Drucksache 18 / 10 580 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 21. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017) und Antwort Zustand des Flughafens Berlin-Brandenburg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Welche aller am BER beauftragten Gewerke wurden bisher von der Flughafengesellschaft als fehlerfrei erstellt abgenommen? Antwort zu Frage 1: Im Rahmen des Projektes BER wurden Gebäude und technische Anlagen errichtet, abgenommen und befinden sich in der Betriebsführung der FBB. Ausnahme ist das BER-Terminal. Für dieses Gebäude liegen bisher die VOB-Abnahmen für das Pier Nord vor. Die Abnahmen für das Pier Süd liegen für die Gebäudehülle , die Brandmeldeanlage, das elektroakustische Notrufwarnsystem vor. Für alle anderen Gewerke sollen die VOB-Abnahmen bis Juli erfolgen. Für das Fluggastterminal liegen die VOB-Abnahmen für die Hochbaugewerke (Rohbau, Fassade, Dach, Türen, Fliesen, Bodenbelag, Sanitär, Elektro, Wände, Decken, Abdichtungen etc.) und Metallbaugewerke, vor. Alle anderen Gewerke befinden sich in der Fertigstellung, welche die Grundlage für die VOB-Abnahme und die Übergabe an den Betrieb sind. Frage 2: Welche Erkenntnisse gibt es, wie die technische und bauliche Substanz der BER-Anlage in den sechs Jahren seit 2011, als die Dinge weitgehend eingebaut waren, gelitten hat und aufgrund welcher technischer Prüfverfahren wurde der hierzu mitgeteilte Erkenntnisstand gewonnen? Antwort zu Frage 2: Für die in Nutzung befindlichen Gebäude und Anlagen lässt sich keine signifikante Abweichung gegenüber der üblichen Anfälligkeit baulicher und technischer Anlagen erkennen. Für Gebäude und technische Anlagen die errichtet und abgenommen sind, die sich jedoch noch nicht in Nutzung befinden, werden durch eine Stillstandswartung Maßnahmen zum Funktionserhalt durchgeführt. Hierbei handelt es sich u.a. um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie um Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Frage 3: Gibt es für eventuelle Reparaturen Planung? Antwort zu Frage 3: Im Rahmen der Wirtschaftsplanung werden für regelmäßige Wartungen und Reparaturen Mittel vorgesehen. Für Reparaturen aus Gewährleistungsansprüchen werden die Aufwendungen gegenüber den Errichtern geltend gemacht, daher sind für diesen Fall keine finanziellen Mittel in der Planung berücksichtigt. Da Schäden an baulichen und technischen Anlagen im Allgemeinen unvorhersehbar sind, erfolgt die Instandsetzung innerhalb der geregelten Betriebsprozesse der FBB. Berlin, den 16.März 2017 In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2017)