Drucksache 18 / 10 586 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 01. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2017) und Antwort BBB: Wegen Putzens geschlossen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit wie vielen und welchen Firmen haben die Berliner Bäderbetriebe (BBB) Verträge über die Reinigung der Bäder abgeschlossen? Zu 1.: Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) haben gegenwärtig mit fünf Firmen Verträge über die Durchführung von Reinigungsleistungen in Bädern der BBB geschlossen . Aus Gründen des Datenschutzes kann zu den beauftragten Firmen im Rahmen der Schriftlichen Anfrage keine Auskunft gegeben werden. 2. In welchem Umfang erbringen die BBB Reinigungsleistungen selbst und durch wen? Zu 2.: In Bädern, in denen keine Reinigungsfirmen eingesetzt werden, erbringen die BBB – neben der täglichen Unterhaltsreinigung (sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen z.B. tägliche Reinigung) – in der Regel einmal wöchentlich außerhalb der Öffnungszeiten die Grundreinigung (besonders gründliche Reinigung, welche im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt wird, z.B. wöchentliche Grundreinigung in Hallenbädern oder einmalige Grundreinigung zur Saisonvorbereitung der Sommerbäder ). Die Beckenumgänge, Schwallwasserrinnen, Beckenboden (Unterwassersauger), Sprungtürme, Leitern und Treppen im Schwimmhallenbereich sowie die Duschen, Toiletten und Umkleiden werden in allen Schwimmhallen vom gesamten anwesenden Badpersonal (Fachangestellte für Bäderbetriebe – FAB, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer, Kassenpersonal, Badewärterinnen und Badewärter) mit speziellen Grundreinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert. Weiterhin müssen Duschköpfe, Lüftungsgitter, Fußbodenentwässerungen und Umkleideschränke von oben gereinigt werden. Dies ist laut Angabe der BBB nur außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Die Unterhaltsreinigung wird täglich im laufenden Badebetrieb bzw. vor Öffnung und nach Schließung des Bades vom Personal durchgeführt. 3. Welche Aufgaben umfassen die vertraglichen Regelungen über die Reinigung durch Fremdfirmen? Zu 3.: Die BBB haben derzeit Reinigungsleistungen für 12 Hallenbäder – in einem Bad erfolgt nur die Reinigung des Saunabereiches – und 14 Sommerbäder beauftragt . Die Leistungen können jeweils als Grundreinigungs - oder als Unterhaltsreinigungsleistung beauftragt sein. 4. Welcher Betrag wurde 2016 für Reinigungsleistungen von Fremdfirmen seitens der BBB im Vergleich zum Planansatz 2016 aufgewendet, welcher Betrag ist für 2017 vorgesehen? Zu 4.: VIst = Vorläufiges Ist 5. Entspricht es den Tatsachen, dass die BBB Bäderfachangestellte mit Reinigungsaufgaben beauftragt hat und wenn ja, warum wurde dies von wem so entschieden, und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang werden diese Reinigungsleistungen so erbracht? Zu 5.: Nach Aussage der BBB gehört die Beteiligung an Reinigungsarbeiten zum Berufsbild des FAB. In veröffentlichten Stellenausschreibungen für FAB anderer deutscher Badbetreiberinnen und Badbetreiber finden sich ebenfalls Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in der Aufgabenbeschreibung. Je nach Bedarf werden Fachangestellte – neben ihren Aufsichtspflichten – auch Reinigungsarbeiten übernehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 586 2 Laut BBB gibt es auch Reinigungsarbeiten, die fachkundig und besonders verantwortungsvoll ausgeübt werden müssen und deshalb überwiegend von Fachangestellten oder Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern erledigt werden wie z.B. das Reinigen der Beckenumgänge und der Schwallwasserrinne. Werden diese Reinigungsarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt, so kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Beckenwasserqualität haben und zu einer Schließung des Bades führen. 6. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen entstehen für die BBB, wenn Reinigungsleistungen nicht durch Fremdfirmen, sondern durch BBB-Bäderfachangestellte vorgenommen werden? Zu 6.: Nach Aussage der BBB entstehen für die BBB keine wirtschaftlichen Konsequenzen, da nicht wirtschaftliche Erwägungen, sondern Kapazitätsprobleme zu einer Beauftragung von Reinigungsleistungen führen. 7. Welcher Anteil an Wasserzeiten geht verloren, wenn durch Reinigungs-Eigenleistungen der Badangestellten die Öffnungszeiten verkürzt werden, und wie stellt sich in diesem Kontext das Aufwand-Nutzen- Verhältnis dar? Zu 7.: Nach Angabe der BBB gehen Wasserzeiten nicht aufgrund eigener Reinigungsleistungen verloren. Wie in den Antworten zu den Fragen 2 und 5 dargestellt, müssen bestimmte Reinigungsarbeiten außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen – unabhängig davon, ob sie von Fachpersonal, Badpersonal oder durch Reinigungsfirmen erfolgen. Laut BBB wird es immer auch Situationen geben, in denen Reinigungsarbeiten durch Fachpersonal ausgeführt werden. Dies erfolgt jedoch nicht als ausschließliche oder überwiegende Aufgabe und hat keinerlei direkte Auswirkungen auf die Öffnungszeiten. 8. Wie erklären die BBB, dass nach Mitteilungen von Kundinnen und Kunden im Stadtbad Lankwitz die Öffnungszeiten von 6.30 Uhr auf 8.00 Uhr verlegt worden sind, weil die BBB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorher Putz- und Reinigungsaufgaben erledigen müssen, um den Badbetrieb erst zu ermöglichen? Zu 8.: Nach Aussage der BBB gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Verlegung der Öffnungszeiten und den Reinigungsarbeiten im Stadtbad Lankwitz. Die angesprochenen Reinigungsarbeiten wurden auch vor der Veränderung der Öffnungszeiten von BBB-Personal durchgeführt. 9. An welchen Badstandorten werden aktuell Öffnungszeiten eingeschränkt, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBB erst putzen und reinigen müssen? 10. Wie lange soll der Zustand andauern, dass Bäderfachangestellte Reinigungsaufgaben wahrnehmen und Öffnungszeiten deshalb eingeschränkt werden, und was ist vorgesehen, um diesen Zustand zu beenden? Zu 9. und 10.: In der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen 94.04 heißt es: „Für gründliche Reinigungsarbeiten muss außerhalb der Öffnungszeiten eine ausreichende Zeit zur Verfügung gestellt werden.“ Daher werden nach Aussage der BBB in den Bädern entsprechende Reinigungszeiten berücksichtigt . Zwischenreinigungen werden im laufendenden Betrieb durchgeführt. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Reinigung eines Bades durch Fachangestellte und einer möglichen Einschränkung des Badebetriebes. Bestimmte Reinigungsarbeiten – unabhängig davon, durch wen sie erfolgen – können nur bei geschlossenem Bad durchgeführt werden (siehe Antwort zu 2.). Diese Reinigungszeiten sind bei den geplanten Öffnungszeiten berücksichtigt. Berlin, den 13. März 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordntenhaus am 16. Mrz. 2017)