Drucksache 18 / 10 654 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Fahrgastbeirat Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR (BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben : Frage 1: Wie werden die besonderen Anforderungen von Menschen mit Handicap in den Fahrgastbeiräten von BVG und S-Bahn berücksichtigt? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Neben den seit Jahren bestehenden intensiven Austauschbeziehungen zwischen BVG und Behindertenverbänden sind behinderte Menschen auch Teil des BVG-Kundenrats. Als Bindeglied zwischen Fahrgästen und Unternehmen setzt der Kundenrat eigene Themen, die den Fahrgästen wichtig sind. Dazu gehören u. A. auch Barrierefreiheit und spezielle Bedürfnisse von Menschen mit Handicap.“ Die S-Bahn teilt hierzu mit: „In der Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin (siehe http://www.s-bahn-berlin.de/unternehmen/pdf /2011_09_20_Satzung_Kundenbeirat_S-BahnBerlin.pdf) ist die Zusammensetzung des Gremiums im § 2 (1) und (2) unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien beschrieben . Dazu zählt auch die Mobilitätseinschränkung (siehe Punkt (c) im § 2 (2) der Satzung). Der Kundenbeirat ist eines von mehreren Gremien, mit dem die S-Bahn Berlin ihre ständige Verbundenheit zu ihren Fahrgästen unter Beweis stellt. Mit unserer ständigen Mitwirkung in der AG „Bauen und Verkehr-barrierefrei“ würdigen wir die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste in besonderem Maße. Die uns übermittelten Problemstellungen werden durch unsere Behindertenbeauftragte mit der gebotenen Aufmerksamkeit beachtet, um angemessene Problemlösungen für die Bedürfnisse der Menschen mit Handicap zu finden. Darüber hinaus finden regelmäßige Gespräche zwischen den Verbänden und unseren Fachbereichen zu verschiedenen Einzelthemen statt.“ Frage 2: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der BVG sind aktuell: Sehbehindert bzw. blind Höreingeschränkt bzw. gehörlos Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl angewiesen Kognitiv eingeschränkt? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Kundenrat der BVG besteht aus 30 Mitgliedern, die in ihrer Zusammensetzung die Struktur der Kundenwelt der BVG widerspiegeln. Uns ist bekannt, dass bei mindestens drei aktuellen Mitgliedern eine Schwerbehinderung vorliegt. Wir gehen davon aus, dass auch weitere Mitglieder (z. B. Senioren) auf Hilfsmittel angewiesen sind. Eine vorliegende Schwerbehinderung wird bei den Mitgliedern nicht explizit abgefragt.“ Frage 3: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der S-Bahn sind aktuell: Sehbehindert bzw. blind Höreingeschränkt bzw. gehörlos Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl angewiesen Kognitiv eingeschränkt? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 654 2 Antwort zu 3: Die S-Bahn teilt hierzu mit: „Auf Grundlage freiwilliger Angaben der Mitglieder des Kundenbeirats ist uns bekannt, dass bei zwei Mitgliedern eine Sehbehinderung vorliegt. Von einem weiteren Mitglied ist uns eine körperliche Einschränkung aufgrund einer Verletzung bekannt. Bei einem weiteren Mitglied liegt eine Schwerbehinderung vor.“ Frage 4: Hält der Senat die jeweilige Repräsentanz der Gruppen im Fahrgastbeirat für angemessen? Antwort zu 4: Der Senat geht selbstverständlich davon aus, dass die Fahrgastbeiräte paritätisch besetzt sind und hält die jeweilige Repräsentanz der Gruppen im Fahrgastbeirat für angemessen. Berlin, den 22. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)