Drucksache 18 / 10 585 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 01. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2017) und Antwort BBB: Wie weiter mit den Regionalen Beiräten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie setzen die Berliner Bäderbetriebe (BBB) die in § 12 Bäder-Anstaltsgesetz festgelegte Regelung um, wonach aus mehreren Bezirken Regionen zu bilden sind und für jede Region ein Regionaler Beirat zu berufen ist? Zu 1.: Nach § 12 Bäder-Anstaltsgesetz (BBBG) bildet der Aufsichtsrat der BBB aus jeweils mehreren Bezirken Regionen und beruft für jede Region einen Beirat. Zurzeit bestehen drei regionale Beiräte. 2. Seit wann und warum verzichten die BBB darauf, für jede Region einen Regionalleiter bzw. eine Regionalleiterin einzusetzen? 3. Wer hat mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage entschieden, auf BBB-Regionalleiter /Regionalleiterinnen zu verzichten? 4. Welche Aufgaben haben die einst eingesetzten Regionalleitungen wahrgenommen, und wer nimmt diese zurzeit wahr? Zu 2. bis 4.: Im vom Senat am 10.02.2015 verabschiedeten Bäderkonzept 2025 wird zum Personal der BBB unter anderem ausgeführt: „Die bisherige Organisationsstruktur der Zusammenfassung der Bäder in drei Regionen wird zu Gunsten einer kleineren Gebietsstruktur mit Ergebnisverantwortung verändert. Künftig werden sechs Bädermanagerinnen und Bädermanager unter einheitlicher Leitung (Leiter/in Betrieb ) die Prozesse von sechs bis acht Bädern koordinieren und auf die Zielerreichung ausrichten. Die so verkleinerte Führungsspanne wird die Reaktionszeit auf die tagtäglichen Anforderungen deutlich verbessern.“ Der Vorstand der BBB hat in Wahrnehmung seiner unternehmerischen Verantwortung und in Umsetzung des Bäderkonzeptes 2025 den entsprechenden Umstrukturierungsprozess begonnen und diesen weitgehend abgeschlossen . Im Zuge der Umstrukturierung wurde anstelle der Regionalleitungen eine Abteilung „Betrieb Bäder“ gebildet, zu denen neben der Funktion „Leiter-/in Betrieb“ unter anderem sechs Bädermanagerinnen bzw. Bädermanager gehören. Die Aufgaben der/des Leiter-/in Betrieb werden gegenwärtig vom Vorstandsvorsitzenden direkt wahrgenommen . Während die ehemaligen drei Regionalleiter vollständig jeweils für eine große Anzahl von Bädern (zwischen 20 und 23) zuständig und unter anderem auch direkte Ansprechpartner der Regionalen Beiräte waren, sind die Bädermanagerinnen und Bädermanager für den Betrieb von deutlich weniger Bädern zuständig. Ein Bädermanager ist beispielsweise ausschließlich für die Schul- und Vereinsbäder zuständig, ein anderer schwerpunktmäßig für Veranstaltungen, die Entwicklung von Angeboten für Aqua-Fitness, Schwimmschule und für die Entwicklung von speziellen Angeboten für die Öffentlichkeit. Bei vier Bädermanagern existiert auch heute eine regionale Zuständigkeit. Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Zuständigkeit besteht im Hinblick auf die Regionen und regionalen Beiräte vor allem darin, dass mehrere Bädermanagerinnen und Bädermanager für die Bäder der jeweiligen Region/des jeweiligen regionalen Beirates zuständig sind, da die regionale Zuordnung der Verantwortungsbereiche der Bädermanagerinnen und Bädermanager nicht mehr mit den gebildeten Regionen deckungsgleich ist. Die Zusammenarbeit mit den Regionalen Beiräten hat sich nach Einschätzung der BBB – und auch der regionalen Beiräte – nach anfänglichen Schwierigkeiten deutlich verbessert. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 585 2 5. Wer ist gegenwärtig für die Regionalen Beiräte direkter Ansprechpartner und damit Verbindung zum BBB- Vorstand und zum BBB-Aufsichtsrat? 6. Wer ist direkter BBB-Ansprechpartner der in den Regionalen Beiräten vertretenen Bezirke und Bezirkssportbünde ? 7. Wie und durch wen gewährleisten die BBB, dass die Kommunikationen zwischen BBB und Regionalen Beiräten gesichert ist, und die Regionalen Beiräte ihre gesetzlich definierten Rechte und Aufgaben auch realisieren können? 8. Welche Pläne haben die BBB für die Sicherung der Zusammenarbeit mit den gesetzlich definierten Regionalen Beiräten? 9. Wer soll künftig die Aufgabe übernehmen, die Zusammenarbeit mit den Bezirken und den Sportorganisationen zu organisieren? Zu 5. bis 9.: Die regionalen Beiräte haben jeweils eine Sprecherin bzw. einen Sprecher benannt. Diese sind vorrangige Kontaktpersonen für die BBB. Ansprechpartner bei den BBB für die regionalen Beiräte ist in operativen Fragen neben der / dem jeweils regional zuständigen Bädermanagerin bzw. Bädermanager in erster Linie die/der Bädermanagerin bzw. Bädermanager mit Verantwortung für die Schul- und Vereinsbäder. Er ist auch der Hauptverantwortliche, um die Zusammenarbeit mit den regionalen Beiräten zu organisieren. Für Themen, die über die operativen Fragen hinausgehen , ist der Vorstand, vorrangig der Vorstandsvorsitzende , Ansprechpartner. Die Verbindung zum Aufsichtsrat wird über den Vorstand sichergestellt. Alle zwei Monate findet darüber hinaus ein Jour-fixe- Termin zwischen den BBB, den regionalen Beiräten (vertreten durch ihre Sprecher), der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Berliner Schwimm-Verband statt, in dem über aktuelle Themen und Problemlagen gesprochen wird. 10. Welche Strukturveränderungen planen die BBB im Unternehmen, und wie ist dies mit der gesetzlich definierten Rolle der Regionalen Beiräte vereinbar? Zu 10.: Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der unternehmerischen Struktur der BBB und den gesetzlich definierten Aufgaben der regionalen Beiräte . Es ist Aufgabe und Verantwortung der BBB, die Einbindung und die Zusammenarbeit mit den regionalen Beiräten gesetzeskonform sicherzustellen. Unabhängig davon planen die BBB planen keine Strukturveränderungen im Unternehmen, die mit der gesetzlich definierten Rolle der regionalen Beiräte unvereinbar wären. Berlin, den 09. März 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2017)