Drucksache 18 / 10 641 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und Antwort Berliner Wasser I – Brunnengalerien und Naturschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Brunnengalerien in Berlin sind nach Kenntnis des Berliner Senats baufällig bzw. in naher Zukunft in einem sanierungsbedürftigen Zustand und bei welchen dieser sind konkrete Sanierungsvorhaben geplant ? Antwort zu 1: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gaben dazu folgende Stellungnahme ab: „Die BWB haben rund 700 Betriebsbrunnen, die einer natürlichen Alterung (z.B. durch Verockerung) unterliegen . Dieser Prozess lässt sich durch eine regelmäßige Instandhaltung (Regenerierung) verlangsamen, jedoch werden die Brunnen der BWB im Durchschnitt nur 27 Jahre alt. Daher müssen jährlich ca. 25 bis 30 Brunnen, verteilt über alle Wasserwerke, erneuert werden. Dies geschieht jedoch nicht, weil sie baufällig oder sanierungsbedürftig sind, sondern weil die Förderleistungen aufgrund der Alterungsprozesse stark gesunken sind. In den kommenden Jahren werden - wie auch in der Vergangenheit - an allen Brunnengalerien der Berliner Wasserbetriebe routinemäßige Brunnenerneuerungs- oder - Instandhaltungsarbeiten durchgeführt.“ Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass die Belange des Naturschutzes bei diesen Vorhaben angemessen berücksichtigt werden? Frage 3: Kann der Senat ausschließen, dass bedrohte Arten durch Vorhaben an den Brunnengalerien unter Druck geraten? Wo konkret sind nach Kenntnis des Senates bedrohte Arten durch Vorhaben beeinträchtigt und was wird dagegen unternommen? Antwort zu 2 und 3: Grundsätzlich wird durch die Anwendung der einschlägigen wasser-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der erforderlichen Beteiligungen betroffener Fachbehörden und Naturschutzvereinigungen sichergestellt, dass Belange des Naturschutzes angemessen berücksichtigt werden. Durch die wasserrechtliche Zulassung von Brunnenneubau sowie Brunnenerneuerungen stellt der Senat sicher , dass hier die Belange des Naturschutzes angemessen berücksichtigt werden. Die Verfahren erfordern eine naturschutzfachliche Prüfung und naturschutzrechtliche Zulassung. In einigen Fällen sind durch den Antragsteller zusätzliche Untersuchungen und naturschutzfachliche Planungen beizubringen. Die Zulassung wird in der Regel mit Auflagen verbunden. Diese erfolgen in einer Vielzahl von Fällen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zu Bauausführung und Gestaltung der Brunnenanlagen. In Naturschutzgebieten sind im Zulassungsverfahren die Regelungen der Schutzgebietsverordnung zu berücksichtigen . Bei Brunnenanlagen in den Natura-2000-Gebieten ist entsprechend den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zusätzlich zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen des jeweiligen Natura-2000-Gebietes kommen könnte. Der Senat kann nicht ausschließen, dass bedrohte Arten durch Baumaßnahmen unter Druck geraten. Konkret wird das durch die genannten Zulassungsverfahren geklärt werden. Frage 4: Was unternimmt der Senat, um umwelt- und siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Rudower Blumenviertel flächendeckend herzustellen bzw. zu erhalten und welche Funktionen wird das Wasserwerk Johannisthal dabei künftig haben (Trinkwasserförderung oder Grundwasserhaltung)? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 641 2 Antwort zu 4: Gemäß Senatsbeschluss vom 12.08.2014 wurden im Sinne der Übertragbarkeit repräsentative Pilotgebiete ausgewiesen und Pilotprojekte durchgeführt, um den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ anzubieten. Dazu fand im Februar 2016 ein Symposium zur nachträglichen Bauwerksabdichtung in Zusammenarbeit mit der Industrie - und Handelskammer Berlin (IHK) statt. Hier wurden durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Möglichkeiten und Kosten einer nachträglichen baulichen Abdichtung von nicht fachgerecht abgedichteten Kellerräumen u.a. anhand des Pilotprojektes „Blumenviertel “ vorgestellt. Im Herbst 2016 wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, für das Pilotgebiet „Blumenviertel“ Grundwasserhaltungsmaßnahmen zur Trockenhaltung von nicht fachgerecht abgedichteten Kellerräumen zu entwickeln und zu modellieren. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden voraussichtlich Ende April 2017 auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Die Funktion der Berliner Wasserwerke ist ausschließlich die Gewinnung von Wasser für die Trinkwasserversorgung der Stadt Berlin. Es werden keine Wasserwerke zum Zweck der Grundwasserhaltung betrieben. Der Senat geht davon aus, dass das Wasserwerk Johannisthal wieder zur Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehen wird. Frage 5: Wie stellt der Senat sicher, dass bei den Neubauvorhaben auf dem Gelände des (noch) Flughafen Tegels umwelt- und siedlungsverträgliche Grundwasserstände erreicht werden und bedrohte Arten weiterhin geschützt bleiben? Antwort zu 5: Einen definierten „siedlungsverträglichen “ Grundwasserstand gibt es nicht. Alle Neubauvorhaben in der Stadt müssen bei der Bauplanung und - ausführung den HGW (höchster gemessener Grundwasserstand ), bzw. den zeHGW (zu erwartender höchster Grundwasserstand) berücksichtigen und eine Baugrundauskunft einholen. Je nach geplantem Gebäudetyp und vorherrschenden regionalen Baugrund- und Grundwasserverhältnissen müssen unter Umständen entsprechende bauliche Schutzmaßnahmen von den Bauherren vorgesehen werden. Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden im Werkstattverfahren zur Freiraumgestaltung der „Tegeler Stadtheide“ im Gesamtkontext Berücksichtigung finden. Im Übrigen wird auf den ersten Absatz der Antwort zu 2. und 3. hingewiesen. Berlin, den 16. März 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)