Drucksache 18 / 10 621 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 28. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort „Hurra, die Schule brennt“? – Brandschutz an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann genau wurden zuletzt die einzelnen öffentlichen und privaten Schulen in Berlin jeweils im Rahmen einer Brandschutzbegehung der bezirklichen Bauaufsicht auf ihren Brandschutz hin geprüft (Darstellung bitte nach Bezirken und mit Klarnamen der einzelnen Schulen)? Antwort zu 1: Bezirksamt Mitte: Im Bezirk Mitte haben wir 141 Schulen. In etwa 80% der Schulen wird gemäß § 5 der Betriebsverordnung alle 5 Jahre eine Brandsicherheitsschau (BSS) durchgeführt. Eine detaillierte Auflistung aller Schulen ist nicht möglich. Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf: Siehe Liste anbei. Aufgrund von Personalmangel sind im Bezirk derzeit die Brandsicherheitsschauen in mehreren Schulen überfällig. Bezirksamt Spandau: Angaben zu den in Spandauer Schulen in den Jahren 2012 bis 2017 durchgeführten Brandsicherheitsschauen s. Anlage. Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg: Anbei die ausgefüllte Liste aus dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg mit den von uns erfassten Schulen mit Jahreszahl der letzten durchgeführten BSS. Bezirksamt Neukölln: Nach unserer Objektliste haben wir 87 überwachungspflichtige Schulen im Bezirk. Einige Schulen haben mehrere Standorte/Filialen (Mehrfachzählung ). Wir haben im Jahr 2014 in 12 Schulen und im Jahr 2015 in einer Schule eine Brandsicherheitsschau durchgeführt . Die restlichen Objekte wurden zuletzt zwischen 2008 und 2010 besichtigt. Detaillierte Angaben zu den durchgeführten Brandsicherheitsschauen können der beiliegenden Übersicht entnommen werden. Bezirksamt Lichtenberg: Brandsicherheitsschauen in Schulen werden entsprechend der „Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs- Verordnung Betr-VO) § 5 (2) in Lichtenberg in einem Abstand von bis zu max. 5 Jahren durchgeführt. Bezirksamt Treptow-Köpenick: In Treptow-Köpenick befinden sich 22 % der Schulen im gesetzlich vorgeschriebenen Turnus von 5 Jahren (16 von gesamt 73 Schulen). Seit Jahresbeginn 2016 wurden an 10 Schulen Brandsicherheitsschauen von Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (BWA) und Berliner Feuerwehr durchgeführt. Grund für die überschaubare Anzahl waren die beschränkten Kapazitäten sowohl im BWA als auch bei der Berliner Feuerwehr. Bezirksamt Reinickendorf: Siehe Anlage. Bezirksamt Steglitz - Zehlendorf: Siehe Anlage. Bezirksamt Pankow: Siehe Anlage Übersicht Brandsicherheit Pankow März 2017. Frage 2: Welche Mängel stellte die Bauaufsicht dabei an den einzelnen überprüften Schulen fest, durch welche Maßnahme(n) wurde(n) diese Mängel bereits behoben und wann werden welche noch nicht behobenen Mängel behoben (Darstellung bitte nach Bezirken und mit Klarnamen der einzelnen Schulen)? Antwort zu 2: Bezirksamt Mitte: Eine Nachkontrolle zur Mängelbeseitigung ist aus Kapazitätsgründen nicht realisierbar. Anordnungen zur Mängelbeseitigung gegen öffentliche Schulen sind nicht möglich. