Drucksache 18 / 10 645 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Stefan Taschner (GRÜNE) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und Antwort Wann wird ein überarbeiteter Entwurf für den Landesentwicklungsplan (LEP) Berlin Brandenburg vorgelegt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Befassten sich Einwände im Beteiligungsverfahren zum Landesentwicklungsplan (LEP) mit dem Neuaufschluss bzw. der Erweiterung von Braunkohletagebauen und der weiteren Nutzung und Förderung von Braunkohle? Wenn ja, wie viele? Frage 2: Waren diese Beiträge überwiegend kritisch zur weiteren Nutzung von Braunkohle oder überwiegend positiv und wie war das Verhältnis? Antwort zu 1 und 2: Im Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 19. Juli 2017 gingen insgesamt 946 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit ein. Die Vielzahl der in den Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken wird zurzeit erfasst. Aussagen zu den sich ggf. auch gegenläufig gestaltenden Positionen unterschiedlicher Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Braunkohlennutzung können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Wegen der noch laufenden Erfassung ist zurzeit auch noch keine Angabe zur Anzahl der Anregungen und Bedenken möglich. Frage 3: Wurden die im Beteiligungsverfahren zum LEP gemachten Einwände gegen eine weitere Förderung und Nutzung von Braunkohle in der Erwägung und Überarbeitung des Entwurfes einbezogen? Antwort zu 3: Nach Abschluss der Erfassung wird die Landesregierung alle Anregungen und Bedenken prüfen und sich mit den Vorstellungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit auseinandersetzen. Hierbei werden die Belange gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren gegeneinander und untereinander abgewogen und der Planentwurf durch die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg weiterentwickelt . Erst nach Auswertung und Abwägung der zum Planentwurf eingegangenen Anregungen und Bedenken wird die Frage einer Fortentwicklung der Steuerungsansätze im LEP HR-Entwurf zu beantworten sein. Frage 4: Wann ist die Fertigstellung eines überarbeiteten LEP Entwurfes zu erwarten? Antwort zu 4: Nach dem aktuellen Ablaufplan zum Erarbeitungsverfahren ist die Fertigstellung des überarbeiteten LEP HR-Entwurfes Ende 2017 zu erwarten. Frage 5: Welche Position bezieht das Land Berlin zur weiteren Nutzung der Braunkohle in Brandenburg? Frage 6: Drängt Berlin auf die konkrete Benennung und den Ausschluss weiterer Braunkohletagebaue im Rahmen des LEP oder wird lediglich auf die Braunkohlenpläne verwiesen? Antwort zu 5 und 6: Im Entwurf des LEP HR (19. Juli 2017) haben sich die beiden Landesregierungen auf die im Plansatz G 8.6 enthaltene Position zur räumlichen Sicherung der Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und fossiler Energieträger verständigt. Eine ggf. veränderte Position zur Nutzung der Braunkohle in Brandenburg bzw. den Ausschluss weiterer Braunkohlentagebaue kann erst auf Basis der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens durch beide Landesregierungen bestimmt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 645 2 Frage 7: Wie wird das Abgeordnetenhaus in den weiteren Abstimmungsprozess einbezogen? Antwort zu 7: Gemäß Artikel 8 Abs. 3 des Landesplanungsvertrages leiten die beiden Landesregierungen nach Abschluss der Beteiligung den gegebenenfalls überarbeiteten Planentwurf mit einem gemeinsamen Bericht über das Erarbeitungsverfahren den für die Landesplanung zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Landtages von Brandenburg zur Unterrichtung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu. Darüber hinaus ist vorgesehen, die zuständigen Ausschüsse während des Erarbeitungsverfahrens zu geeigneten Zeitpunkten über den Stand des Planungsverfahrens zu informieren. Berlin, den 17. März 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)