Drucksache 18 / 10 653 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Berliner Ratgeber Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Erhält jede Berlinerin bzw. jeder Berliner, bei dem erstmals vom LaGeSo eine Schwerbehinderung festgestellt wird, mit dem Feststellungsbescheid bzw. mit dem Ausweis den aktuellen „Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung“? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Teilt der Senat die Einschätzung, dass diese Broschüre gerade am Anfang einer festgestellten Behinderung wichtige Hinweise und Informationen vermittelt oder verlässt sich der Senat darauf, dass die Menschen schon in Selbstverantwortung relevante Informationen finden werden? Auch ohne die Zusammenstellung zu kennen. 4. Wenn bisher kein Versand erfolgte, mit welchen Kosten wäre dies ab wann möglich? Zu 1. bis 4.: Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) werden jährlich durchschnittlich rd. 30.000 Erstfeststellungsbescheide nach dem Schwerbehindertenrecht gefertigt. Bei der Übersendung des Bescheides oder des Ausweises wird kein Exemplar der Broschüre Ratgeber für Menschen mit Behinderung übersandt . Der Senat hatte diese Form der Informationsübermittlung bereits vor Jahren überdacht, ist jedoch zu der Erkenntnis gekommen, dass diese – auch unter Abwägung einer Kosten-Nutzen-Betrachtung – weder notwendig, noch verhältnismäßig ist. Der Ratgeber erscheint mit einer jährlichen Aufläge von 40.000 Exemplaren und liegt in allen Beratungsstellen der Bezirksämter, bei den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung, beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, den Servicestellen für Rehabilitation (bspw. den Krankenkassen AOK, BARMER, BKK, Deutsche Rentenversicherung, IKK usw.), Integrationsfachdiensten , entsprechenden Vereinen und Verbänden wie bspw. Berliner AIDS-Hilfe, Berliner Behindertenverband , Alzheimer-Gesellschaft, Borreliose Selbsthilfe u.v.m. (siehe hierzu auch Adressenliste der Broschüre 16. Auflage, Seiten 69-77 mit über 100 Adressen) sowie in 46 Bürgerämtern, 45 Pflegestützpunkten, 10 Sozialdiensten der Krankenhäuser, 32 Mobilitätshilfediensten und weiteren Stellen sowie natürlich im Kundencenter des LAGeSo aus. Darüber hinaus gibt es den Ratgeber in einfacher Sprache mit einer Auflage von 16.000 und selbstverständlich stehen beide Versionen als Download auf den Internetseiten des LAGeSo zur Verfügung (ein entsprechender Hinweis findet sich bereits auf der Startseite ). Hauptabnehmer sind vor allem o.g. Multiplikatoren , einzelne schriftliche Abforderungen sind eher die Ausnahme. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Form der Informationsbereithaltung völlig ausreichend ist und viele Menschen bereits vor Antragstellung gut bis sehr gut informiert sind. Auf besonderen Wunsch der Kundinnen und Kunden kann jederzeit ein Exemplar parallel zur Bescheidversendung oder aber auch bei direkter Nachfrage übersandt werden. Viele Informationen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern bereits mit dem Informationsblatt zum Feststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht übersandt, in dem sich auch der Hinweis befindet, dass das Kundencenter viele Informationsblätter und Broschüren zum Thema „Schwerbehindertenrecht“ bereithält. Darüber hinaus werden den Bescheiden Merkblätter beigefügt , die alle für die individuell festgestellten Behinderungen und Nachteilsausgleiche relevanten Informationen enthalten. Bei einer pauschalen Übersendung der Broschüre mit dem Erstfeststellungsbescheid (Hinweis: Eine Übersendung mit den Ausweisen erscheint nicht sinnvoll, denn diese werden erst bei einer festgestellten Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 653 2 erstellt, hingegen sich auch für Menschen mit einer Behinderung , also einem GdB ab 20 bis 40 Informationen in der Broschüre finden) wäre bei jährlich rd. 30.000 Erstfeststellungsbescheiden von Mehrkosten in Höhe von geschätzt rd. 60.000 € (geschätzter Mehraufwand des ITDZ knapp 29.000 € zuzüglich Druckkosten beim Verlag in Höhe von rd. 1,- € / Exemplar) auszugehen. Berlin, den 27. März 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2017)