Drucksache 18 / 10 640 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und Antwort Aktueller Stand der Berliner Straßenbauprojekte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Verfahrensstand haben die Straßenbauvorhaben aus dem Maßnahmenkatalog des Stadtentwicklungsplans Verkehr Berlin? Hierbei insbesondere auf die 10 Maßnahmen unter Punkt I 4.3 „Straßenbaumaßnahmen zur Beseitigung struktureller Netzprobleme und zur Entlastung der Wohngebiete“ eingehen, ohne die Projekte der Auftragsverwaltung des Bundes. (Bitte nach abgearbeiteten und künftigen Verfahrensschritten auflisten , wie und wann ist die Öffentlichkeit beteiligt worden bzw. wird sie beteiligt, wird oder wurde die Öffentlichkeit über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinaus in die Planung einbezogen, welche Kosten sind mit den einzelnen Projekten verbunden, wer trägt diese Kosten, wie ist der weitere Zeitplan; wo Straßenbaumaßnahmen in Teilabschnitte aufgeteilt sind, bitte einzeln nach Teilabschnitten auflisten) Antwort zu 1: 1. Teilabschnitt Süd-Ost-Verbindung: Spreequerung von Rummelsburger Straße bis Köpenicker Landstraße Die Brücke über die Spree ist seit August 2013 in Bau, die Fertigstellung Ende 2017 wird angestrebt. Der Bau der Brücke (Ingenieurbauwerk) ist mit 48,8 Mio. € geplant. Der Vorhabenträger für den Straßenbau, das Bezirksamt Treptow-Köpenick, hat im Frühjahr 2013 mit den vorbereitenden Maßnahmen / Baufeldfreimachung und ab Januar 2014 mit den eigentlichen Straßenbauarbeiten an den künftigen Knotenpunkten mit der Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Straße sowie der freien Strecke bis an die Nalepastraße begonnen. Gleichzeitig liefen und laufen noch die Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe sowie anderer Leitungsverwaltungen , wie Vattenfall, Telekom, Alliander im gesamten Bauabschnitt. Die Kosten für die Baumaßnahme ohne Ingenieurbauwerke (Brücke, Stützwände und Lärmschutzwände ) betragen 21,825 Mio. € (brutto) gem. geprüften 1. bis 3. Teil-BPU 1 . Die Finanzierung erfolgt aus der Gemeinschaftsmaßnahme „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW). Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fand die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt. Die Auslegung erfolgte vom 29.10.2007 bis 29.11.2007. Der Beschluss VII E – 04/2010 lag am 27.02.2012 vor. Die Verkehrsübergabe für den 1. Abschnitt der Süd-Ost-Verbindung (SOV) ist Ende 2017/Anfang 2018 vorgesehen. Die Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen wird noch bis Ende 2018 andauern , infolge der dann erst zur Verfügung stehenden Flächen und den erforderlichen Pflanzzeiten im Frühjahr und Herbst. 2. Tangentiale-Verbindung-Ost Nordverlängerung (zw. An der Wuhlheide und B1/5) Gegenwärtig wird im Rahmen eines formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens die Vorzugsvariante ermittelt. Mit einem Ergebnis wird frühestens Ende 2017 gerechnet. Die Einbindung und Information der Bürger erfolgte in Öffentlichkeitsveranstaltungen jeweils Anfang 2015 und 2016 und deren „Auswertung“ via Internet sowie über einen eigens etablierten Planungsbeirat, bestehend aus Vertretern der ortsansässigen Bürgerinitiativen . Die Ergebnisse der aktuellen Variantensuche werden ebenfalls in dem beschriebenen Rahmen vorgestellt und diskutiert. Auf der Grundlage einer Kostenannahme von 79,6 Mio. € erging ein vorläufiger Bescheid, die Maßnahme mit GRW-Mitteln zu fördern (90%). 1 Bauplanungsunterlagen Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 640 2 Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist frühestens Ende 2018 möglich. 