Drucksache 18 / 10 625 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 28. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Wann kommt der dringende Ausbau des Nachbarschaftsheim Neukölln? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde inzwischen der dringende Ausbau des Nachbarschaftsheim Neukölln genehmigt? Antwort zu 1: Der Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. möchte als privater Träger das im Quartiersmanagementgebiet Körnerpark liegende Nachbarschaftsheim erheblich ausbauen. Im Wesentlichen soll erstmals ein Nachbarschaftscafé als zentraler Treffpunkt eingerichtet, das Familienbildungszentrum direkt räumlich in das Nachbarschaftsheim integriert und die Kita von 20 auf 80 Plätze aufgestockt werden. Die Finanzierung der Nachbarschaftsflächen wurde im Baufonds des Städtebauförder-programms Soziale Stadt beantragt, der Ausbau der Kita-Plätze im Kita- Ausbauprogramm des Landes Berlin. Die Erweiterung des Nachbarschaftsheims wurde in das Programmjahr 2017 des Baufonds als Maßnahme aufgenommen. Die Programmvormerkung wurde am 04.03.2016 erteilt, die Finanzierungszusage erfolgte am 11.01.2017. Der Fördernehmer beantragte einen Vorzeitigen Maßnahmebeginn , dem die bezirkliche Förderstelle am 11.01.2017 zustimmte. Am 10.02.2017 beantragte der Fördernehmer die Förderung im Hauptverfahren des Baufonds . Nach Prüfung der Antragsunterlagen ist mit einer Genehmigung voraussichtlich im Mai 2017 zu rechnen. Die Antragstellung für den Ausbau der Kita-Plätze durch den Fördernehmer über die bisher bereits beantragten 600 T. € hinaus im Kita-Ausbauprogramm Berlin steht noch aus. Frage 2: Mit welchen Fördermitteln (Land, Bund, EU) in welcher Höhe unterstützt der Senat den wichtigen Ausbau ? Antwort zu 2: In der Finanzierungszusage vom 11.01.2017 sind insgesamt 3.963.500 Euro öffentliche Fördermittel im Baufonds des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt enthalten, davon werden 50% durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), 16% durch den Bund und 34% durch das Land Berlin finanziert. Im Kitaausbauprogramm des Landes Berlin sind 600.000 Euro für den Ausbau der Kita-Plätze im Nachbarschaftsheim Neukölln vorgesehen. Frage 3: Wann beginnt der Ausbau des Nachbarschaftsheim Neukölln und bis wann ist die Fertigstellung geplant? Antwort zu 3: Für Bauverfahren über 3 Mio. € sind nach § 24 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Unterlagen in einem dreistufigen Regelverfahren (Bedarfsprogramm [BP]), Vorplanungsunterlagen (VPU) und Bauplanungsunterlagen (BPU)) aufzustellen und zu prüfen. Am 13.10.2016 reichte der Fördernehmer das Bedarfsprogramm zur Prüfung bei SenStadtWohn ein, die die Prüfung am 19.01.2017 mit einem Prüfvermerk abschloss. Der Fördernehmer möchte die VPU Ende Juni 2017 und die BPU im Oktober 2017 einreichen, die jeweiligen Prüffristen laufen über mindestens drei Monate. Der Fördernehmer hat bereits mit der europaweiten Ausschreibung von Planungsleistungen begonnen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 625 2 Mit Baubeginn wird Mitte 2018 gerechnet, die Baufertigstellung bzw. Schlussabnahme erfolgt bis 31.12.2018, die Abrechnung 2021. Berlin, den 13. März 2017 In Vertretung S e b a s t i a n S c h e e l ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)