Drucksache 18 / 10 651 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Ferienwohnungen und Homesharing in Berlin und Berlin-Mitte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gem. § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) wurden in den Jahren 2017, 2016, 2015 (bitte einzeln aufschlüsseln) im Bezirk Mitte und in Berlin insgesamt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln) gestellt? Antwort zu 1: In den nachgefragten Jahren 2015, 2016 und 2017 (Stand März 2017) wurden berlinweit für 8.790 Wohnungen Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gestellt. Darunter für 3.830 Wohnungen bezüglich einer Genehmigung einer zweckfremden Nutzung, für 4.574 Wohnungen bezüglich einer Genehmigung zum Leerstand und für 386 Wohnungen bezüglich der Genehmigung eines Abrisses. Die Verteilung nach Bezirken kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 651 2 Anzahl der Wohnungen, für die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gestellt wurde Zweckentfremdung Leerstand Abriss Gesamt Insgesamt 2015 140 187 3 330 2016 1.098 59 1 1.158 2017 14 4 1 19 2015 79 210 1 290 2016 258 204 0 462 2017 22 25 0 47 2015 73 225 2 300 2016 262 88 4 354 2017 11 16 1 28 2015 136 340 86 562 2016 353 104 43 500 2017 13 28 2 43 2015 23 92 1 116 2016 98 66 0 164 2017 2 9 1 12 2015 30 244 73 347 2016 57 185 37 279 2017 11 1 0 12 2015 91 406 11 508 2016 291 278 15 584 2017 12 41 0 53 2015 117 72 76 265 2016 213 88 3 304 2017 5 42 0 47 2015 17 142 3 162 2016 107 66 12 185 2017 5 0 0 5 2015 12 128 4 144 2016 70 120 6 196 2017 12 13 0 25 2015 14 591 0 605 2016 61 25 0 86 2017 2 6 0 8 2015 26 422 0 448 2016 82 38 0 120 2017 13 9 0 22 2015 758 3.059 260 4.077 2016 2.950 1.321 121 4.392 2017 122 194 5 321 699 590 8.790 Lichtenberg Reinickendorf Berlin Gesamt Antrag auf Bezirk Jahr 1.507 799 Mitte Friedrichshain- Kreuzberg 365 Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersdorf 638 1.145 Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau 616 352 682 1.105 292 Frage 2: Wie viele Anträge hiervon betraf in Bezug auf die Art der zweckfremden Nutzung: a. die Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZwVbG? b. die Nutzung für gewerbliche oder berufliche Zwecke (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ZwVbG c. die bauliche Änderung des Wohnraums gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ZwVbG? Antwort zu 2: In Bezug auf die Art der zweckfremden Nutzung wird nur zwischen der Nutzung als Ferienwohnung /Fremdenbeherbergung und der Nutzung für gewerbliche oder berufliche Zwecke sowie die bauliche Änderung unterschieden. Die Verteilung nach Bezirken, Jahresscheiben und Art der zweckfremden Nutzung ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 651 3 Anzahl der Wohnnungen, für die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gestellt wurde - nach Art der zweckfremdem Nutzung - 2015 140 102 2016 1.098 993 2017 14 13 2015 79 63 2016 258 226 2017 22 19 2015 73 49 2016 262 197 2017 11 9 2015 136 71 2016 353 251 2017 13 8 2015 23 11 2016 98 60 2017 2 0 2015 30 15 2016 57 47 2017 11 9 2015 91 66 2016 291 222 2017 12 8 2015 117 102 2016 213 132 2017 5 3 2015 17 8 2016 107 66 2017 5 2 2015 12 12 2016 70 58 2017 12 0 2015 14 10 2016 61 32 2017 2 0 2015 26 18 2016 82 64 2017 13 2 2015 758 527 2016 2.950 2.348 2017 122 73 Steglitz- Zehlendorf Berlin Gesamt 38 105 1 16 Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau 65 Zweckentfremdung insgesamt Nutzung für gewerbliche und berufliche Zwecke sowie bauliche Änderung Bezirk Jahr 32 3 24 65 2 Nutzung als Ferienwohnung / Fremdenbeherbergung 15 102 5 12 38 2 15 10 2 25 69 4 8 81 2 9 41 3 0 12 12 4 29 2 18 11 231 602 49 Frage 3: Wie viele Anträge in Bezug auf die Nutzung als Ferienwohnung /Fremdenbeherbergung betraf Wohnungen am Erstwohnsitz des Antragstellers/ der Antragstellerin und wie viele Wohnungen am Zweitwohnsitz? