Drucksache 18 / 10 568 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 28. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017) und Antwort Erweiterung Vivantes Klinikum Spandau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Vivantes Klinikum Spandau wird für knapp 30 Millionen Euro erweitert. Dazu kommen Bundesmittel für finanzschwache Kommunen. Unter anderem wird in den Ausbau von Komfort Stationen investiert. 1. Wann tritt durchschnittlich der „Return of Invest“ bei dem Umbau einer Station in eine Komfort Station ein? Zu 1.: Der Senat führt keine Statistiken, die Aussagen über den durchschnittlichen Eintritt des „Return of Invest “ bei derartigen Umbauten enthalten. Das Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin „Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH“ hat seinen Aufsichtsratsmitgliedern anlässlich der zu treffenden zustimmungspflichtigen Investitionsentscheidung u.a. einen Businessplan vorgelegt. Dabei wurde die voraussichtliche Wirtschaftlichkeit des gesamten Neubauvorhabens am Klinikum Spandau unter Berücksichtigung u.a. von vorgesehenen Behandlungsfällen, Baserate, diversen Erlösen sowohl aus Krankenhausleistungen als auch aus vor- und nachstationärer Behandlungen sowie Wahlleistungen und Personalund Sachkosten bei einer angemessenen Amortisationsdauer dargestellt. 2. Wurden aus den Bundesmitteln für finanzschwache Kommunen weitere Krankenhäuser unterstützt? a. Wenn ja, welche? b. Wenn nein, lagen Anträge von nicht durch Vivantes geführten Krankenhäusern vor? Zu 2.: Folgende Krankenhäuser haben 2016 einen Bewilligungsbescheid über Fördermittel nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInv FG) erhalten: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Vivantes Ida Wolff Krankenhaus Deutsches Herzzentrum Berlin Dominikus Krankenhaus Berlin DRK Kliniken Berlin | Köpenick DRK Kliniken Berlin | Mitte DRK Kliniken Berlin | Westend DRK Kliniken Berlin | Wiegmann-Klinik Ev. Elisabeth Klinik Ev. Johannesstift Wichernkrankenhaus Ev. Krankenhaus Hubertus Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge Ev. Lungenklinik Berlin Ev. Waldkrankenhaus Spandau Ev. Geriatriezentrum Berlin Franziskus Krankenhaus F.v. Bodelschwingh Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe Havelklinik HELIOS Klinikum Emil von Behring HELIOS Klinikum Buch Immanuel Krankenhaus Jüdisches Krankenhaus Berlin Klinik "Helle Mitte" Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk Krankenhaus Bethel Berlin Krankenhaus Waldfriede Malteser Krankenhaus Maria Heimsuchung Caritas-Klinik Pankow Martin-Luther-Krankenhaus Park-Klinik Weißensee Paulinenkrankenhaus Sana Klinikum Lichtenberg Schlosspark-Klinik St. Gertrauden-Krankenhaus St. Hedwig-Kliniken Berlin St. Joseph-Krankenhaus (Tempelhof) St. Joseph-Krankenhaus (Weißensee) St. Marien-Krankenhaus Berlin Unfallkrankenhaus Berlin Vitanas Krankenhaus für Geriatrie West-Klinik Dahlem Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 568 2 3. Wer ist für die Vergabe der Mittel zuständig und wie ist das Vergabeverfahren? Zu 3.: Das Bewilligungsverfahren für die Fördermittel des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes (KInvFG) wurde 2015/2016 von der zu diesem Zeitpunkt für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Absprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt. Die Fördermittel wurden förderfähigen Krankenhäusern 2016 auf Antrag als Investitionspauschale nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 LKG für die Jahre 2016 bis 2018 bewilligt. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe dieser Pauschalbeträge richten sich nach § 3 KhföVO auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 71.562.888 Euro und der Datenbasis (Investitionsbewertungsrelationen ) des Jahres 2014. Die Fördermittel sind zweckgebunden vergeben worden . Die entsprechende Festlegung der geförderten Projekte ist auf der Grundlage des Antrages und nach Absprache mit dem Krankenhaus im jeweiligen Bewilligungsbescheid erfolgt. Berlin, den 14. März 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2017)