Drucksache 18 / 10 587 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 01. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2017) und Antwort BBB: Was wird aus dem Frühschwimmen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum schränken die Berliner Bäderbetriebe (BBB) das Frühschwimmen durch Verlegung der Öffnungszeit von 6.00 Uhr auf 6.30 Uhr ein? 6. Nach welchen Kriterien haben die BBB den späteren Beginn bzw. das komplette Entfallen von Frühschwimmzeiten an welchen Badstandorten generell bzw. zeitlich begrenzt entschieden? Zu 1. und 6.: Mit Beginn der Wintersaison 2016/2017 haben die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) die seit langem notwendige Vereinheitlichung der Öffnungszeiten umgesetzt . Die Standardhallenbäder öffnen seitdem um 6.30 Uhr. In 16 Bädern hat sich am morgendlichen Beginn nichts geändert, in 12 Bädern hat sich die Öffnungszeit um 30 Minuten verschoben. Zwei Bäder (die Schwimmhalle Allendeviertel und das Kombibad Spandau Süd), die bis dahin um 7.00 Uhr öffneten, sind jetzt ebenfalls ab 6.30 Uhr geöffnet. Die freizeitorientierten Bäder öffnen einheitlich um 8.00 Uhr. Nach Aussage der BBB wird mit der Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Schwimmbäder zum einen die Zuverlässigkeit der Öffnungszeiten erhöht und diese für Badegäste transparenter, zum anderen kann die komplizierte Schichtplanung vereinfacht und mehr Flexibilität beim Personaleinsatz gewonnen werden. 2. Warum endet das Frühschwimmen auch bei späterem Beginn um 6.30 Uhr bereits nach 75 Minuten um 7.45 Uhr und wird damit für die Nutzerinnen und Nutzer (meist Stammbesucherinnen und -besucher) zunehmen unattraktiver, obwohl sie denselben Eintrittspreis bezahlen müssen? Zu 2.: In sehr vielen Bädern folgt auf die Frühschwimmzeit ab 8.00 Uhr das Schulschwimmen – entweder ausschließlich oder im Parallelbetrieb. Laut BBB verkürzt sich für die Frühschwimmerinnen und Frühschwimmer die Wassernutzungszeit in der Regel nicht, sondern verschiebt sich lediglich. Schwimmerinnen und Schwimmer, die den Kurzzeittarif nutzen, können nach wie vor 45 Minuten (Badezeit) im Wasser verweilen und haben zusätzlich eine Umkleidezeit von 20 Minuten. Die Premiumkarteninhaberinnen und Premiumkarteninhaber können während des Frühschwimmens die gesamte zur Verfügung stehende Wasserzeit von 6.30 bis 7.30 bzw. 7.45 Uhr nutzen. Bisher endete die Wasserzeit für das Frühschwimmen in der Regel um 7.30 Uhr. In einigen Bädern wurde diese Regelung zu Gunsten der Frühschwimmerinnen und Frühschwimmer kulant gehandhabt. In der Regel wird das Frühschwimmen auch jetzt bis 7.45 Uhr ermöglicht. In den Bädern, in denen das Schulschwimmen dem nicht entgegensteht, wird sogar eine Schwimmzeit bis 8.00 Uhr ermöglicht. 3. Welche Bäder sind durch die Verlegung der Öffnungszeit von 6.00 Uhr auf 6.30 Uhr seit wann und für welchen Zeitraum von der Einschränkung der Frühschwimmzeiten betroffen? 4. Welche Bäder bieten das Frühschwimmen wie bisher ab 6.00 Uhr an? Zu 3. und 4.: Der Beginn des Frühschwimmens wurde für alle Bäder, in denen es angeboten wird, im Rahmen der Vereinheitlichung der Öffnungszeiten mit dem Start der Wintersaison 2016/2017 einheitlich auf 6.30 Uhr festgelegt. Dies gilt auch für die nachfolgend genannten Bäder, die zuvor das Frühschwimmen ab 6.00 Uhr angeboten haben: - Stadtbad Charlottenburg – Neue Halle - Schwimmhalle Holzmarktstraße - Schwimmhalle Sewanstraße - Schwimmhalle Zingster Straße Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 