Drucksache 18 / 10 593 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 20. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2017) und Antwort Modernes Fernbusterminal für Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Fernbusse fahren jährlich Berlin an und wie hoch sind die Passagierzahlen (Aufschlüsselung für die letzten 5 Jahre)? Kann der Senat eine Zunahme bei Fernbussen und Passagierzahlen feststellen? Antwort zu 1.: Die BVG teilt hierzu mit Bezug auf den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) am Messedamm Folgendes mit: „Seit der Liberalisierung des Fernbusverkehrs zum 01.01.2013 haben sich die An- und Abfahrten am ZOB von 2012 zu 2016 mehr als verdreifacht. Der ZOB hat einen rasanten Aufschwung erlebt. Auch das Jahr 2016 war ein Erfolgsjahr für den ZOB mit 214.249 Nutzungen. Dies konnte trotz der Umbaumaßnahmen am ZOB realisiert werden, die im Juli 2016 begonnen haben. Im Vorjahr 2015 waren es 208.195 Nutzungen. 2014 zählte das ZOB-Team 174.826 An- und Abfahrten, in 2013 waren es 99.870 und in 2012 65.340 Nutzungen. Für das Jahr 2017 wird mit rd. 167.000 Nutzungen eine geringere Nutzung prognostiziert. Grund hierfür ist die Marktkonsolidierung durch den Wegfall des Linienangebotes von Megabus, Postbus und Berlin Linienbus ab dem 1. November 2016.“ Hinsichtlich der Passagierzahlen liegen keine Zahlen vor. Frage 2: Welche Unternehmen betreiben die Fernbus- Dienstleistungen? Kann der Senat eine Zunahme der anbietenden Unternehmen feststellen? Antwort zu 2: Zu ca. 90 % werden die Fernbus- Dienstleistungen von FlixBus betrieben. Eine Zunahme der Unternehmen konnte nicht festgestellt werden, eher das Gegenteil ist derzeit der Fall. Frage 3: Wie viele Fernbushaltestellen gibt es in Berlin neben dem ZOB? Wo befinden sich diese (Aufschlüsselung nach Bezirken)? Antwort zu 3: Es gibt sechs Fernbushaltestellen in Berlin. Diese befinden sich in: - Mitte (zwei Haltestellen) - Reinickendorf (zwei Haltestellen) - Steglitz-Zehlendorf - Tempelhof-Schöneberg - in Planung ist eine Haltestelle in Treptow- Köpenick Frage 4: Wie sind die Vorgaben und Kriterien zur Auswahl der Fernbus-Haltestellen? Gibt es Mindeststandards die für die Auswahl eines Standortes als Bus- Haltestelle relevant sind? Wenn ja, welche sind dies? Antwort zu 4: Die Auswahl von Fernbus-Haltestellen erfolgt nicht durch die Genehmigungsbehörde, sondern anhand von Bedürfnissen des antragstellenden Unternehmens . Nach Antragstellung erfolgt die Überprüfung der Möglichkeiten der Einrichtung einer Haltestelle durch die Verkehrslenkung, die BVG, den Straßenbaulastträger und den Aufgabenträger. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Verkehr auf Straßen durchgeführt werden soll, die sich aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen ihres Bauzustandes hierfür nicht eignen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 593 2 Frage 5: Für welchen Zeitraum gilt die erteilte Genehmigung einer Fernbushaltestelle, wer spricht die Genehmigung aus und welche konkreten Kriterien sind an die Genehmigung geknüpft? Antwort zu 5: Die Festsetzung der Haltestellen erfolgt durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin, während die verkehrsbehördliche Anordnung (Haltestellenzeichen Z224) durch die Verkehrslenkung Berlin erfolgt. Die Geltungsdauer für die vom LABO erteilte Linienverkehrsgenehmigung, beträgt höchstens 10 Jahre. Für die Haltestellenanordnung selbst gibt es keine zeitliche Begrenzung. Hinsichtlich der Kriterien für die Erteilung der Genehmigung wird auf die Antwort zu 4 verwiesen. Frage 6: Gibt es eine übergeordnete Linienführung in der Stadt, an welcher sich die Einrichtung von Fernbus- Haltestellen orientiert? Wenn ja, wie verläuft diese und welche Kriterien sind hier maßgebend (ggf. Darstellung als Übersicht/Karte)? Antwort zu 6: Es gibt keine vorgegebene übergeordnete Linienführung in der Stadt. Die Linienführung beantragt vielmehr das jeweilige Unternehmen entsprechend dem eigenen Interesse. Die Kriterien für eine etwaige Versagung der Genehmigung sind in der Antwort zu Frage 4 genannt. Frage 7: Welche potenziellen Flächen sieht der Senat für eine multifunktionale Nutzung, z.B. Fernbus-Bahnhof in Kombination mit Parkhaus/ Fahrradparkhaus /Einzelhandel/Gastronomie/Hotellerie und welche Anforderungen wären an einen solchen Standort zu stellen ? Frage 8: Sieht der Senat eine Möglichkeit der Realisierung eines modernen Fernbusterminals als Beispiel multifunktionaler Nutzung über das Format der kooperativen Baulandentwicklung (Städtebauliche Verträge)? Welche anderen Finanzierungmöglichkeiten sieht der Senat? Frage 9: Welche Vorstellungen/Bestrebungen hat der Senat das gemeinsame Koalitionsziel, „den Fern- und Reisebusverkehr durch eine Konzentration auf wenige geeignete Zu- und Abfahren außerhalb des S-Bahn Rings stadtverträglich zu gestalten“, umzusetzen? Frage 10: Welche Entwicklungs-Tendenz sieht der Senat bei Bereitstellung von Fernbushaltpunkte in den kommenden 5 Jahren? Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Senat dieser Entwicklung gerecht zu werden? Antwort zu 7 bis 10: Seit Sommer 2016 wird der vorhandene Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Messedamm mit Mitteln des Landes Berlin umgebaut. Es erfolgt ein Komplettumbau der Verkehrsanlage, nach deren Abschluss der ZOB über 33 unabhängig voneinander nutzbarer Bushaltestellen verfügt. Dies ermöglicht bis zu 20 weitere An- und Abfahrten pro Stunde. Im Anschluss daran werden die Wartehalle und die Toilettenanlage derart umgebaut, dass die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität für den wachsenden Fahrgastbedarf deutlich gesteigert werden. Zwar geht der Senat weiterhin von einer Zunahme des Fernbuslinienverkehrs in den nächsten Jahren aus. Gleichzeitig ist jedoch auch mit einer Konsolidierung der am Markt tätigen Unternehmen zu rechnen, so dass belastbare Prognosen, die zwingende Voraussetzung für die Entscheidung zugunsten eines 2. ZOB-Standortes wären, zurzeit nicht möglich sind. Daher ist die Entscheidung für einen 2. ZOB-Standort noch nicht getroffen worden. Zurzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten auf dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des bestehenden ZOB am Messedamm. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz achtet im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten gemeinsam mit den Bezirken sehr auf die verkehrlichen Auswirkungen von Haltestellen außerhalb des ZOB. Damit soll auch eine zu große Streuung über das Stadtgebiet verhindert werden. Berlin, den 14. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)