Drucksache 18 / 10 627 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 02. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Müll in Neukölln – Schlimm, schlimm, schlimm! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme zu den Fragen 6 bis 9 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Wer ist am Entscheidungsprozess beteiligt, welche Straßen bzw. Straßenabschnitte jeweils wie häufig durch die BSR von a) „normalem Müll“ und b) von Sperrmüll gereinigt werden? Antwort zu 1: Gemäß § 2 Absatz 3 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) erfolgen die Aufstellung der Straßenreinigungsverzeichnisse, die Einteilung in Reinigungsklassen und die Festlegung eines Reinigungsturnus und die mindestens durchzuführende Anzahl von Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt durch Rechtsverordnung des für den Umweltschutz zuständigen Mitglieds des Senats im Einvernehmen mit den für die Betriebe und für Finanzen zuständigen Mitgliedern des Senats . Die Straßenreinigungsverzeichnisse sind regelmäßig, längstens im Abstand von je zwei Jahren, zu ergänzen. Im Rahmen der ordnungsmäßigen Straßenreinigung werden die öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen vom Straßenkehricht gereinigt. Bei dem Sperrmüll handelt es sich in der Regel um illegale Abfallablagerungen. Die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen steht nicht im Zusammenhang mit der ordnungsmäßigen Straßenreinigung durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). Bei den öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen sind für die Beseitigung von nicht zum Straßenkehricht gehörenden Abfällen (Abfallablagerungen u. a. Sperrmüll) die Ordnungsämter der Bezirke zuständig. Diese beauftragen in der Regel die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) mit der Beseitigung und Entsorgung der Abfallablagerungen. Wenn die Verursacher der Abfallablagerungen nicht zu ermitteln sind und unbekannt bleiben, wird die Beseitigung aus einem Haushaltstitel Sonderreinigungen bezahlt, der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verwaltet wird. Die Beauftragung und Beseitigung erfolgen nicht nach einem bestimmten Turnus, sondern jeweils nach Anfall und Feststellung. Frage 2: Welche Reinigungsklassen gibt es in Berlin a) für „normalen Müll“ und b) für Sperrmüll und wie häufig wird eine Straße bzw. ein Straßenabschnitt jeweils in diesen unterschiedlichen Reinigungsklassen gereinigt? Antwort zu 2: Die im Straßenreinigungsverzeichnis A aufgeführten Straßen werden in der Regel wie folgt gereinigt : Straßen der Reinigungsklasse 1a: zehnmal wöchentlich, gegebenenfalls bis 22 Uhr, Straßen der Reinigungsklasse 1b: siebenmal wöchentlich, Straßen der Reinigungsklasse 2a: sechsmal wöchentlich, Straßen der Reinigungsklasse 2b: fünfmal wöchentlich, Straßen der Reinigungsklasse 3: dreimal wöchentlich, Straßen der Reinigungsklasse 4: einmal wöchentlich.“ Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen B und C aufgeführten Straßen werden in der Regel einmal wöchentlich gereinigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 627 2 Frage 3: Welcher Reinigungsklasse für a) „normalen Müll“ und b) Sperrmüll unterliegen die einzelnen Straßenabschnitte der einzelnen Straßen in Neukölln? Antwort zu 3: Welche Straßen welchen Reinigungsklassen zugeordnet wurden, ist aus der Bekanntmachung der Einundzwanzigsten Änderungsverordnung im Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin (GVBl.) vom 28. September 2016 ersichtlich. Frage 4: Wann wurde welche Neuköllner Straße bzw. welcher Straßenabschnitt zuletzt von welcher Reinigungsklasse für a) „normalen Müll“ und b) Sperrmüll in welche Reinigungsklasse höhergruppiert? Antwort zu 4: Welche Neuköllner Straßen zuletzt umgruppiert wurden, ist ebenfalls aus der Bekanntmachung der Einundzwanzigsten Änderungsverordnung im Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin vom 28. September 2016 ersichtlich. Frage 5: Für wann ist welche Höhergruppierung für welche Neuköllner Straße bzw. welchen Straßenabschnitt für a) „normalen Müll“ und b) Sperrmüll geplant? Antwort zu 5: Die nächste planmäßige Fortschreibung der Straßenreinigungsverzeichnisse erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2018 mit der Zweiundzwanzigsten Änderungsverordnung . Welche Neuköllner Straßen möglicherweise höhergruppiert werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Frage 6: Wie viele Mülleimer gibt es in den einzelnen Neuköllner Straßen? Antwort zu 6: Im Bezirk Neukölln befinden sich insgesamt 1.613 Papierkörbe der BSR. Je Reinigungsklasse verteilt sich die Anzahl wie folgt: Reinigungsklasse Anz. Straßenabschnitte Anz. Papierkörbe A1a 10 145 A1b 32 130 A2a 11 31 A2b 156 644 A3 147 359 A4 439 300 B 2 2 C 2 Die Papierkörbe werden je nach Bedarf unterschiedlich häufig entleert. Da höhere Reinigungsklassen im Zusammenhang mit einer stärkeren Frequentierung der jeweiligen Straßenabschnitte stehen, werden die Papierkörbe dort in der Regel häufiger geleert als in Straßenabschnitten mit niedrigeren Reinigungsklassen. Frage 7: Wer entscheidet in welchem Rhythmus, wo zusätzliche Mülleimer im öffentlichen Straßenland angebracht werden? Antwort zu 7: Die BSR prüft den Bedarf an zusätzlichen Papierkörben entsprechend der dynamischen Veränderungen von Schwerpunkten und Publikumsfrequenzen auf den öffentlichen Straßen. Neben dem Mehrbedarf ist auch das Versetzen von Papierkörben möglich. Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern nimmt die BSR stets zum Anlass, im Rahmen eines Vororttermins die Notwendigkeit und Möglichkeit einer weiteren Papierkorbanbringung zu überprüfen, um so die Sauberkeit im öffentlichen Straßenland zu erhöhen. Frage 8: Wie viel Müll wurde jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 von Neuköllns Straßen entfernt? Antwort zu 8: Eine Auswertung der Kehrichtmengen auf Bezirksebene ist aktuell nicht möglich. Auswertungen können lediglich pro Regionalzentrum durchgeführt werden . Für die Region Süd-Ost betrifft das in Summe die Kehrichtmengen für Treptow-Köpenick und Neukölln, die nicht weiter differenzierbar sind. Frage 9: Wie viel Sperrmüll wurde jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 von Neuköllns Straßen entfernt? Antwort zu 9: Die Auswertung der Beseitigungsmengen von illegalen Abfallablagerungen ist erst seit dem Jahr 2016 auf Bezirksebene möglich. In Neukölln wurden 2016 insgesamt 8.778 Kubikmeter illegale Abfallablagerungen beseitigt. Berlin, den 20. März 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)