Drucksache 18 / 10 629 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Der Mord in Kreuzberg vom 03.09.2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse haben das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft zum Mord an Koray A. vom 03.09.2016? Zu 1.: Am Abend des 3. September 2016 sind in der Kreuzberger Adalbertstr. mehrere Schüsse auf eine Person abgegeben worden. Das Opfer verstarb kurze Zeit später in Folge einer dabei erlittenen Verletzung. Angemerkt sei, dass das in der Fragestellung angeführte Namenskürzel „Koray A.“ weder dem Namen des Opfers noch des Tatverdächtigen entspricht. Die bisherigen Ermittlungen haben zur Festnahme einer dringend tatverdächtigen Person geführt und dauern an. Daher kann die Frage nicht weitergehend beantwortet werden. 2. Stecken hinter der Tat Auseinandersetzungen zwischen den Hells Angels und rivalisierenden Rockergruppierungen ? Wenn ja, welchen? Zu 2.: Die bisherigen Ermittlungen erbrachten keine Erkenntnisse für einen solchen Hintergrund. 3. Konnten die Identitäten der beiden Mitglieder der „Hells Angels“ sowie der „Türkiye Nomads“ am Tatort geklärt werden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 3.: In den Medien wurde über zwei am Tatort stehende Motorräder der Marke „Harley-Davidson“ berichtet sowie über eine Zugehörigkeit des Besitzers eines der Motorräder zur Gruppierung „Hells Angels Türkiye“. Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang zwischen den Krädern sowie deren identifizierten Halter /Nutzer und der Tat liegen nicht vor. 4. Welcher Rocker-Vereinsheime befinden sich in der Umgebung des Tatorts? (Aufstellung erbeten.) Zu 4.: Es befinden sich keine „Rocker-Vereinsheime“ in der Umgebung des Tatortes. 5. Galt das Opfer im Vorfeld der Tat als gefährdet und wurde mit ihm ein Sicherheitsgespräch geführt? Wenn ja, wann? Zu 5.: Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Opfers lagen nicht vor. Dementsprechend wurde auch kein Sicherheitsgespräch geführt. 6. Sind die Ermittlungen im Mordfall abgeschlossen oder wurden eingestellt? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Gab es im Zusammenhang mit dem Mordfall Festnahmen ? Zu 7.: Die in der Antwort zu Frage 1 genannte tatverdächtige Person wurde im Dezember 2016 in Bulgarien nach Fahndungsmaßnahmen aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen, im Januar 2017 nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. 8. Lassen sich Vorfälle nach dem Mord vom 03.09.2016 als Racheaktionen in Verbindung zu diesem werten? Wenn ja, welche? (Aufstellung erbeten.) Zu 8.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 629 2 9. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Berlin zu diesem Mord? 10. Wurden ein oder mehrere Rechtshilfeersuchen gestellt ? Wenn ja, welche und an wen? Zu 9. und 10.: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Rechtshilfeersuchen gestellt. Darüber hinaus wird aufgrund der andauernden Ermittlungen auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Lässt sich die Tat im Wesentlichen auf Machtkämpfe im Zusammenhang mit dem Drogenhandel im Bereich um das Kottbusser Tor zurückführen? Zu 11.: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 21. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)