3. Teilabschnitt Ost-West-Trasse (Nordumfahrung Köpenick) von An der Wuhlheide bis Mahlsdorfer Straße Die Baumaßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren . Die Auslegung fand vom 10.01.2005 bis 10.02.2005 statt. Die Planfeststellungsunterlagen mit Rotänderungen und zusätzlichem Abwägungsmaterial wurden im Dezember 2008 an die Anhörungsbehörde übergeben. Vor der Beschlussfassung kam die Aktualisierung der Verkehrsprognose auf den Zeithorizont 2025 zum Tragen und die Unterlagen noch einmal auf den Prüfstand. Im Ergebnis der erstellten objektkonkreten Verkehrsprognose vom Oktober 2011 wurden alle Unterlagen überarbeiten und zwischenzeitlich fortgeschriebene Planungen im Umfeld berücksichtigt . Mit der Verkehrsuntersuchung vom 16.06.2016 wurde die aktuelle Stadtentwicklung, die u.a. für den Bezirk Treptow-Köpenick einen Bevölkerungszuwachs bedeutet, und aktuelle Verkehrspolitik berücksichtigt. Die Verkehrsprognose, die Schalltechnische Untersuchung, die Erschütterungsbetrachtung und das Lufthygienische Gutachten wurden überarbeitet und aktualisiert. Die Auswirkungen auf den landschaftspflegerischen Begleitplan werden derzeit bearbeitet, auch unter der Voraussetzung, dass die Überarbeitung der Unterlagen zu den Entwässerungsanlagen, im Besonderen der erforderlichen Bodenfilteranlage nach den nun geltenden Regeln der Technik zur Gewässerreinhaltung vorliegt. Nach dem vorliegenden Bearbeitungsstand können die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen im III. Quartal 2017 an die Planfeststellungsbehörde übergeben werden. Es ist dann zu entscheiden, ob die geänderten Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen sind, bevor nach Abwägung aller Einwendungen ein Beschluss festgesetzt werden kann. Nach Vorlage des Beschlusses wird umgehend mit der Vorbereitung der Baudurchführung begonnen. Die Finanzierung ist derzeit aus Investitionsmitteln des Landes Berlin in Höhe von rd. 7,16 Mio. € vorgesehen. Es ist beabsichtigt, mit der Einreichung der Bauplanungsunterlagen eine Finanzierung im Rahmen der GRW zu prüfen. 4. Teilabschnitt Tangentialverbindung Nord Verlängerung Egon-Erwin-Kisch-Straße zw. B2 und Wartenberger West östlich BAR Es liegt eine Machbarkeitsuntersuchung aus 2007 vor. Eine Kostenschätzung geht von ca. 8 Mio. € aus. Derzeit finden keine Planungsaktivitäten statt. Eine Bürgerbeteiligung hat bisher nicht stattgefunden . 5. Verbindungsstraße zw. Alt-Karow und B2 Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte / erfolgt im Rahmen des aktuell andauernden Planfeststellungsverfahrens. Ein Baubeginn wird in 2019 angestrebt. Die Maßnahme ist in der Finanzplanung Berlins mit Mitteln in Höhe von 6,6 Mio. € eingestellt. 6. Teilabschnitt Verkehrslösung Heinersdorf: Straße an der Industriebahn (N2) Eine Machbarkeitsstudie für neue Straßenverbindungen zur Entlastung der Ortslage Heinersdorf liegt aus 2009 vor. Die Maßnahme N2 ist Teil der Verkehrslösung Heinersdorf. Die Verkehrslösung Heinersdorf wurde mehrmals in Foren aus verschiedenen Anlässen mit Bürgern vor Ort diskutiert . Die Flächensicherung erfolgt über Festsetzung eines Entwicklungsgebiets /Bebauungsplan B-Plan). Eine formale Bürgerbeteiligung ist noch nicht erfolgt. Die Maßnahme ist Gegenstand der diesjährigen Anmeldung zur Finanzplanung 2018 – 2022 (Kostenannahme : 5,4 Mio. €). 7. Verlängerung Granitzstraße Eine Variantenuntersuchung zur Verlängerung der Granitzstraße zw. Mühlenstraße und Granitzstraße wurde 2005 abgeschlossen. Im Rahmen des Werkstattverfahrens „Pankower Tor“ (2012-2014) wurden weitere Verkehrsuntersuchungen , die u.a. diese Maßnahme beinhalteten, durchgeführt. Ebenso wurden Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Werkstattverfahren durchgeführt . Die Kostenschätzung (teuerste Variante) aus der Variantenuntersuchung 2005 geht von ca. 7,4 Mio. € aus. Die Planung ruht derzeit. Ein FNP2-Änderungsverfahren ist in Bearbeitung. 