Drucksache 18 / 10 657 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Erste Hilfe bei terroristischen Gefahren - Gegenmittel gegen O-Ethyl-S-2- diisopropylaminoethylmethylphosphonothiolat (VX) und andere Gifte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Bei einer Vergiftung mit Kampfstoffen wie VX kann ein Menschenleben nur durch die unverzügliche Gabe von Gegenmitteln wie etwa Atropin, gerettet werden. Nach Medienberichten und Stellungnahmen von Chemikern soll VX leicht herstellbar und einsetzbar sein. 1. Sind sämtliche Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und der Rettungsdienste in Berlin mit Sets zur kurzfristigen Therapie gegen VX und andere (Nerven )gifte ausgerüstet, die bei terroristischen Angriffen eingesetzt werden könnten? Wenn ja, wie viele Dosen sind vorhanden? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 1.: Als Antidot gegen VX wird unter anderem Atropin eingesetzt. Atropin gehört zu der Standardausstattung , die auf den notarztbesetzten Fahrzeugen vorhanden ist. Atropin gehört ebenfalls zur Standardausstattung auf den Rettungswagen, die mit Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitätern besetzt sind. Die Polizei Berlin hält keine Autoinjektoren (Spritzen zur Selbstverabreichung) vor. Beim Zentralen Sanitätseinsatzdienst der Polizei Berlin sind folgende Medikamente in Ampullenform als „Gegengift“ zur Injektion vorhanden: - Atropin 1ml Ampulle mit 0,5 mg/ml Atropinsulfat - Naloxon 1ml Ampulle mit 0,4 mg/ml Naloxonhydrochlorid . Diese Medikamente werden subkutan (s.c.), intramuskulär (i.m.) oder intravenös (i.v.) injiziert und dürfen nur unter Arztbeteiligung verabreicht werden. Deshalb sind die Einsatzfahrzeuge der Polizei Berlin damit nicht ausgerüstet . 2. Verfügen sämtliche Berliner Krankenhäuser und Notfalleinrichtungen über ausreichende Vorräte, um absichtliche Vergiftungen durch chemische Kampfstoffe zu therapieren bzw. zu heilen? Können zumindest 1.000 Personen gleichzeitig mit sofort verfügbaren Mitteln behandelt werden? Zu 2.: Grundsätzlich sind öffentliche Apotheken nach § 15 Absatz 1 Nr. 1-12 Apothekenbetriebsordnung (Ap- BetrO) zur Vorratshaltung bestimmter Notfallarzneimittel verpflichtet. Krankenhausapotheken sind zu dieser Vorratshaltung rechtlich nicht verpflichtet. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Notfallarzneimittel dort auch vorrätig sind. Darüber hinaus müssen Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter nach § 15 Abs. 2 Nr. 1-11 ApBetrO weitere Notfallarzneimittel in der Apotheke vorrätig halten oder es muss sichergestellt sein, dass diese Arzneimittel kurzfristig beschaffbar sind. Dafür hat die Apothekerkammer Berlin für die Apotheken im Land Berlin zwei Notfalldepots eingerichtet. Die Depots werden von zwei Krankenhausapotheken betrieben. In beiden Depots werden die in § 15 Abs. 2 ApBetrO genannten Arzneimittel (ohne Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform) bereitgehalten. Beide Krankenhausapotheken sind vertraglich verpflichtet , die Präparate in das Depot einzulagern, das Depot zu überwachen, zu pflegen und die Notfallarzneimittel für die kurzfristige Abholung durch die öffentlichen Apotheken des Landes Berlin bereitzuhalten. In dringenden Fällen können dort nur von einer Apotheke auf Grund einer Verordnung rund um die Uhr die dort vorrätig gehaltenen Notfallarzneimittel abgeholt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 657 2 Das als Antidot zu verwendende Atropin, befindet sich nicht unter den nach § 15 ApBetrO vorrätig zu haltenden bzw. kurzfristig zu beschaffenden Arzneimitteln. Aus einer Übersicht über durchschnittlich vorhandene Bestände an Antidoten in den Berliner Krankenhausapotheken aus dem Jahr 2010 geht gleichwohl hervor, dass das Präparat Atropin regelhaft vorhanden ist. Die Dosierung von Antidoten erfolgt je nach Schweregrad der Vergiftung. Deshalb ist die Menge des benötigten Wirkstoffes bei den Patientinnen und Patienten unterschiedlich . Die letzten Bestandserhebungen der Gesundheitsverwaltung zu Antidoten in Krankenhäusern haben aber ergeben, dass in der Vergangenheit hinreichende Vorräte vorhanden waren. Berlin, den 21. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)