Drucksache 18 / 10 610 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 03. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2017) und Antwort Baumfällungen in Köpenick und Friedrichshagen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie informieren landeseigenen Unternehmen gewöhnlich die Anwohnerinnen und Anwohner, wenn bei Baumaßnahmen Bäume gefällt oder beschnitten werden? Antwort zu 1: Es gibt keine allgemein geltenden Vorgaben , wie Anwohnerinnen und Anwohnern darüber zu informieren sind, wenn im Zuge von Baumaßnahmen Bäume gefällt oder geschnitten werden müssen. Über die geeignete Art der Information entscheiden die jeweiligen Unternehmensleitungen in eigener Verantwortung nach den Umständen des Einzelfalles. Die Art, wie über Baumfällungen informiert wird, ist abhängig von der Größe der Baumaßnahme sowie von der Anzahl und der dafür zu fällenden Baumarten. Möglich sind etwa Einladungen zu Informationsveranstaltungen, Mitteilungen auf der Internetseite der Unternehmen oder andere Arten von Veröffentlichungen . Die BVG legt bei Planfeststellungsverfahren die Pläne im Vorfeld aus, so dass sich alle Beteiligten sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informieren können. Ansonsten erfüllt die BVG die jeweiligen Auflagen der Baumfällgenehmigung und hängt einige Tage vor der Fällung im unmittelbaren Baubereich eine Information für die Anwohnerinnen und Anwohner unter Angabe der Kommunikationsbeauftragten aus. Dieses wurde auch entsprechend in der Bölschestraße praktiziert. Auf Anfrage erhält das jeweils zuständige Bezirksamt von der BVG eine Zuarbeit für eine Pressemitteilung des Bezirkes. Die BWB nutzen im Hinblick auf geplante Baumaßnahmen und auch während der Bauzeit ein breites Spektrum an Instrumenten für die Information und Partizipation sowie für den Dialog mit der Öffentlichkeit. Hierzu gehören - neben der klassischen Medienarbeit - Informationsveranstaltungen , Dialogveranstaltungen, Tage der offenen Baustelle, Baustellenführungen, Informationstafeln, gedruckte Anwohnerinformationen, im Internet abrufbare Factsheets und FAQ (Frequently Asked Questions = häufig gestellte Fragen) sowie Sonderseiten auf der Homepage des Unternehmens. Zudem stehen für Fragen die Bauleitung direkt vor Ort und ferner das unternehmenseigene Callcenter zur Verfügung. Art und Umfang der Informationsmaßnahmen variieren je nach Art der Baustelle. Sie werden zudem mit den zuständigen Ämtern und Behörden abgestimmt. Frage 2: Warum erfolgte keine oder nur eine sehr kurzfristige Information der betroffenen Unternehmen (BVG, BWB) bei den Baumaßnahmen und damit verbundenen Baumfällungen in der Bölschestraße und beim Neubau der Allendebrücke in Köpenick? Antwort zu 2: Es ist Aufgabe des jeweiligen Trägers eines Bauvorhabens, über die damit verbundenen Baumfällungen die Öffentlichkeit zu informieren. Auf Grund von Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern hat der Bezirk Treptow-Köpenick im Fall der Baumfällungen in der Bölschestraße mit einer Pressemitteilung reagiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 610 2 Frage 3: Was waren die Gründe für die Baumfällungen in der Bölschestraße, wenn in den Planungsunterlagen des Planfeststellungsverfahrens Fällungen als nicht nötig erachtet werden (Erläuterungsbericht UL1, Seite 41, Punkt 4.9)? Antwort zu 3: Zum Zeitpunkt der Antragstellung war dem Träger des Planfeststellungsverfahrens nicht bekannt, dass Baumfällungen erforderlich sind. Auf Grund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) hat die BVG die im Zusammenhang mit der Aufstellung neuer Fahrleitungsmaste notwendigen Anträge auf Baumfällungen