2 Flächennutzungsplan Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 640 3 8. Erweiterung Hauptstraße (Ostkreuz) Für die aktuell in der Bauausführung befindliche Maßnahme sind Mittel in Höhe von 4,05 Mio. € veranschlagt. Eine Bürgerbeteiligung fand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt. Der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 28.11.2014 rechtsgültig. Die Fertigstellung ist in 2018 vorgesehen. 9. Neubau einer Straßenverbindung in Mahlsdorf vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße Die Maßnahme ist Bestandteil der Finanzplanung des Landes. Es sind Mittel in Höhe von 8,6 Mio. € ausgewiesen. Es wurden noch keine aktuellen Planungsaktivitäten initiiert. Erst in diesem Zusammenhang wird eine umfangreiche Bürgerbeteiligung organisiert. Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung der Straßenbahn bis zum S-Bahnhof Mahlsdorf. Machbarkeitsuntersuchungen für die Straße bzw. die Straßenbahn liegen aus 2007, 2009 und 2011 vor. Die Umsetzung ist nach 2020 zu erwarten. 10. Herstellung einer Straßenverbindung zw. Karower Chaussee und Hobrechtsfelder Chaussee zur südlichen Umfahrung von Buch (Verlängerung Max-Burghardt-Straße) Eine Machbarkeitsstudie und Raumempfindlichkeitsuntersuchung im Rahmen einer Diplomarbeit wurde 2010 erarbeitet. Weitere Planungsaktivitäten sind nicht erfolgt. Die Planung ruht derzeit. Frage 2: Gibt es darüber hinaus Straßenneubauprojekte in Verantwortung des Landes Berlin? Wenn ja, welche und welchen Verfahrensstand haben diese? (bitte analog zu Frage 1 auflisten) Antwort zu 2: Erschließung Berlin TXL – The Urban Tech Republic (UTR) Parallel laufen verschiedene Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung in unterschiedlichen Arbeitsständen . Weitere Informationen dazu unter http://stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel /planung/bebauungsplan.shtml Die zukünftige Erschließung von Berlin TXL ist in vier Bauabschnitten geplant - abhängig von der Vermarktung des Gebietes. Die Vorplanungsunterlagen (VPU) des 1. Bauabschnittes sind genehmigt. Derzeit werden die Bauplanungsunterlagen erarbeitet. Für die Verkehrsanlagen wird von ca. 46 Mio. € im 1. Bauabschnittes (lt. VPU) ausgegangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der B- Planverfahren Ist teilweise erfolgt, teilweise noch ausstehend . Zahlreiche Öffentlichkeitsveranstaltungen wurden und werden durch den Projektentwickler Tegel Projekt GmbH durchgeführt: u.a. „Öffentliche Standortkonferenz – Nachnutzung Flughafen Tegel“ im Juli 2016; Diskussionsveranstaltung „Flughafen Tegel – Was kommt nach den Flugzeugen?“ im Dezember 2016; Infoveranstaltung Tegel Projekt GmbH in den Borsighallen im Februar 2017. Der weitere Zeitplan ist abhängig von Schließung des Flughafens Tegel. Nach derzeitgem Ablaufplan wird für die Ausführung der Baumaßnahme ein Zeitraum von 53 Monaten benötigt (lt. VPU). Erschließung Schumacher-Quartier „Neue Meteorstraße “ als Ersatz des heutigen Autobahnabzweiges der A 111 (ehemals A 105) Der Aufstellungsbeschluss eines B-Planverfahrens ist am 26.10.16 erfolgt. Der Städtebauliche Wettbewerb für das Schumacher- Quartier ist abgeschlossen. Der Entwurf eines ersten Mobilitäts - und Erschließungskonzeptes befindet sich derzeit in Fachdiskussion. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen des B-Plan-Verfahrens erfolgen. Im Weiteren siehe Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit bei Berlin TXL – UTR. Erschließung „Insel Gartenfeld“ mit einer neuen Straßenverbindung zwischen Gartenfeldstraße und Wasserstadtbrücke im Bezirk Spandau von Berlin Das Städtebauliche Werkstattverfahren „Das neue Gartenfeld“ wurde in 11/2016 abgeschlossen. Derzeit laufen des notwendige FNP-Änderungsverfahren und das erforderliche B-Planverfahren, um die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung auf der Gartenfeldinsel zu