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Frage 4: Wie viele Anträge in Bezug auf die Nutzung als Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung betrafen Wohnungen , deren derzeitige Nutzung zu Wohnzwecken ist, d.h. in denen der Antragsteller/ die Antragstellerin selbst wohnt (sog. “Homesharing)? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . Antwort zu 3. und 4: Bei Feststellungen und Verfahren in Hinblick auf eine zweckfremde Nutzung im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 ZwVbG 1 (Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung) wird hinsichtlich des Erst- oder 1 Zweckentfremdungsverbots-Gesetz Zweitwohnsitzes keine Unterscheidung vorgenommen. Es kommt immer auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse an, d.h. entweder ist eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum gegeben oder nicht. Differenzierungen im Sinne der Fragen werden danach datentechnisch nicht erfasst. Frage 5: Wie viele der Anträge wurden - aufgeschlüsselt nach den drei Nutzungsarten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 3 ZwVbG - vom Bezirksamt Mitte, bzw. insgesamt in Berlin (bitte nach Bezirken aufschlüsseln) von den Bezirksämtern positiv beschieden? Wie viele der Anträge gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG betrafen das sog. “Homesharing”, also die Nutzung der Erst- bzw. Zweitwohnung? Bitte nach Erst- und Zweitwohnung aufschlüsseln. Wie viele betraf anderweitige Ferienwohnungen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 651 4 Frage 6: Wie viele Anträge aufgeschlüsselt nach den drei vorgenannten Nutzungsarten wurden abgelehnt? Wie viele bei Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung betrafen das sog. Homesharing in Wohnungen am Erst- und wie viele das sog. Homesharing am Zweitwohnsitz der/des Antragsteller/s? Antwort zu 5. und 6.: Im Zeitraum 2015 bis März 2017 wurde berlinweit für 623 Wohnungen die zweckfremde Nutzung genehmigt (darunter für 435 Wohnungen für die Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung ) und für 1.891 Wohnungen abgelehnt (darunter für 1.609 Wohnungen für die Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung). Die Verteilung nach Bezirken, Jahresscheiben und Art der zweckfremden Nutzung ergibt sich aus nachstehenden Tabellen. Anzahl der Wohnnungen, für die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung genehmigt wurde - nach Art der zweckfremdem Nutzung - 2015 11 2 2016 46 43 2017 17 17 2015 20 12 2016 55 36 2017 12 10 2015 28 11 2016 72 56 2017 13 10 2015 24 8 2016 31 27 2017 17 17 2015 9 2 2016 10 3 2017 1 0 2015 11 2 2016 30 28 2017 3 2 2015 22 21 2016 29 16 2017 11 11 2015 23 15 2016 2 0 2017 7 4 2015 6 1 2016 2 0 2017 1 0 2015 8 7 2016 34 30 2017 0 0 2015 0 0 2016 33 21 2017 3 2 2015 6 3 2016 25 18 2017 1 0 2015 168 84 2016 369 278 2017 86 73 Reinickendorf 3 7 1 Berlin Gesamt 84 91 13 Marzahn- Hellersdorf 1 4 0 Lichtenberg 0 12 1 Neukölln 8 2 3 Treptow- Köpenick 5 2 1 Steglitz- Zehlendorf 9 2 1 Tempelhof- Schöneberg 1 13 0 Charlottenburg- Wilmersdorf 16 4 0 Spandau 7 7 1 Friedrichshain- Kreuzberg 8 19 2 Pankow 17 16 3 Mitte 9 3 0 Nutzung als Ferienwohnung / Fremdenbeherbergung Bezirk Jahr Zweckentfremdung insgesamt Nutzung für gewerbliche und berufliche Zwecke sowie bauliche Änderung Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 651 5 Anzahl der Wohnnungen, für die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung abgelehnt wurde - nach Art der zweckfremdem Nutzung - 2015 66 54 2016 232 192 2017 474 472 2015 37 35 2016 168 157 2017 16 16 2015 15 12 2016 129 113 2017 5 5 2015 32 19 2016 211 126 2017 14 12 2015 3 2 2016 18 7 2017 0 0 2015 15 13 2016 18 17 2017 12 10 2015 34 34 2016 193 146 2017 11 7 2015 5 5 2016 50 50 2017 6 5 2015 8 4 2016 51 42 2017 1 1 2015 0 0 2016 15 13 2017 0 0 2015 1 1 2016 10 6 2017 1 1 2015 7 5 2016 32 27 2017 1 0 2015 223 184 2016 1.127 896 2017 541 529 Reinickendorf 2 5 1 Berlin Gesamt 39 231 12 Marzahn- Hellersdorf 0 2 0 Lichtenberg 0 4 0 Neukölln 0 0 1 Treptow- Köpenick 4 9 0 Steglitz- Zehlendorf 2 1 2 Tempelhof- Schöneberg 0 47 4 Charlottenburg- Wilmersdorf 13 85 2 Spandau 1 11 0 Friedrichshain- Kreuzberg 2 11 0 Pankow 3 16 0 Mitte 12 40 2 Nutzung als Ferienwohnung / Fremdenbeherbergung Bezirk Jahr Zweckentfremdung insgesamt Nutzung für gewerbliche und berufliche Zwecke sowie bauliche Änderung Angaben/Unterscheidungen zur Erst-/Zweitwohnung oder des Erst- /Zweitwohnsitzes oder des sogenannten „Homesharing“ werden zweckentfremdungsrechtlich nicht einzeln erfasst (vgl. in den Antworten der Fragen zu 3. und 4.). Frage 7: Bei Ablehnung der Anträge, bitte nach Bezirken aufschlüsseln: a. Wie viele Antragsteller/innen - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. “Homesharing” - legten Widerspruch ein? b. Wie viele dieser Widersprüche wurden negativ beschieden ? Wie viele dieser Widersprüche wurden positiv beschieden? Bitte nach Genehmigungsinhalt aufschlüsseln. Frage 8: Wie viele Antragsteller/-innen, deren Widerspruch abgelehnt wurde, legten - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. “Homesharing” - Klage beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Frage 9: Wie viele Klagen wurden für erledigt erklärt, aufgrund einer Genehmigung nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens ? Bitte aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also und nach dem sog. “Homesharing”, und aufgeschlüsselt nach Bezirken. Welche Partei trug hier die Kosten des Verfahrens zu welchen Teilen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 651 6 Frage 10: Wie vielen Klagen wurde - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. “Homesharing”- stattgegeben? Bitte nach Tenorinhalt und Bezirk des zugrundeliegenden Widerspruchs aufschlüsseln. Frage 11: Wie vielen Klagen wurden - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also nach dem sog. “Homesharing”- in Form eines Vergleichs beigelegt? Bitte nach Bezirken und Vergleichsinhalt aufschlüsseln . Frage 12: Wie viele Widerspruchsverfahren von Antragstellern /-innen mit Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. “Homesharing”, sind noch anhängig? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Frage 13: Wie viele Klagen von Antragstellern/-innen mit Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. “Homesharing ”, sind noch anhängig? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . Antwort zu 7. bis 13.: Wie bereits vorstehend dargestellt , erfolgt keine derart ins Detail gehende datentechnische Erfassung in den Zweckentfremdungsverfahren. Berlin, den 23. März 2017 In Vertretung S e b a s t i a n S c h e e l ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2017)