Drucksache 18 / 10 617 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 28. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) in den Bezirken im Jahr 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke haben im Jahr 2015 und 2016 jeweils welche Mittel aus dem KSSP erhalten? Zu 1.: Über die Höhe der Finanzkontingente der Bezirke von Berlin im Programmjahr 2015 sowie die Indikatoren der Zumessung wurde dem Hauptausschuss erstmals in der „Vorlage einer schriftlichen Handreichung betr. Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) und Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP)“ vom 07.03.2014 berichtet. Es wird auf den Vorgang Rote Nr. 1453 sowie die umfassenden Darstellungen der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ – Drucksache Nr. 17/2029 verwiesen. Über die Höhe der Finanzkontingente der Bezirke von Berlin im Programmjahr 2016 wird in der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ – Drucksache Nr. 17/2600 (II.B.54) umfassend berichtet. 2. Welche Kita-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2016 angemeldet? 3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2016 in welchen Kitas in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 4. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Kita-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2016 investiert? Zu 2. bis 4.: Die Daten zu den von den Bezirken für 2016 angemeldeten Kita-Sanierungsmaßnahmen sind der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungs-programms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2600 (II.B.54) vom 26.01.2016 zu entnehmen. Über die Umsetzung von Kita-Sanierungsmaßnahmen im abgelaufenen Programmjahr 2016 wurde dem Abgeordnetenhaus aktuell berichtet [Schreiben vom 23.01.2017, Rote Nr. 0183, Drucksache. Nr. 17/2600 (II.B.54)]. Bei den Bezirken sind über die Sondermittel des KSSP hinaus, die im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, keine weiteren Mittel zur Durchführung von Kita-Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. Die Verpflichtung zur laufenden baulichen Unterhaltung obliegt den Trägern von Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kostenblattfinanzierung. 5. Welche Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2016 angemeldet? 6. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2016 an welchen Spielplätzen in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 7. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2016 investiert? Zu 5. bis 7.: Die Daten zu den von den Bezirken für 2016 angemeldeten Spielplatzsanierungsmaß-nahmen sind der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatz-sanierungsprogramms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2600 (II.B.54) vom 26.01.2016 zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 617 2 Über die Umsetzung von Spielplatzsanierungsmaßnahmen im abgelaufenen Programmjahr 2016 wurde aktuell dem Abgeordnetenhaus berichtet [Schreiben vom 23.01.2017, Rote Nr. 0183, Drucksache. Nr. 17/2600 (II.B.54)]. Den Bezirken von Berlin obliegt die Verpflichtung zur laufenden baulichen Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Kinderspielplätzen. Die in den Bezirkshaushalten etatisierten Landesmittel werden in Verantwortung der Straßen- und Grünflächenämter bewirtschaftet. Angaben zu den Ausgaben des Jahres 2016 sind den Haushaltsabschlüssen der Bezirke zu entnehmen. 8. Welche Spielplatz- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des KSSP haben die jeweiligen Bezirke für das Jahr 2017 angemeldet? Zu 8.: Die Bezirke von Berlin wurden mit Umsetzungsschreiben zum KSSP 2016/2017 gebeten, die Anmeldungen für das Programmjahr 2017 bis zum 31.10.2016 einzureichen. Nach Einzelprüfung der angemeldeten Maßnahmen konnten insgesamt 28 Kita-Sanierungsmaßnahmen und 71 Spielplatzsanierungsmaßnahmen bestätigt und durch Auftragsschreiben freigegeben werden. Bezirk Anzahl Kita- Sanierungsmaßnahmen Anzahl Spielplatz- Sanierungsmaßnahmen Mitte 2 12 Friedrichshain-Kreuzberg 3 2 Pankow 8 2 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 4 Spandau 1 10 Steglitz-Zehlendorf 4 4 Tempelhof-Schöneberg 2 22 Neukölln 1 8 Treptow-Köpenick 1 4 Marzahn-Hellersdorf 1 1 Lichtenberg 2 2 Reinickendorf 1 0 Gesamt 28 71 Berlin, den 15. März 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2017)