Drucksache 18 / 10 636 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 06. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2017) und Antwort Minderjährige unbegleitete „Flüchtlinge“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gibt es in Berlin? Wie viele davon haben einen Asylantrag gestellt? Bei wie vielen Personen wurde der Asylantrag bereits abgelehnt und bei wie vielen anerkannt; aufgeteilt nach Jahren, wann entschieden wurde (2014, 2015, 2016, 2017)? Zu 1.: In Berlin lebten mit Stichtag 14.03.2017 1.954 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF/UMA). Davon sind 452 UMF/UMA in der Inobhutnahme des Landesjugendamtes. 1.502 UMF/UMA werden von den Bezirken betreut. Die Antragstellung auf Asyl erfolgt bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF veröffentlicht unter http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/statistikennode .html aktuelle Zahlen zu Asyl. Eine gesonderte Auswertung der Gruppe der UMF/UMA erfolgt nicht. 2. Gegen wieviel minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wurden (2014, 2015, 2016, 2017) bei der Polizei Strafanzeigen gestellt und wieviel Strafverfahren wurden eröffnet, und zu wieviel Verurteilungen hat dies geführt und welche Straftaten wurden in welcher Häufigkeit verfolgt ? Zu 2.: Fallzahlen zu tatverdächtigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) können im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) seit August 2016 erfasst und ausgewertet werden. Die in der folgenden tabellarischen Übersicht dargestellten Fallzahlen beruhen auf verlaufsstatistischen Daten des Systems Data Warehouse Führungsinformation (DWH FI). Es handelt sich um Daten, die den tagesaktuellen Stand der im POLIKS erfassten Vorgänge abbilden. Da es sich um eine Eingangsstatistik handelt, können sich aufgrund möglicher Änderungen der Erfassungsgründe im Ermittlungsverlauf geringfügige Abweichungen ergeben. Bei den aufgelisteten Fällen ist mindestens ein Tatverdächtiger ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling. Die Fallzahlen erlauben keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Tatverdächtigen, weil z. B. ein Tatverdächtiger mehrere Straftaten begangen haben kann. Straftaten mit tatverdächtigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Zeitraum August 2016 bis Februar 2017 Schlüsselzahl Deliktsgruppe August bis Dezember 2016 Januar bis Februar 2017 890000 Straftaten insgesamt (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 207 67 davon: 000000 Straftaten gegen das Leben 2 0 100000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 7 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 613 2 200000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 66 16 xxxx00 Diebstahl -insgesamt 68 31 500000 Vermögens- und Fälschungsdelikte 20 0 600000 Sonstige Straftatbestände Strafgesetzbuch (StGB) 21 12 730000 Rauschgiftdelikte - Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe Gesetz (NpSG) 23 8 Quelle: Data Warehouse Führungsinformation vom 09.03.2017 3. Wieviel minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt wurden bzw. die gar keinen Asylantrag gestellt haben, wurden 2014, 2015, 2016, 2017 abgeschoben bzw. sind freiwillig ausgereist? 4. Was unternimmt der Senat aktuell, um abgelehnte minderjährige Asylbewerber bzw. Minderjährige die keinen Asylantrag gestellt haben, in ihre Heimat zu ihren Familien zurückzuführen? Falls nichts unternommen wird, warum nicht? Zu 3. und 4.: Für Abschiebungen von UMF/UMA liegen keine Statistiken vor. Im Rahmen des Bund-Länder- Programmes REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany /Government Assisted Repatriation Programme) werden Förderanträge für freiwillige Ausreisen von UMF/UMA bewilligt. Quelle: Statistik der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zum REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme) Soweit UMF/UMA den Wunsch äußern, wieder in ihr Heimatland sowie zu ihrer Familie zurückkehren zu wollen , prüfen die Verantwortlichen der Jugendhilfe gemeinsam mit dem Vormund unter Berücksichtigung des Kindeswohls , welche notwendigen Schritte einzuleiten sind. 5. Welche Kosten verursacht ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling durchschnittlich pro Tag? Zu 5.: Die durchschnittlichen täglichen Kosten eines Platzes in der Kinder- und Jugendhilfe betragen in der Inobhutnahme nach § 42 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) rd. 195 € und für stationäre Leistungen nach § 34 SGB VIII rd. 100 € pro UMF/UMA. Maßgeblich sind hierbei die üblichen Regelungen des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug). Berlin, den 27. März 2017 In Vertretung Sigrid Klebba ________________________ Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017) Bewilligte Förderanträge für die freiwillige Ausreise unbegleiteter Minderjähriger 2014-2017 (Bundesland Berlin) 2014 8 2015 2 2016 4 2017 (Stand Januar 2017) 0