Drucksache 18 / 10 573 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 21. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017) und Antwort Maßnahmen zur soziokulturellen Integration Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Informationen des Wissenschaftszentrums Berlin (Nr. 2, 12/2013) und des Deutschen Philologenverbands (9.2.2017) sind zur erfolgreichen Integration von Mitbürgerinnen und Mitbürgern anderen und insbesondere muslimischen Glaubens neben dem Spracherwerb und der Entwicklung von Qualifikationen auch Anstrengungen seitens staatlicher Institutionen zur soziokulturellen Integration notwendig. 1. Hat im Jahr 2016 der Beauftragte für Integration und Migration Intensiv-Kurse für Migranten nichteuropäischer Herkunft zur Förderung der sprachlichen Entwicklung, der Qualifikationssteigerung, der generellen Orientierung (im Sinne des Integrationsgesetzes vom 5.8.2016) und /oder der soziokulturellen Integration initiiert , bewilligt oder finanziert? 2. Falls dies der Fall sein sollte, wie viele solcher Kurse wurden angeboten, wer waren die Träger dieser Kurse, wie lange haben die Kurse durchschnittlich gedauert und wie war deren Zusammensetzung nach a) Nationalitäten b) Geschlechterverteilung c) Alter d) bisheriger Aufenthaltszeit in Deutschland? 3. Wie hat der Senat sichergestellt, dass die Lehrkräfte didaktisch ausreichend qualifiziert waren? 4. Wie hoch war die Abbruchquote? 5. Von wem wurden die Kursergebnisse evaluiert, wo sind diese Ergebnisse der Evaluation zu finden und zu überprüfen? 6. Falls es keine Evaluierung der Kursergebnisse gibt, wie begründet der Senat das? 7. Wieviel Prozent aller vom Senat initiierten, bewilligten oder finanzierten Kurse zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten muslimischen Glaubens hatten ihren inhaltlichen Schwerpunkt 2016 auf folgenden Gebieten: a. Förderung der Sprachentwicklung und/oder von berufsbezogenen Qualifikationen b. Förderung der Orientierung im Sinne des Integrationsgesetzes des Bundes vom 5.8.2016 c. Förderung der soziokulturellen Integration durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Problem von demokratiefernen Einstellungen ((z. B. der Annahme, dass Korangebote Vorrang haben vor Landesgesetzen, siehe auch WZB-Mitteilung Nr.142) d. Vermittlung einer Haltung, die Toleranz fördert gegenüber Normen und Werten. 8. Falls es keine vom Senat finanzierten Kurse mit den in Punkt 7 a-d genannten inhaltlichen Schwerpunkten gab, wie begründet der Senat das und welche Alternativmaßnahmen plant der Senat stattdessen zwecks soziokultureller Integration der genannten Bevölkerungsgruppen? Zu 1. bis 8.: Die Hauptaufgabe des Beauftragten des Senats für Integration und Migration besteht in der strategischen Gesamtsteuerung der Migrations- und Integrationspolitik des Senats von Berlin, d. h. diese mit zu gestalten und mit anderen Verwaltungen im Land Berlin abzustimmen . Zu seiner Aufgabe gehört es mithin auch, Projekte zu initiieren, zu bewilligen und zu finanzieren. Grundsätzlich wird bei den abgefragten Angeboten die Religionszugehörigkeit der Teilnehmer*innen nicht erfasst . Der Senat fördert in großem Umfang Sprachkurse und Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigung, die zur Integration und sozialem Aufstieg führen. Auch die Bezirke haben zahlreiche Projekte im Sinne der Frage 1. aus Mitteln des bezirklichen Nachbarschaftsprogramms Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 573 2 (Integrationsfonds) aufgelegt, siehe hierzu die Schriftliche Anfrage 18/10373 „Bezirkliche Integrationsfonds“. Der Integrationsbeauftragte selbst untersetzt seine Politik mit folgenden eigenen Maßnahmen: Eine generelle Orientierung erhalten alle Neuzugewanderten auf der Webseite des Willkommenszentrums (www.berlin.de/willkommenszentrum) sowie im Informationspaket für Geflüchtete (www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtet e). Zudem werden Integrationslotsen zur praktischen Orientierung eingesetzt und in der Dienststelle des Integrationsbeauftragten Fragen von Migrant*innen im persönlichen Gespräch beantwortet, Deutschkurse zum Erlernen von Basis- Deutschkenntnisse finanziert, Drittmittelprojekte zur Stärkung der beruflichen Handlungsfähigkeit durchführt und vielfältig Projekte im Rahmen des Partizipations - und Integrationsprogramm gefördert. Zudem hat die für die Justiz zuständige Verwaltung das Projekt „Willkommen im Rechtsstaat“ initiiert, bei dem Grundlagen des Rechtsstaats vermittelt werden. Berlin, den 17. März 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2017)