Drucksache 18 / 10 616 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 28. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Schulleitermangel in Berlin II: Verfahren zur Neubesetzung offener Stellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange dauert im Durchschnitt die Neubesetzung offener a) Schulleiterstellen und b) Konrektorenstellen in Berlin? 2. Wie lange dauerten jeweils die einzelnen Neubesetzungsverfahren offener Schulleiterstellen in Berlin in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 zwischen Stellenausschreibung , Bewerbungsverfahren, Stellenneubesetzung und Stellenantritt? 3. Wie lange dauerten jeweils die einzelnen Neubesetzungsverfahren offener Konrektorenstellen in Berlin in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 zwischen Stellenausschreibung , Bewerbungsverfahren, Stellenneubesetzung und Stellenantritt? 4. Welche Institutionen sind bei der (Neu)Besetzung offener Schulleiter- und Konrektorenstellen beteiligt? 5. Wie läuft die (Neu)Besetzung offener Schulleiterund Konrektorenstellen konkret in welchen einzelnen Schritten ab? Zu 1. bis 5.: Die Verfahrensdauer zur Besetzung von Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter durch Ausschreibung betrug und beträgt durchschnittlich ungefähr ein Jahr und wird maßgeblich von den notwendigen Beteiligungsrechten bestimmt. Zur näheren Beschreibung der Dauer, der Beteiligungsrechte sowie des Ablaufs eines Besetzungsverfahrens verweise ich ergänzend auf die Antworten zur Kleinen Anfrage Nr. 17/11664 sowie der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14228. 6. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die Verfahrensdauer zur (Neu)Besetzung von Rektoren- und Konrektorenstelle strukturell zu beschleunigen? Zu 6.: Eine deutliche Beschleunigung dieser Verfahren wäre nur durch die Änderung bestehender rechtlicher Grundlagen bzgl. der Beteiligung verschiedener Gremien möglich. Entsprechende Absichten bestehen nicht. 7. Wie begründet der Senat, dass nach Kenntnis des Fragestellers regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren 1- 1,5 Jahre oder länger in Anspruch nehmen? 8. Wie passt dieser Umstand mit der Ankündigung des Senats zusammen, zukünftig zu besetzende Schulleiterund Konrektorenstellen ein Jahr vor der Stellenvakanz ausschreiben zu wollen und ab wann wird diese Ankündigung umgesetzt? Zu 7. und 8.: Es ist hier nicht bekannt, woher der Fragesteller diese Kenntnisse bezieht. Es trifft nicht zu, dass (alle) Stellenbesetzungsverfahren regelmäßig länger als ein bis eineinhalb Jahre dauern. Tatsächlich ist die Dauer solcher Verfahren von verschiedenen Faktoren abhängig; in der deutlichen Mehrzahl der Fälle wird ein Stellenbesetzungsverfahren aber innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Die genannten Stellen werden im Regelfall bereits seit mehreren Jahren mindestens ein Jahr vor dem planmäßigen Freiwerden der Stellen ausgeschrieben. Bei diesem Verfahren soll es bleiben. Zu den Gründen für eine längere Verfahrensdauer sowie zum Zeitpunkt der Ausschreibung verweise ich auf die Beantwortung der zu 1. bis 5. genannten Fragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 616 2 9. Wie konkret ist die Zusatzqualifikation für die Übernahme einer Schulleiterfunktion ausgestaltet? Zu 9.: Die Grundlagen für die Qualifizierung von Lehrkräften, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, sind im § 15 der Bildungslaufbahnverordnung geregelt. Darin heißt es u. a.: „Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst insbesondere Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen Führungskompetenz, Schulentwicklung, Qualitätsentwicklung, Ressourcen- und Budgetverantwortung , Recht und Verwaltung.“ Weiter konkretisiert werden die Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme in der dazu gehörenden Verwaltungsvorschrift (VV Qualifizierung /SL), in der in den Punkten 2.2 - 2.4 die vier Themenfelder konkret ausgeführt werden. 10. Zu wann werden Konrektorinnen und Konrektoren in der Gehaltsstufe höhergruppiert? Zu 10.: Das Abgeordnetenhaus wurde mit Schreiben vom 06.02.2017 über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Lehrkräftebildungsgesetzes unterrichtet. Es wird insoweit auf A. Nr. 3 des Vorblattes der Vorlage - zur Beschlussfassung - verwiesen. Der Abschluss und die Auswertung des Anhörungsverfahrens sind zunächst abzuwarten. Berlin, den 14. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2017)