Drucksache 18 / 10 619 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 28. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Kita-Zusatzbeiträge: Was unternimmt der Senat gegen die Abzocke von Kita-Trägern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kita-Träger in Berlin erheben Zusatzbeiträge in jeweils welcher Höhe für welche „Dienstleistung“ bzw. „Sonderleistungen“? 2. Erheben auch Kita-Eigenbetriebe Zusatzbeiträge und wenn ja, um welche Eigenbetriebe und um welche „Sonderleistungen“ in welcher Höhe handelt es sich? 3. Wie viele Kitas in den einzelnen Bezirken erheben Zusatzbeiträge? Zu 1. bis 3.: Für die Kita-Träger und die Kita- Eigenbetriebe in Berlin besteht derzeit keine Informationspflicht ob, wofür und in welcher Höhe Zusatzbeiträge (Zuzahlungen) für von den Eltern gewünschte besondere Leistungen des Trägers erhoben werden. Bekannt sind Angebote wie beispielsweise Frühstück, Bio-Qualität der Lebensmittel, Schwimmkurse, besondere Lehr- und Lernmittel, Bilingualität und anderes mehr. 4. Was unternimmt der Senat, um diese Gier von Kita- Trägern in Berlin zu bekämpfen? 5. Wie wird die geplante Kontrollstelle zur Genehmigung von Zusatzbeiträgen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie personell ausgestaltet? 6. Wie wird der Senat derartige Zuzahlungen zukünftig konkret regulieren und welche Höchstgrenzen und Richtlinien sind vorgesehen? 7. Welche negativen Folgen von ungerechtfertigten Zusatzbeiträgen und/oder Wucherzusatzbeiträgen sieht der Senat? 8. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass ungerechtfertigte Wucher-Zusatzbeiträge dem politischen Ziel des Berliner Abgeordnetenhauses, den gesamten Kitabesuch beitragsfrei zu gestalten, zuwiderlaufen? Zu 4. bis 8.: Mit Zusatzbeiträgen belegte Angebote sind grundsätzlich zulässig und ergänzen die einrichtungsbezogenen Konzepte um (pädagogische) Leistungen. Bei Hinweisen auf nicht zulässige Zuzahlungen (z.B. Kautionen) wird das Vertragscontrolling der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJug- Fam) im Rahmen des in der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) vorgesehenen Verfahrens tätig. Bereits seit 2015 werden Eltern mittels eines regelmäßig aktualisierten Elternbriefes als Anlage zum Kita- Gutschein u. a. über die Thematik der „Zuzahlungen“ informiert. Auch die vom Land Berlin öffentlich finanzierten Kita-Träger haben ein entsprechendes, mit der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden -DaKS e.V.-, dem Landeselternausschuss Kita, den Kita- Eigenbetrieben von Berlin sowie den Berliner Jugendämtern erarbeitetes und abgestimmtes Informationsschreiben erhalten. Zur Frage, ob und wie die Platzvergaben auch über die Bereitschaft von Eltern bezüglich Zuzahlungen gesteuert wird, sind derzeit keine Aussagen möglich. Es besteht jedoch im Einzelfall die Sorge, dass Kindern deren Eltern keine Zuzahlung leisten, kein pädagogisch adäquates Alternativangebot unterbreitet wird. Es sind auch Einzelfälle bekannt, in denen sehr hohe Zuzahlungen von Eltern verlangt werden, die den Gegenleistungen des Trägers jedoch nicht entsprechen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 619 2 Der Senat sieht daher an dieser Stelle Handlungs- und Regelungsbedarf. Ungerechtfertigte Zusatzbeiträge sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterbunden werden. Im Zuge der geplanten Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes soll eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung geschaffen werden, in der die Zulässigkeit, die Höhe und die Auskunftserfüllung von Zuzahlungen geregelt werden. Erlaubte Zusatzangebote stehen hingegen bei rechtmäßiger Durchführung nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer beitragsfreien Kita. Berlin, den 20. März 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)