Drucksache 18 / 10 581 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 23. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017) und Antwort Berlinovo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie bildet die Grundlage für die folgenden Antworten. 1. Wie definieren der Senat und Berlinovo „für einen vorübergehenden Zeitraum […] [seinen] Lebensmittelpunkt in Berlin haben“ (Drs. 18/10271 Antwort 3)? Zu 1.: Die Berlinovo Apartment GmbH schließt mit den Apartmentmietern unbefristete Mietverträge ab. In der Regel gehen bei der Anmietung der Apartments beide Vertragspartner davon aus, dass das Mietobjekt nur zum vorübergehenden Lebensmittelpunkt des Mieters bzw. der Mieterin wird. Ob ein „vorübergehender Lebensmittelpunkt in Berlin“ gegeben ist, bestimmt sich letztlich durch diverse objektive Kriterien, wie z. B. durch eine gewisse Dauer des Aufenthalts, die Eigenständigkeit der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises. Dies ist beispielsweise bei Montagearbeitenden oder sonstigen Geschäftsleuten, welche nur für ein Projekt u.a. nach Berlin kommen, oder bei Studierenden der Fall. 2. Von welchen durchschnittlichen Aufenthaltszeiten einzelner Anmietungen geht man hier aus? Zu 2.: Die durchschnittliche Verweildauer bezogen auf den gesamten Apartmentbestand beträgt 11 Monate. 3. Was war die kürzeste und was die längste Mietdauer der möblierten Wohnungen im Jahr 2016? Zu 3.: Die kürzeste Mietdauer betrug einen Monat, die längste Mietdauer besteht seit 32 Jahren. 4. Wie gliedert sich der prozentuale Anteil der Mieter nach den Kriterien „Privatperson“, „Unternehmen“ und „Behörden und Institutionen“? Zu 4.: Per 31.12.2016 betrug der prozentuale Anteil von Privatpersonen 59 % und der Anteil von Unternehmen 41 %. Eine weitere Unterteilung nach Behörden und Institutionen erfolgt nicht. Ergänzend ist auszuführen, dass Unternehmen vertraglich verpflichtet sind, die möblierten Apartments ausschließlich Firmenmitarbeitern und -mitarbeiterinnen unentgeltlich und nur zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Eine Untervermietung ist vertraglich ausgeschlossen. Berlin, den 17. März 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)