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Bei einer Brandsicherheitsschau werden regelmäßig Mängel festgestellt und im Protokoll eine Frist zur Mängelbeseitigung festgelegt. Eine genaue Auflistung für alle Objekte ist nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 621 2 Bezirksamt Spandau: Die Beseitigung der bei den Brandsicherheitsschauen festgestellten Mängel erfolgt durch die Betreiber der jeweiligen Schule in eigener Verantwortung . Eine Nachkontrolle durch die Bauaufsicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und erfolgt in der Regel auch nicht. Mangels Erfassung entsprechender Daten können zu der Frage daher keine Angaben gemacht werden . Bezirksamt Neukölln: Eine detaillierte Beantwortung der Frage 2 bedarf der ausführlichen Durchsicht jeder einzelnen Objektakte der bei uns gelisteten 87 Schulen. Allgemein werden zahlreiche Mängel festgestellt, die nur langsam (über mehrere Jahre) abgestellt werden. Von der Bauaufsicht gesetzte Fristen zur Mängelbeseitigung bleiben häufig unbeachtet, Rück- bzw. Erledigungsmeldungen erfolgen nicht selten nur nach bauaufsichtlicher Aufforderung . Aktuell stehen noch Mängel an einzelnen Schulen aus, die nicht mehr nachverfolgt werden konnten. Bezirksamt Lichtenberg: Für die Beseitigung der festgestellten Mängel ist der Betreiber in Verbindung mit dem Eigentümer zuständig. Für die Kontrolle der Beseitigung der Mängel ist der Bearbeiter des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes zuständig. Bezirksamt Treptow - Köpenick: Die Beantwortung der Frage ist nicht detailliert zu leisten. Eine Nachkontrolle zur Mängelbeseitigung ist aus Kapazitätsgründen nicht realisierbar. Anordnungen zur Mängelbeseitigung gegen öffentliche Schulen sind rechtlich nicht zulässig. Bezirksamt Reinickendorf: Gravierende Mängel, die sich aus einem veränderten baulichen Bestand ergeben, wurden bisher nicht festgestellt. Auf Funktionseinschränkungen von brandschutzrelevanten Bauteilen und technischen Anlagen, die durch den Gebrauch der Gesamtanlage vorkommen, wird bei der Brandsicherheitsschau grundsätzlich hingewiesen. Die Feststellungen werden protokolliert. Eine kurzfristige Instandsetzung oder Erneuerung dieser Bauteile oder Anlagen erfolgt anschließend im Zuge der baulichen Unterhaltung. Grundsätzlich besteht eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem BWA und der Serviceeinheit FM 1 , was sich auf die Aufgabenerledigung sehr positiv auswirkt. Bezirksamt Steglitz: Bei jeder Brandsicherheitsschau werden immer Mängel festgestellt. Diese Mängel haben eine unterschiedliche Relevanz, für deren Abarbeitung Prioritäten gesetzt werden. Zu unterscheiden sind Mängel am Gebäude, Mängel an sicherheitstechnischen Anlagen und verhaltensbedingte Mängel. Akute Gefahrenstellen werden kurzfristig beseitigt oder es werden unmittelbar wirkende Veranlassungen (Sperrungen, Benutzungsverbote) getroffen, bis die Mängelbeseitigung durchgeführt werden kann. 1 Facilitymanagement Eine katalogisierte Mängelbeseitigungsstruktur zu jeder Schule ist für die bauaufsichtliche Bearbeitung nicht notwendig. Der äußerst eng bemessene Personalkörper ist mit der Aufgabenerledigung vorhandener Vorgänge, die auf Grund von gesetzlichen Regelungen mit Fristen bearbeitet werden müssen, bereits an seine Belastbarkeitsgrenze gelangt. Bezirksamt Pankow: Die vielzähligen Mängel sind in den jeweils einzelnen Niederschriften festzuhalten. Eine diesbezüglich zusammenfassende Übersicht aller Einzelfälle wird im Bezirksamt (BA) Pankow nicht geführt. Eine Zusammenstellung ist aus kapazitiven Gründen nicht möglich. Die Beseitigung der Mängel erfolgt i.d.R. schrittweise, je nach Mängelumfang und in unterschiedlichen Zeitabschnitten . Mitunter erfolgt keine Mängelbeseitigung. Wann die noch nicht behobenen Mängel abgestellt werden obliegt den jeweiligen Betreibern und kann durch das BA nicht umfänglich eingeschätzt werden. Eine diesbezüglich zusammenfassende Übersicht aller Einzelfälle erfolgt im BA Pankow nicht. Frage 3: Wie gestaltet sich der Rechtsrahmen, in welchem Rhythmus Schulgebäude auf ihren Brandschutz hin über-prüft werden müssen? Antwort zu 3: Die Brandsicherheitsschau dient der vorbeugenden Abwehr von durch Brände oder Explosionen entstehenden Gefahren. Die Brandsicherheitsschau ist gem. § 5 Abs. 2 Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) von der Bauaufsichtsbehörde durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen. Die Brandsicherheitsschau ist regelmäßig, mindestens jedoch in Abständen von höchstens fünf Jahren durchzuführen. