Drucksache 18 / 10 628 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Der Mord in Lichtenberg vom 26.08.2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse haben das Landeskriminal Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin zum Mord an Dirk S. vom 26.08.2016? Zu 1.: Die Frage kann wegen der andauernden Ermittlungen nicht beantwortet werden. 2. Wird bei der Tat von einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen den „Hells Angels“ und der „Guerilla Nation“ ausgegangen? Zu 2.: Die Überlegungen zur Motivlage sind vielfältig, so wird auch eine mögliche Auseinandersetzung zwischen den „Hells Angels“ und der „Guerilla Nation“ in Betracht gezogen. 3. Welche Rocker-Vereinsheime befinden sich in der Umgebung des Tatorts? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: In der Umgebung des Tatortes befand sich lediglich das ehemalige Vereinsheim der „Guerilla Nation Legion Ost“ im Kietzer Weg 15, 10365 Berlin. 4. Seit wann ist die „Guerilla Nation“ im Bezirk Lichtenberg aktiv? Wo haben beziehungsweise hatten Sie ihr Vereinsheim? Zu 4.: Das in der Antwort zu Frage 3 benannte Vereinsheim der „Guerilla Nation“ in Lichtenberg ist erstmalig am 3. August 2016 festgestellt worden. Bereits am 14. September 2016 hat die Gruppierung in Lichtenberg die Selbstauflösung bekannt gegeben. 5. Galt das Opfer im Vorfeld der Tat als gefährdet und wurde mit ihm ein Sicherheitsgespräch geführt? Wenn ja, wann? Zu 5.: Das Opfer galt im Vorfeld der Tat nicht als gefährdet . Dementsprechend wurde auch kein Sicherheitsgespräch geführt. 6. Sind die Ermittlungen im Mordfall abgeschlossen oder wurden eingestellt? Zu 6.: Nein, siehe Antwort zu Frage 1. 7. Gab es in diesem Zusammenhang Festnahmen? Zu 7.: Nein. 8. Lassen sich Vorfälle nach dem Mord vom 26.08.2016 als Racheaktionen in Verbindung zu diesem werten? Wenn ja, welche? Zu 8.: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 21. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)