Drucksache 18 / 10 574 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 20. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017) und Antwort „Land in Sicht“ für Schulsozialarbeit an Grundschulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob schuldistanziertes Verhalten in der Grundschule durch einen Mangel an sozialpädagogischer Betreuung entstehen kann? Zu 1.: Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 8 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10336 vom 24. Januar 2017. Ursachen für die Entstehung von schuldistanzierten Verhalten sind mehrdimensional. Ein Mangel an sozialpädagogischer Betreuung kann Schuldistanz verstärken, ist jedoch keine Ursache im engeren Sinne. Ausreichend vorhandene sozialpädagogische Betreuung hingegen kann eine wichtige Hilfe bei einsetzender Schuldistanz darstellen und Verfestigung von schuldistanzierten Verhalten vorbeugen. 2. Wie hoch ist die Anzahl von Schulsozialarbeitern im Grundschulbereich in Berlin und wie ist der momentane Betreuungsschlüssel? Zu 2.: Einen Betreuungsschlüssel für die Anzahl von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an Grundschulen gibt es nicht. Bei der Aufnahme einer Schule in das Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ erfolgt insbesondere eine Orientierung an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, für die eine Lernmittelbefreiung (LmB) zutrifft (> 40 %) sowie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache (> 40 %). Im Jahr 2017 wird das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ an insgesamt 266 Schulen umgesetzt. Davon sind es 135 Grundschulen, die je eine Schulsozialarbeiterin/einen Schulsozialarbeiter über einen freien Träger der Jugendhilfe erhalten. Zusätzlich nutzen 34 Grundschulen Bonus-Mittel, um Schulsozialarbeit einzusetzen (Stand Dezember 2016). 3. Vor dem Hintergrund der sich jährlichen ändernden Anzahl von schulpflichtigen Kindern, überprüft der Senat die Quotenregelung von lernmittelbefreiten Kindern und Kindern nichtdeutscher Herkunft hinsichtlich der Aufnahme von Schulen in das Bonusprogramm für Brennpunktschulen ? Zu 3.: Die Aufnahme aller Schulen in das Bonus- Programm erfolgt nach den festgelegten Kriterien des Bonus-Programms, die in der Handreichung festgelegt sind: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/bonusprogramm /fachinfo/. Die Berechnung des LmB-Faktors erfolgt jährlich, die Teilnahmebedingungen sind für alle Schulen gleich. Neue Schulen werden bei Überschreitung der 50 %-Grenze im darauffolgenden Schuljahr aufgenommen. 4. In welchem Maße wird die Einschätzung der Schulsozialarbeiter im Evaluierungsverfahren der Wirksamkeit der Maßnahmen des Bonusprogramms für Brennpunktschulen gewichtet? Zu 4.: Die Einschätzung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter fließt in die Auswertung der Zielvereinbarungen der Schulen mit der Schulaufsicht ein. Das hat ein hohes Gewicht, da anhand dieser Auswertung der Leistungsbonus berechnet wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 574 2 5. Welche Unterstützung plant der Senat hinsichtlich der Schulstation „Land in Sicht“ an der Bouché- Grundschule im Bezirk Treptow-Köpenick, wenn Ende des Jahres 2017 die Mittel aus dem Bonusprogramm auslaufen, weil in den relevanten Jahrgängen die Quoten von 40% Kindern nichtdeutscher Herkunft und 50 % Lernmittelbefreiung nur annähernd exakt erfüllt werden können? Zu 5.: Die Bouché-Grundschule nimmt aufgrund ihrer LmB-Quote unter 50 % nicht am Bonus-Programm teil und erhielt folglich auch keine finanziellen Mittel. Erst bei einer Überschreitung der 50 %-Grenze kann die Schule aufgenommen werden. Die Finanzierung der Schulstation erfolgte in der Vergangenheit durch die Bezirke im Rahmen der Globalsummenfinanzierung. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll langfristig das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen “ schrittweise ausgebaut werden. Ziel ist es, „zukünftig jede Schule, einschließlich der Oberstufenzentren mit mindestens einer Sozialarbeiterinnenstelle/einer Sozialarbeiterstelle auszustatten“. Dabei erfolgt der Aufwuchs gleichmäßig an Grund- und weiterführenden Schulen (Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021, Seite 102, Zeile 64- 74). 6. Sieht der Senat die Möglichkeit, Bundesmittel, die ihm aufgrund der Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung stehen zum Erhalt der Schulstation „Land in Sicht“ einzusetzen und wenn nicht, warum nicht? Zu 6.: Nach der geltenden Rechtslage ist eine Förderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ausgeschlossen, da ausschließlich Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur oder mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur in strukturschwachen Gebieten gefördert werden dürfen. Auch nach der vorgesehenen Änderung stehen weitere Mittel den Kommunen ausschließlich für Ausgaben im Bereich Schulsanierungen zur Verfügung . Berlin, den 17. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2017)