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter/innen sind in den einzelnen bezirklichen Bauaufsichten jeweils für den Brandschutz an Schulgebäuden zuständig? Antwort zu 4: Bezirksamt Mitte: Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht Mitte sind neben ihren anderen bauaufsichtlichen Aufgaben für Brandsicherheitsschauen zuständig. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Für alle Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen auch außerhalb von Schulen sind derzeit 2,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Da diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch andere Aufgaben innehaben stehen effektiv nur 1,5 VZÄ 2 zur Verfügung. Im Rahmen des Personalaufwuchses „Wachsende Stadt“ kann voraussichtlich im April dieses Jahres eine Stelle besetzt werden , die dann mit 0,5 Zeitanteilen das Arbeitsgebiet der Brandsicherheitsschauen übernehmen soll. 2 Vollzeitstelle Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 621 3 Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf: Für die Durchführung von Brandsicherheitsschauen gibt es in der Bauaufsichtsbehörde Marzahn-Hellersdorf keine eigenständige Stelle eines/einer technischen Sachbearbeiters*in. Aufgrund der Struktur der Bauaufsichtsbehörde Marzahn- Hellersdorf werden gem. Geschäftsverteilungsplan die Brandsicherheitsschauen durch die örtlich zuständigen 16 technischen Sachbearbeiter*innen (einschließlich Gruppenleiter *in) im Rahmen ihrer Aufgaben mit durchgeführt . Bezirksamt Spandau: Bei der Bauaufsicht Spandau steht für die Durchführung der Brandsicherheitsschauen in Schulgebäuden 1/3 VzÄ (Vollzeitäquivalent) zur Verfügung . Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg: Im Ortsteil Friedrichshain erfolgt die Durchführung der Brandsicherheitsschauen in Schulen durch 2 technische Sachbearbeiterinnen , die ebenso mit der Prüfung von Bauanträgen und der Durchführung von Ordnungsaufgaben zur Mängelbeseitigung und Gefahrenabwehr betraut sind. Im Ortsteil Kreuzberg ist es der BWA aufgrund des jahrelangen Stellenabbaus seit längerer Zeit nicht mehr möglich, Brandsicherheitsschauen in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen durchzuführen. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die BSS durchführen, beträgt im Ortsteil Kreuzberg derzeit leider Null, da nicht aufschiebbare Produkte wie laufende Bauantragsverfahren , Beratung, Veranstaltungsabnahmen etc. die gesamte Personalkapazität beanspruchen. Der Personalverstärkungsbedarf bei der BWA wird hier offensichtlich. Bezirksamt Neukölln: Durch die Besetzung einer neu eingerichteten technischen Sachbearbeiterstelle zum 01.12.2013 konnten in Neukölln die seit dem Jahr 2011 aus personellen Gründen ausgesetzten Brandsicherheitsschauen ab März 2014 wieder aufgenommen werden. Für das Folgejahr 2015 stand damit durchgehend eine Vollzeitstelle für die Brandsicherheitsschauen zur Verfügung. Die stark zugenommene Bautätigkeit im Land Berlin führte auch im Bezirk Neukölln zu einer erheblichen Steigerung der Bauantragszahlen. Da eine Erhöhung des Personals in gleichem Maße nicht erfolgte, mussten ab Februar 2016 etwa 0,5 Stellenanteile zur Aufrechterhaltung eines einigermaßen