Drucksache 18 / 10 614 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 02. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Wann kommt endlich die TVO? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Variantenuntersuchung für den Trassenverlauf? Frage 6: Wann werden die nächsten Bürgerinformationsveranstaltungen stattfinden? Antwort zu 1 und 6: Aktuell erfolgt die Diskussion der verbliebenen Varianten im Rahmen der 2. Stufe des formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens mit allen Planungsbeteiligten. In Abhängigkeit von ggf. daraus resultierenden Änderungen, der Berücksichtigung der Verkehrsprognose 2030 und der hinzugetretenen Aufgabenstellung, einen begleitenden Radschnellweg zu integrieren, kann die Entscheidung für eine Vorzugsvariante frühestens Ende 2017 erfolgen und somit voraussichtlich im ersten Quartal 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Frage 2: Wie ist der Stand der Entscheidungsfindung für die Netzeinbindung in die Wohngebiete? Antwort zu 2: Im Rahmen des aktuellen Verfahrensschrittes (Findung einer Vorzugsvariante) wird für jede Linienvariante eine sogenannte objektkonkrete Verkehrsprognose erstellt werden. Auf dieser Grundlage wird über notwendige Anbindungen entschieden. Frage 3: Gibt es neuere Verkehrslärmuntersuchungen? Antwort zu 3: Überschlägige Verkehrslärmuntersuchungen werden auf Grundlage der Verkehrsprognosen (Frage 2) ebenfalls Bestandteil des Variantenvergleichs. Die Ermittlung objektkonkreter Lärmimmissionen erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Gutachtens ausschließlich für die Vorzugsvariante. Frage 4: Wird eine neue Verkehrsprognose Auswirkungen auf die Planung und das Verfahren haben? Antwort zu 4: Das hängt von den Ergebnissen der Prognose ab. Frage 5: Wie ist der Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren ? Antwort zu 5: Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens im vierten Quartal 2018 möglich. Frage 7: Ist es zutreffend, wie aus Pressemitteilungen zu erfahren war, dass sich der Bau der TVO analog zum Bau der Schienen-TVO verzögern soll? Antwort zu 7: Die Errichtung einer Nahverkehrstangente wurde bzw. wird bei der Planung der TVO berücksichtigt und führt aktuell nicht zu Verzögerungen im Planungsprozess. Berlin, den 17. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)