sichern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des FNP-Änderungsverfahren und des B- Planverfahrens hat stattgefunden. In Bearbeitung ist derzeit eine Variantenuntersuchung zur Lage der neuen Straßenverbindung auf der Insel. Es liegen noch keine Kostenschätzungen vor. Neubau von Straßen im Luisenblock in Bezirk Mitte Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 640 4 Der Straßenneubau ist Bestandteil der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin- Parlaments- und Regierungsviertel ". Gegenwärtig werden Baukosten in Höhe von 1,45 Mio. € erwartet. Diese werden von der Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) getragen. Ein Baubeginn ist in 2018 vorgesehen. Eine Bürgerbeteiligung fand im Rahmen des B-Planverfahrens statt. Straßenneubauprojekte, die in der Verantwortung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter liegen sind hier nicht aufgeführt. Frage 3: Welche Verfahrensstände haben die Straßenbauprojekte , die gemeinsam mit dem Land Brandenburg durchgeführt werden (Ortsumfahrung Ahrensfelde, Ausbau L 33 Landsberger Chaussee, ...)? (bitte analog zu Frage 1 auflisten, ergänzt um die Frage der Kostenteilung /Kostenbeteiligung des Landes Berlin) Antwort zu 3: 4-streifiger Ausbau der L 33 (Landsberger Chaussee ) zw. Stendaler Straße und Hönow Im Rahmen des Erörterungstermins (innerhalb des laufenden Planfeststellungsverfahrens) wurden Änderungen im Bereich der Ortslage Hönow zugesagt. Differenzen innerhalb der brandenburgischen Verwaltung bzgl. dieser Änderungen verhindern ggw. die Weiterführung des Verfahrens. In der Folge ist eine Terminentwicklung nicht möglich. Der durch das Land Berlin zu tragende Kostenanteil (50%) beträgt 3,3 Mio. €. Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde - B 158 n (Bundesmaßnahme) Gegensätzliche Auffassungen der Vorhabenträger (Länder Brandenburg und Berlin) und des Bundes bzgl. der Finanzierung (Troglösung, Folgekosten in Ortsdurchfahrt ) haben zum andauernden Stillstand der Planung geführt. Der Bund fordert nach einer Rechnungshofprüfung und der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages eine ebenerdige Lösung (Verzicht auf den Trog). Diese Entscheidung würde zu umfangreichen zusätzlichen Belastungen insbesondere der Berliner Bevölkerung führen. Eine Terminvorschau ist vor diesem Hintergrund gegenwärtig nicht möglich. Es werden Baukosten in Höhe von 36 Mio. € erwartet. Frage 4: In welchem Bezug/mit welcher Bilanz stehen die erfragten Maßnahmen zum Ziel eines klimaneutralen Berlin 2050? Bitte detailliert erläutern, wie die Zielvorgabe „klimaneutral“ in den geplanten Maßnahmen berücksichtigt und umgesetzt wird? Antwort zu 4: Die im Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen bis 2025 bestehen auch vor dem Hintergrund einer weiteren Absenkung des Anteils von Kfz (insbesondere mit Verbrennungsmotoren ). Der Senat ist daran interessiert, die Möglichkeiten des Mobilitäts- und Verkehrsmanagements weiter auszuschöpfen und somit die CO2-Emissionen zu senken. Da der höchste Anteil der verkehrsbedingten Emissionen im heutigen Straßenverkehr zu verorten ist, bietet eine Erhöhung des Flottendurchsatzes mit verbrauchereffizienteren sowie alternativen Antrieben die größtmögliche Wirkung zur Erreichung der im Jahr 2050 angestrebten Klimaneutralität. Zudem gilt: Die Ver- und Entsorgung der Stadt ist zu gewährleisten, dies bedingt teilräumliche Infrastrukturergänzungen. Die mit den StEP- Maßnahmen geplante Neugestaltung von Straßenräumen dient dem gesamten Verkehr in diesen. Welche Fahrzeuge bzw Antriebsarten sich darin bewegen können oder werden , ist nicht festgeschrieben. Die Straßenbaumaßnahmen bis 2025 stehen somit nicht im Widerspruch zur angestrebten Klimaneutralität." Berlin, den 22. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)