Drucksache 18 / 10 631 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Kriminalität im Regenbogenkiez III – Was wurde unternommen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten wurden zwischen Mai 2016 bis heute im sogenannten Regenbogenkiez (Gebiet zwischen Nollendorfplatz, Winterfeldplatz, Viktoria-Luise- Platz und Wittenbergplatz sowie der Urania und der Kleiststraße – vgl. Anordnung aus Drs. 17/18430) registriert ? (Aufstellung nach Deliktsarten und Jahren erbeten.) a. Versuchte und vollendete Wohnungseinbrüche? b. Sachbeschädigungen? c. Diebstähle? d. Raubüberfälle? e. Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ? f. Sexualdelikte? g. Beleidigungen und Bedrohungen? h. Hasskriminalität? i. Straftaten gegen die sexuelle Orientierung? 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurden Strafanzeigen gestellt? 3. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurden Täter ermittelt und verurteilt? Zu 1. bis 3.: Der Begriff „Regenbogenkiez“ ist ein Kunstwort und beschreibt keine geografisch genau begrenzte Fläche. Für die statistischen Erhebungen zur Beantwortung der Anfrage wurde von der Polizei Berlin deshalb ein recherchierbarer Bereich des Schöneberger Nordens definiert, der die angesprochenen Örtlichkeiten abbildet. Die vorliegenden Fallzahlen für den Zeitraum 01. Mai 2016 bis 03. März 2017 sind der Verlaufsstatistik des Systems Data Warehouse (DWH) entnommen. Entscheidend dabei sind die Kriterien Anlagedatum des Vorgangs und Tatort im betreffenden Bereich. Unter dem Oberbegriff Hasskriminalität subsumierte Delikte sowie Straftaten gegen die sexuelle Orientierung werden nach bundesweit verbindlichen Regeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) gezählt. Aufgrund der spezifischen Erfassungsweise sind hier Fallzahlenveränderungen möglich. Darüber hinaus konnten Erfassungsrückstände des KPMD-PMK durch die Beanspruchung der Polizei nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz noch nicht aufgearbeitet werden. Die Anzahl der Straftaten im definierten Bereich sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, in Klammern wird jeweils die Anzahl der Fälle angegeben, in denen mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt wurde: Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 631 2 Delikt Anzahl (in Klammern: davon Fälle mit mind. einem ermittelten Tatverdächtigen) Versuchter Wohnungseinbruch 26 (1) Vollendeter Wohnungseinbruch 27 (2) Sachbeschädigung 167 (50) Diebstahl 2276 (526) Raub 70 (16) Straftaten i.Z.m. Betäubungsmitteln 125 (116) Sexualdelikte 15 (9) Beleidigung 113 (83) Bedrohung 38 (31) Hasskriminalität davon: Straftaten gegen die sexuelle Orientierung 12 (3) 8 (3) Quelle: DWH und KPMD-PMK (Hasskriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Orientierung) Stand: 03. März.2017. In allen Fällen wurden Strafanzeigen gestellt. Zu Verurteilungen ist für den in Rede stehenden örtlichen Bereich und die ausgewählten Deliktsbezeichnungen keine automatisierte Auswertung möglich. 4. Wie schätzt der Senat die Kriminalitätsentwicklung im genannten Kiez ein und wurden neue Entwicklungen festgestellt, welche im Jahr 2015 und 2016 so noch nicht aufgetreten sind? Wenn ja, wie wird mit diesen umgegangen? Zu 4.: Bei saisonal schwankenden Fallzahlen liegt die Kriminalitätsbelastung des sog. Regenbogenkiezes insgesamt auf hohem Niveau. Dabei spielen insbesondere Eigentumsdelikte mit speziellen Modi operandi, wie z. B. das sogenannte Antanzen zur Begehung von Taschendiebstählen , aber auch Raubdelikte und räuberische Erpressungen sowie Körperverletzungen zum Nachteil homosexueller Männer eine Rolle. Bei diesen Straftaten wird, wie auch bei der Hasskriminalität, ein erhebliches Dunkelfeld angenommen. Aktuell sind weder wesentliche Veränderungen noch neue Entwicklungen festzustellen. Berlin, den 21. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)