisierungsprävention ist es, eine Angebotsstruktur für die Berliner Schulen aufzubauen. Insofern kommen Berliner Schulen selbst auf die zivilgesellschaftlichen Träger zu, um entsprechende Workshops oder andere Veranstaltungsformate durchzuführen. 4. Wurde evaluiert, ob und in welchem Umfang die Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen durch diese Kurse verhindert bzw. gestoppt werden konnten? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Seitens der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt wurden zu insgesamt sechs Projekten aus dem Landesprogramm externe Evaluationen in Auftrag gegeben. Darunter sind auch zwei Projekte mit dem Schwerpunkt Schulworkshops. Da die Projekte erst seit 2016 durchgeführt werden, ist mit Ergebnissen frühestens Mitte 2017 zu rechnen. Zudem wird auch die unter Leitung von Prof. Dr. Jaschke von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin durchgeführte wissenschaftliche Begleitung des Landesprogramms bis Mitte 2017 ihren Zwischenbericht vorlegen. Ziel ist eine wissenschaftsbasierte Bewertung der Projekte zur Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung sowie die passgenaue Weiterentwicklung der Aktivitäten im Rahmen des Berliner Landesprogramms. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 566 2 Es handelt sich hier um ein Präventionsprogramm, insofern ist die abgefragte Bewertung in dieser Zuspitzung nicht möglich. 5. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den bisherigen Erfahrungen mit dieser Art der Präventionsarbeit ? 6. Wie wird sich der Kostenansatz für die Arbeit der Landeskommission in den kommenden Jahren nach Senatsplanung entwickeln? 7. Welchen Umfang kann und wird das Präventionsprogramm künftig haben? 8. Inwieweit hält der Senat diesen Umfang für ausreichend und warum? Zu 5. bis 8.: Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass ein anhaltend hohes Interesse an den Angeboten aus dem Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention besteht. Die Präventionsarbeit wird auch künftig ein ganz wesentlicher Bestandteil bei der Bekämpfung des islamistischen Extremismus sein. Dies ist für die Sicherheit in Berlin von hoher Bedeutung. Bereits für 2017 konnte der Senat eine Verstärkung der Mittel für das Landesprogramm auf knapp zwei Millionen Euro erreichen. Für den Haushalt 2018/2019 setzt sich der Senat dafür ein, die Mittel auch in der Höhe sicherzustellen . 9. An welchen Schulen sind solche Kurse aktuell geplant ? Zu 9.: Die kooperierenden Schulen für die Projekte in 2017 stehen noch nicht endgültig fest. Berlin, den 09. März 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2017)