nachgereicht. Weitere Baumfällungen sind nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Hier gibt es übliche Fällanträge der BVG und der BWB. Die Notwendigkeit der Fällungen steht im Zusammenhang mit dem Gleisumbau für die Straßenbahn. Frage 4: Wann wurden diese von den Planungsunterlagen abweichenden Gründe festgestellt? Antwort zu 4: Die notwendige Abweichung von den Planungsunterlagen wurde im Rahmen der Beteiligung der TöB festgestellt. Frage 5: Welche Planänderungen oder Ausweichmaßnahmen wurden geprüft, um die Baumfällungen in der Bölschestraße zu vermeiden? Antwort zu 5: Auf dringenden Wunsch des Bezirksamtes baut die BVG in der Bölschestraße den vorhandenen Bahnkörper der Straßenbahn zurück, um im Straßenland mehr Raum für den Fahrzeugverkehr zu schaffen. Dabei ist die BVG im Bereich der Haltestellen gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Zugänge zu schaffen. Im Zuge dieser Maßnahmen mussten drei Bäume für Fahrleitungsmasten weichen, da die Hauseigentümer keine Genehmigung zur Befestigung an der Fassade erteilten. Hier standen keine Alternativen zur Verfügung. Weitere drei Bäume entfallen durch die Vorgabe des Bezirks, hier einen Radweg anzulegen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Inwiefern hierzu Alternativen bestanden kann die BVG nicht bewerten. Frage 6: Wie erfolgt die Abstimmung zwischen landeseigenem Unternehmen und den zuständigen Bezirksverwaltungen bei solchen Maßnahmen, und warum wurden die zuständigen Ämter in Treptow-Köpenick in diesem Fall nur kurzfristig und unzureichend Informiert? Antwort zu 6: Bei den einzelnen Bauvorhaben gab es eine ständige Zusammenarbeit. Die Antragstellung für die Baumfällungen und die Bearbeitung der Anträge erfolgte im üblichen Verfahren in enger Abstimmung zwischen den Bauträgern und dem Bezirksamt. Dem Bezirksamt wurde der Fälltermin drei Kalendertage vor Beginn der Fällungen (Aufstellen der Halteverbotsschilder am 23.2.17) mitgeteilt. Frage 7: Welche Wiederherstellungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu den gefällten Straßenbäumen werden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt? Antwort zu 7: BVG und BWB haben die per Bescheid und Gestattungsvertrag geforderten Ausgleichzahlungen vorgenommen. Das Bezirksamt wird in den nächsten Monaten über die Standorte für die Nachpflanzungen entscheiden. Hierzu bedarf es vorab Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden und einer genauen Prüfung der Leitungen im Untergrund der Bölschestraße. Es werden auf jeden Fall alle Möglichkeiten ausgeschöpft, in der Bölschestraße nachzupflanzen. Frage 8: Welche Formen der Partizipation und der Information werden die landeseigenen Unternehmen künftig bei Baumaßnahmen durchführen? Antwort zu 8: Einheitliche Vorgaben hinsichtlich künftiger Formen der Partizipation und der Information gibt es nicht. Die BVG kann sich vorstellen, entsprechende Informationen zusätzlich über den Baustellenatlas zu verbreiten. Dieser ist zwar nur für Leitungsbetriebe, Bezirksämter und Senat einsehbar, diese Art der Verbreitung würde aber eine frühzeitige Information anderer Betriebe und vor allem der Ämter sicherstellen. Zu diskutieren wäre der Zeitpunkt der Veröffentlichung von Informationen, um die Bevölkerung noch frühzeitiger einzubinden. Der Zeitraum für die Fällung der Bäume ist sehr eng, da nur bis zum 28. bzw. 29. Februar gefällt werden darf, aber die Baumfällgenehmigungen oft erst wenige Tage vor diesem Datum vorliegen. Neuerdings müssen erst die Ausgleichszahlungen beim Bezirksamt eingegangen sein, damit die Fällgenehmigung gültig ist. Berlin, den 16. März 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)