geregelten Dienstbetriebes aus dem Aufgabenbereich der Brandsicherheitsschauen entnommen werden. Ab August 2016 mussten dann alle zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten für die bauaufsichtlichen Genehmigungs- u. Anzeigeverfahren verwendet werden, sodass ab diesem Zeitpunkt und bis heute leider keine Brandsicherheitsschauen durchgeführt werden. Bezirksamt Lichtenberg: Für die Wahrnehmung der Brandsicherheitsschauen der 60 Schulen in Lichtenberg sind seit August 2017 zwei Mitarbeiter und vorher ein Mitarbeiter des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde geschult und stehen für diese Aufgabe zur Verfügung. Bezirksamt Treptow - Köpenick: Bis 2015 waren in Treptow-Köpenick zwei Dienstkräfte des Fachbereichs (FB) Bau- und Wohnungsaufsicht mit einem Zeitanteil von ca. 10 -15 % für alle rechtlich erforderlichen (Brandsicherheitskontrollen und Betriebsüberwachungen nicht nur Schulgebäude) zuständig. 2016 kam durch das Programm „Wachsende Stadt“ eine weitere Dienstkraft mit gleichem Zeitanteil dazu. In Summe steht für diese Aufgabe in Treptow-Köpenick also weniger als ein halbes Vollzeitäquivalent (VZÄ) zur Verfügung . Personalbestand und Arbeitsanfall in den bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichten haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich scherenartig auseinander entwickelt, insbesondere durch die Zunahme der Zahl der Baugenehmigungsverfahren, auch resultierend aus den Wohnungsbauvorhaben Berlins. Diese Vorgänge sollen nach politischer Zielstellung besonders zügig bearbeitet werden. Durch verbindliche Vorgaben von der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Umsetzung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (eBG) sind auch die Arbeitsabläufe so eng strukturiert, dass bei deine grundsätzliche Änderung nicht mehr möglich ist, ohne den Gesamtablauf zu gefährden. Die engen Zeitvorgaben bei den Bauantragsbearbeitungen beherbergen bei der geringen Personalausstattung immer das Risiko des Eintritts einer Genehmigungsfiktion (§ 70 Abs. 4 Bauordnung für Berlin [BauOBln]) und damit einhergehender Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land Berlin im Falle der Aufhebung selbiger. Ohne weiteres zusätzliches Personal bleibt somit wenig Zeit für die gesetzlich vorgegebenen Ordnungsaufgaben der Bauaufsichtsbehörde, d. h. Regressansprüche bei nicht erfolgter Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Bauaufsicht, Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachung, Wohnungsaufsicht , Schornsteinfegerwesen, Abwasseranschlusszwang, Denkmalschutz usw. ) Bezirksamt Reinickendorf: Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter für den Vertretungsfall. Bezirksamt Steglitz: Die Struktur der Bauaufsicht des Bezirkes Steglitz – Zehlendorf sieht eine Aufteilung des Bezirkes in regionale Flächen vor, die den einzelnen Arbeitsgebieten der technischen Mitarbeiter(innen) zugeordnet sind. Diese nehmen innerhalb ihres Arbeitsgebietes (Teilfläche des Bezirkes) alle Aufgaben, darunter sowohl die Durchführung von Brandsicherheitsschauen (in allen Objekten, die der Brandsicherheitsschau unterliegen) als auch die Genehmigung von Schulgebäuden, wahr. Hierbei handelt es sich um 18 technische Mitarbeiter(innen), von denen einige in Teilzeit arbeiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 621 4 Bezirksamt Pankow: Die Durchführung von Brandsicherheitsschauen in Schulen erfolgt anteilig durch mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geschätzt 0,2 VZÄ. Berlin, den 23. März 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017) S18-10621 S 17032713570