Drucksache 18 / 10 600 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 01. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2017) und Antwort Neues Referat „islamistischer Terrorismus“ beim Berliner Verfassungsschutz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist die Berichterstattung der Berliner Morgenpost vom 21.02.2017 zutreffend, dass beim Berliner Verfassungsschutz ein Referat für islamistischen Terrorismus gebildet werden soll? 3. In welcher personellen Größenordnung soll das neue Referat für islamistischen Terrorismus ausgestattet werden? 4. Soll bei der Ausstattung des neuen Referats auf bereits bestehende Stellen innerhalb der Behörde zurückgegriffen werden oder sollen hierfür neue Stellen geschaffen werden? Zu 1., 3. und 4.: Dem Senat ist sehr daran gelegen, deutlich hervorzuheben, dass die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus von zentraler Bedeutung für die Sicherheitsbehörden des Landes Berlin ist. Insofern ist die Aussage des Senators für Inneres und Sport dahingehend zu verstehen, dass eine weitere Stärkung des Verfassungsschutzes für die Beobachtung des islamistischen Terrorismus in jedem Falle zu prüfen ist. Zu dieser Prüfung gehört auch die Frage nach organisatorischen Veränderungen in diesem Bereich. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann der Senat noch keine endgültige Feststellung treffen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Im Übrigen kann der Senat nicht den Entscheidungsträgern des Haushaltsgesetzgebers vorgreifen. 2. Wie viele Personen arbeiten jeweils in den bestehenden Phänomenbereichen (aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Referaten, Besoldungsgruppen und Vollzeitäquivalenten)? Zu 2.: Mit der Frage werden Auskünfte zu Informationen begehrt, die aus zwingenden Geheimhaltungsgründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden können. Eine detaillierte Auflistung der personellen Strukturen in einzelnen Organisationseinheiten des Berliner Verfassungsschutzes könnte Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und die Fähigkeiten des Berliner Verfassungsschutzes zulassen. Die Antwort des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „GEHEIM“ nach § 7 Absatz 2 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft werden und kann auf Wunsch in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz , dem der Fragesteller angehört, in geheimer Sitzung erteilt werden. Berlin, den 08. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2017)