Drucksache 18 / 10 652 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Kinderkrebsstation Charité Campus Virchow-Klinikum: Pflegerischer Notstand behoben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Charité - Universitätsmedizin Berlin um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Pflegekräfte (Vollzeitäquivalente) sind zum jetzigen Zeitpunkt auf der Kinderkrebsstation des Virchow-Klinikums (Station 30i) beschäftigt? Zu 1.: Aktuell sind 25,03 Vollkräfte auf der Kinderkrebsstation des Charité Campus Virchow-Klinikum (Station 30i) tätig. 2. Wie viele Pflegekräfte (Vollzeitäquivalente) wurden seit August 2016 neu auf der Kinderkrebsstation des Virchow-Klinikums (Station 30i) eingestellt? Zu 2.: Seit August 2016 wurden neun Vollkräfte eingestellt – eine weitere Einstellung von einer Vollkraft ist für Mai 2017 geplant. 3. Wie viele zu behandelnde Kinder in der Station 30i kommen auf eine Pflegekraft (Vollzeitäquivalent)? Zu 3.: Im Durchschnitt liegt das Betreuungsverhältnis auf der Station 30i bei 1:4. 4. Über welche Qualifikation verfügen die bisherigen (vor August 2016) tätigen Pflegekräfte? Und falls es Neueinstellungen seit August 2016 gab, die neu eingestellten? Zu 4.: Alle Pflegekräfte verfügen über eine Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege/Gesundheits - und Krankenpflege. 6,25 Vollkräfte verfügen über eine Weiterbildung zur Onkologischen Fachpflegekraft , 1,75 Vollkräfte verfügen über eine Weiterbildung zur pädiatrischen Intensivpflegekraft. Seit August 2016 verfügt eine 0,75 Vollkraft über die Weiterbildung „Palliative Care“. 5. Auf welcher Station /welchen Stationen werden die Patientinnen und Patienten stationär aufgenommen für: a. Die Chemotherapiebehandlungen b. Behandlungen in der Zeit zwischen Chemotherapien ? Zu 5.: a. Patientinnen und Patienten, die Chemotherapiebehandlungen erhalten, werden ausschließlich auf der Station 30i aufgenommen. b. Patientinnen und Patienten, die Behandlungen in der Zeit zwischen Chemotherapien erhalten, werden in der Tagesklinik T23 aufgenommen. 6. Ist es richtig, dass Patientinnen und Patienten zumindest im Zeitraum zwischen den Chemotherapiebehandlungen – einer Zeit in der das Immunsystem der Kinder äußerst geschwächt ist – auf Stationen aufgenommen werden/ wurden, in denen auch Patienten mit ansteckenden Krankheiten behandelt werden/ wurden? Um welche Stationen handelt es sich? Zu 6.: Patientinnen und Patienten mit Infektionen unter Neutropenie werden mitunter auch auf interdisziplinären Stationen (W24, W26, W27, W29) in der Kinderklinik aufgenommen. Hierbei wird streng auf die Trennung von Infektionsrisiken geachtet. 7. Musste im Jahr 2016 der Beginn bzw. die Fortsetzung von Chemotherapien verschoben werden, da nicht ausreichend Betten für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung standen? Zu 7.: Der Beginn von notwendigen Chemotherapien wurde nicht verschoben. Bei der Fortsetzung von The- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 652 2 rapien kam es in einigen Fällen zu einer Verschiebung. Hierdurch entstanden den Betroffenen jedoch keine gesundheitlichen Nachteile. 8. Wenn ja, um viele Tage, bzw. in wie vielen Fällen ist dies erfolgt? Zu 8.: Bei vier Patientinnen und Patienten kam es zur Verschiebung von sechs Tagen, bei 15 Patientinnen und Patienten von einem bis drei Tagen. 9. Musste im Jahr 2017 der Beginn bzw. die Fortsetzung von Chemotherapien verschoben werden, da nicht ausreichend Betten für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung standen? Zu 9.: Seit Beginn des Jahres 2017 stehen alle Betten der W30i vollumfänglich zur Verfügung. 10. Wenn ja, um viele Tage, bzw. in wie vielen Fällen ist dies erfolgt? Zu 10.: Entfällt. Berlin, den 27. März 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2017)