587 2 - Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz „Helmut Behrendt “ - Schwimmhalle Kaulsdorf - Schwimmhalle Fischerinsel - Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park - Schwimmhalle Hüttenweg - Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg - Stadtbad Tempelhof - Schwimmhalle Baumschulenweg 5. Welche Bäder bieten kein Frühschwimmen (mehr) an? Zu 5.: Das Stadtbad Lankwitz und das Wellenbad am Spreewaldplatz als freizeitorientierte Bäder bieten kein Frühschwimmen mehr an. 7. Welcher Anteil an Wasserzeiten geht durch Einschränkung der Öffnungszeiten für das Frühschwimmen im Verhältnis zur Planung 2016 und unter Beachtung der Tatsache, dass mittlerweile alle Bäder wieder betriebsbereit und „am Netz“ sind, verloren (absolut und prozentual )? Zu 7.: Nach Aussage der BBB hängen die tatsächlich zur Verfügung gestellten Wasserzeiten im Verhältnis zu den geplanten von verschiedenen Faktoren ab. Sie werden zum einen durch die geplanten Öffnungszeiten bestimmt, zum anderen werden sie durch ungeplante personelle Ausfälle und die Tatsache, wie es den BBB gelungen ist diese auszugleichen, beeinflusst. Neben den planmäßigen Schließungen von Bädern wegen Wartungs-, Instandsetzungs - oder Sanierungsmaßnahmen beeinflussen auch die durch technische Havarien ungeplant notwendigen Schließungen den Plan-Ist-Vergleich. Eine detaillierte Aussage entsprechend der Fragestellung kann daher nicht getroffen werden. Die BBB haben in 2016 ihre Wasserzeiten insgesamt zu 93 % erfüllt, unter Berücksichtigung des dreiprozentigen allgemeinen Risikoabschlages sogar zu mehr als 98%. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 587 3 8. Welche Einnahmeverluste sind durch die Einschränkung des Frühschwimmens im Verhältnis zum Plan 2016 und im Vergleich zum Vorjahr 2015 zu verzeichnen ? Zu 8.: Nach Aussage der BBB differenzierte die Umsatzplanung 2016 nicht nach einzelnen Kundengruppen, sondern zog einen durchschnittlichen standortabhängigen Preis heran. Insofern ist keine differenzierte Plan-Ist- Abweichung für den Bereich des Frühschwimmens möglich . Gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2015 (September bis Dezember) wurde im Bereich des öffentlichen Badebetriebs unter den zahlungspflichtigen Besuchen ein Rückgang von insgesamt 8.119 Gästen registriert. Die Badegäste vor 8.00 Uhr wählten dabei sowohl den regulären Basistarif, den Kurzzeittarif oder nutzten ihre Premiumkarte . Bei einer Bewertung zum Kurzzeittarif für 3,50 € (brutto)/3,27 € (netto) beziffert sich der Einnahmeverlust auf rund 26.500 € (netto) für 2016. Besucherrückgang bis 8.00 Uhr monatlich 2016 im Vergleich zu 2015 (öffentlicher Badebetrieb, ohne entgeltfreie) September 2016 Oktober 2016 November 2016 Dezember 2016 Durchschnittspreis in € Umsatzeinbußen (netto) in € +235 -3.207 -1.979 -3.168 3,50 (brutto) Besucherrückgang 2016 kumuliert -8.119 3,27 (netto)* -26.549,13 * Durchschnittspreis abzüglich 7 % Umsatzsteuer Laut BBB ist der Besucherrückgang dennoch nicht zwingend mit einem Besucherverlust gleichzusetzen, da davon auszugehen ist, dass sich die Badegäste auf Ausweichzeiten eingestellt haben. 9. Was gedenken die BBB zu unternehmen, um das Frühschwimmen ab 6.00 Uhr wieder als Regelangebot der BBB einzuführen und dauerhaft sicherzustellen? Zu 9.: Die BBB halten auf Grund der dargestellten Gründe am Frühschwimmen ab 6.30 Uhr als Regelangebot fest. Berlin, den 13. März 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2017)