Drucksache 18 / 10 650 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Stand der Verhandlungen zum Projekt Pankower Tor Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zur Antwort zu 3 wiedergegeben: Frage 1: Wann wird die Auswertung und Abwägung des FNP-Änderungsverfahrens "Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow" Lfd. Nr. 05/16 abgeschlossen sein? (Bitte Angabe mit Monat/Jahr) a. Falls keine Aussage über den Abschluss der Auswertung und Abwägung getroffen werden kann, welchen zeitlichen Rahmen hat sich die Senatsverwaltung hierfür gesteckt? (Bitte Angabe mit Monat/Jahr) b. Wann werden die Abstimmungen zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen über den Entwurf des Städtebaulichen Rahmenvertrages abgeschlossen sein? Wie weit sind diese fortgeschritten? (Bitte Angabe mit Monat/Jahr) c. Steht der Senat in direkten Verhandlungen mit der Krieger Grundstücksgesellschaft und falls ja, wann werden diese voraussichtlich abgeschlossen sein? (Bitte Angabe mit Monat/Jahr) Antwort zu 1: Die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen . Über den Zeitpunkt des Abschlusses können keine Angaben von der Senatsverwaltung gemacht werden . a. Um Ressourcen zu optimieren werden Verfahrensschritte zu FNP -Änderungen in der Regel gebündelt . Es wird angestrebt Ende 2017, Anfang 2018 die nächste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. b. Die beteiligten Senatsverwaltungen sind weiterhin in Verhandlung über den Entwurf des städtebaulichen Rahmenvertrags. c. Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemeinsam mit dem Bezirksamt Pankow von Berlin, verhandelt mit Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümer über die Inhalte des städtebaulichen Rahmenvertrags. Aufgrund der Komplexität des Vertrages und der Zuständigkeitsverteilung sind weitere Klärungen notwendig. Welcher Zeitraum dafür notwendig ist kann zurzeit nicht eingeschätzt werden. Frage 2: Wie weit sind die Planungsleistungen zur angekündigten Grundsicherung fortgeschritten, um den weiteren Verfall der drei denkmalgeschützten Gebäude (Ring- und Rundlokschuppen sowie Sozialgebäude) zu stoppen? a. Ist ein Sachverständigenbüro benannt worden? Falls ja, welches? Falls nein, wann wird dies benannt (Bitte Angabe mit Datum, Bescheid zur Anordnung zur Bestimmung eines Sachverständigen erging am 5.1.2017). b. Ist der historische Schwedler-Kuppel noch vor dem Einsturz zu retten? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 650 2 Antwort zu 2: Die Planungsleistungen zur Grundsicherung sind noch nicht beauftragt. Der Eigentümer hat einen Rechtsschutzantrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Anordnung der Planleistungen gestellt. Der Ersatzvornahme-Festsetzungsbescheid ist der Eigentümerin zwischenzeitlich zugestellt worden. Auf Bitten des Verwaltungsgerichts hat die zuständige untere Denkmalschutzbehörde die Vollziehung der Anordnung bis zur gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt. a. Ja. Mit Schreiben vom 31.01.2017 sind folgende drei Sachverständigenbüros benannt worden: 1. GSE Ingenieur-Gesellschaft mbH Saar, Enseleit und Partner 2. SWECO GmbH 3. Krebs und Kiefer b. Nach bisherigen Kenntnisstand ist die Schwedler- Kuppel noch zu retten. Allerdings dienen die angeordneten Planungsleistungen gerade der Gefahrenforschungsermittlung, um konkrete Bauzustandsbeschreibungen zu erhalten und die daraus resultierenden erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen benannt zu bekommen. Angesichts der zu erwartenden Maßnahmen deutet sich ein langer Prozess an, um die Kuppel vor dem Einsturz zu retten. Frage 3: Welche Kosten sind dem Bezirk Pankow in Zusammenhang mit dem FNP-Änderungsverfahren bisher entstanden bzw. welche Leistungen wurden vom Bezirk bisher erbracht? Antwort zu 3: Dem Bezirk Pankow sind keine besonderen Kosten im Zusammenhang mit dem FNP Änderungsverfahren "Lfd. Nr. 05/16 - Nachnutzung ehemaliger Rangierbahnhof Pankow (Pankow)" entstanden. Leistungen für Abstimmungen und Stellungnahmen wurden im Rahmen der zuständigen Verwaltungstätigkeit erbracht. Frage 4: Welche Kosten sind bei den Senatsverwaltungen in Zusammenhang mit dem FNP- Änderungsverfahren bisher entstanden bzw. welche Leistungen wurden vom Senat bisher selber erbracht? Antwort zu 4: Änderungen des FNP gehören zu den Pflichtaufgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und erfolgen nach den gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches. Um Personal- und Sachkosten zu optimieren, werden Verfahrensschritte zu FNP-Änderungen wie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder öffentliche Auslegungen in der Regel gebündelt durchgeführt. Demzufolge sind Kosten einzelner Verfahren nicht getrennt ermittelbar. Berlin, den 21. März 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)