Drucksache 18 / 10 632 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Detonation einer Autobombe in der Bismarckstraße am 15.03.2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse konnten das Landeskriminalamt Berlin (LKA), die Staatsanwaltschaft Berlin und die 1. Mordkommission jeweils zur Detonation einer Autobombe vom 15.03.2016 in der Bismarckstraße gewinnen? Zu 1.: Einzelheiten zu dem Verfahren und bisherige Ermittlungsergebnisse können im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt werden. 2. Führten die 15 Hinweise aus der Bevölkerung zu einer wichtigen Spur in das Täterumfeld? Zu 2.: Hinweise aus der Bevölkerung führten nicht zu einer wichtigen Spur in das Täterumfeld. 3. Ordnet das LKA Berlin den Anschlag der Organisierten Kriminalität in Berlin zu und wenn ja, welchem Bereich? Zu 3.: Es liegen Hinweise darauf vor, dass die Tat der Betäubungsmittelkriminalität zuzurechnen sein könnte. 4. Gibt es Hinweise darauf, dass der Täter osteuropäischen beziehungsweise russischen Mafiakreisen zugeordnet werden kann? 5. Steht die Drogenkriminalität in Berlin im Zusammenhang mit dem Anschlag und wenn ja, in welcher Form? Zu 4. und 5.: Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Galt der getötete Mesut T. als gefährdet und gab es mit ihm ein Sicherheitsgespräch? Wenn ja, wann? Zu 6.: Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes ist eine Antwort nicht möglich. 7. Gab es in diesem Zusammenhang ein oder mehrere Rechtshilfeersuchen ins Ausland? Wenn ja, in welche Länder und mit welchen Ergebnissen? 8. Welche genauen Informationen haben das LKA Berlin und die Staatsanwaltschaft über den Sprengsatz und werden diese als vollständig gewertet? 9. Welche Dokumente wurden im Anschlagsauto gefunden und ließen sich diese eindeutig einer Person zuordnen ? 10. Ist es korrekt, dass diese Person der Organisierten Kriminalität aus dem osteuropäischen beziehungsweise russischen Bereich zugeordnet werden kann und sowohl das Opfer als auch die mit ihm im Zusammenhang stehenden Gruppierungen in den Bereich der Drogenkriminalität verwickelt waren? 11. Konnte diese Person gefasst werden oder wird weiter nach ihr gefahndet? 12. Sind die Ermittlungen bisher erfolgreich verlaufen und wenn ja, mit welchen Ergebnissen oder ist demnächst mit einer Einstellung der Untersuchungen zu rechnen? Zu 7. bis 12.: Siehe Antwort zu Frage 1. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 632 2 Berlin, den 22. März 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)