Drucksache 18 / 10 639 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 03. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und Antwort Sozialer Wohnungsbau, Belegungsrechte und WBS in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die aktuelle Anzahl der mit Landesmitteln geförderten und noch in der Belegungsbindung befindlichen Sozialwohnungen in Berlin? Antwort zu 1: Die Zahl der mit Landesmitteln geförderten sowie in der Mietpreis- und Belegungsbindung befindlichen Sozialmietwohnungen in Berlin beträgt per 28.02.2017 105.687. Frage 2: Für wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2016 vorzeitig, also außerplanmäßig Aufwendungsdarlehen getilgt oder ganz abgelöst? Antwort zu 2: Im Jahr 2016 wurden außerplanmäßig Aufwendungsdarlehen im sozialen Mietwohnungsbau in Höhe von rd. 220,9 Mio. EUR für 6.047 Wohneinheiten zurückgezahlt. Davon wurden für 5.078 Wohneinheiten die Aufwendungsdarlehen vollständig abgelöst. Bei den 969 Wohneinheiten handelte es sich um Teilrückzahlungen . Frage 3: Wie viele Wohnungen sind im Jahr 2016 aus der Förderung herausgefallen, wie viele aus der Belegungsbindung ? Antwort zu 3: Für 9.182 Sozialmietwohnungen endete im Jahr 2016 die Eigenschaft öffentlich gefördert, womit sie nicht mehr der Belegungsbindung unterliegen. Frage 4: Welche der unter Frage 1. benannten Wohnungen befindet sich in unmittelbarem oder mittelbarem Landesbesitz, welche in den Beständen der berlinovo- Immobilienfonds, welche in genossenschaftlichem Eigentum und welche in sonstigem, privaten Eigentum? Antwort zu 4: Die Sozialmietwohnungen befinden sich im Besitz folgender Eigentümerinnen und Eigentümer : Eigentümer Anzahl Sozialmietwohnungen Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften 28.254 Berlinovo Immobilien GmbH 10 Genossenschaften 6.670 Sonstige/Private 70.753 Summe 105.687 Frage 5: Für wie viele der unter Frage 1. benannten Wohnungen liegt eine Fehlbelegung vor, also eine Überschreitung von mehr als 140% des zulässigen Einkommens gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz? Antwort zu 5: Für die Sozialmietwohnungen kann kein Umfang einer sogenannten Fehlbelegung bestimmt werden, da hierfür keine Kriterien bestimmt sind. Sofern auf die frühere, in Berlin 2002 ausgelaufene Fehlbelegungsabgabe abgestellt wird, wird darauf hingewiesen, dass eine Fehlbelegungsabgabe nicht sofort bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins zu leisten war, sondern erst ab einem bestimmten Abstand zur jeweiligen WBS 1 -Grenze. Hinweise darauf, wie hoch der Anteil der Haushalte ist, deren Einkommen oberhalb der aktuell für einen Wohnberechtigungsschein geltenden Einkommensgrenze von 140 % des zulässigen Einkommens gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz liegt, verfügt der Senat aufgrund eine repräsentativen Mieterbefragung (1 %-Stichprobe) im Sozialen Wohnungsbau im März 2015. Danach lag Anfang 2015 das Einkommen bei 34 % der befragten Haushalte oberhalb von 140 % der Einkommensgrenzen gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz. 1 Wohnberechtigungsschein Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 639 2 Frage 6: Wie hoch ist die Anzahl der derzeit ausgegebenen gültigen WBS (Wohnberechtigungsscheine), und wie hoch ist davon der Anteil mit Dringlichkeit? Antwort zu 6: Mit Stand zum 28.02.2017 beträgt die Anzahl gültiger Wohnberechtigungsscheine 36.393, davon 10.491 Wohnberechtigungsscheine mit besonderem Wohnbedarf (ehemals Dringlichkeit). Frage 7: Wie hoch ist die Anzahl der Anspruchsberechtigten auf einen Wohnberechtigungsschein in Berlin? Antwort zu 7: Gemessen am Einkommen wäre theoretisch rund die Hälfte der Berliner Bevölkerung berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Dies entspricht etwa 1 Mio. Haushalte. Berlin, den 23. März 2017 In Vertretung S e b a s t i a n S c h e e l ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)