Drucksache 18 / 10 658 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Bekenntnisbezogene Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landes Berlin wird während der christlichen Fastenzeit auf die Ausgabe bzw. Verkauf von Süßspeisen verzichtet? Zu 1.: Das Speiseangebot in den Schulen im Land Berlin ist unabhängig von der christlichen Fastenzeit. In der Regel besteht beim Mittagessen eine Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Angeboten, wodurch z.B. ein vegetarisches Angebot gewählt werden kann. In Kindertageseinrichtungen, die durch das Land Berlin gefördert werden, liegt die Gestaltung des Kita-Alltags und damit auch die Speisenauswahl und -zubereitung in der Verantwortung der Einrichtungsträger. Eine allgemeine , für alle Träger verbindlich anzuwendende Regelung zum Thema Ernährung ist u.a. in der Qualitätsentwicklungsvereinbarung Kindertageseinrichtungen (QVTAG, hier: Pkt. 3.17) beschrieben. Die Kindertageseinrichtungen orientieren sich häufig an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung oder formulieren eigene Standards. Dabei geht es um eine physiologisch ausgewogene , altersgemäße Ernährung. Inwieweit in christlich orientierten Kitas während der Fastenzeit auf bestimmte Lebensmittel wie Süßspeisen verzichtet wird, erfasst das Land Berlin nicht. 2. In welchen Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landes Berlin werden Mahlzeiten angeboten , bei denen Fleisch- und Milchprodukte in separaten Küchen zubereitet werden? 3. In welchen Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landes Berlin sind Rindfleischprodukte nicht Bestandteil des Verpflegungsangebots? 4. In welchen Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landes Berlin sind Schweinefleischprodukte nicht Bestandteil des Verpflegungsangebots? 5. In welchen Schulen oder Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landes Berlin wird Fleisch von geschächteten Tieren angeboten? Zu. 2. bis 5.: Das Speisenangebot in den Schulen im Land Berlin orientiert sich an dem Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Dieser sieht keine Separierung einzelner Lebensmittelgruppen bei der Zubereitung von Speisen , keinen Ausschluss von Rindfleischprodukten und kein Fleischangebot von geschächteten Tieren vor. Des Weiteren gibt der Qualitätsstandard vor, dass bei Gerichten mit Schweinefleisch eine alternative Fleischsorte anzubieten ist. Dadurch besteht die Möglichkeit, auf Wunsch auf Schweinefleisch zu verzichten. Träger von Kindertageseinrichtungen haben auch für die Zubereitung und die Auswahl von Bestandteilen der Mahlzeiten zu berücksichtigen, was im „Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege (BBP)“ und der „Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG)“ in Anlehnung an Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung hierzu formuliert wurde . Im Punkt 3.17 der QVTAG heißt es: „Eine qualitativ hochwertige Mittagsversorgung soll physiologisch ausgewogen , schmackhaft und abwechslungsreich sein und den Ernährungsbedürfnissen der unterschiedlichen Altersstufen entsprechen. Spezifische kulturelle Speiseangebote und medizinisch erforderliche Einschränkungen für einzelne Kinder werden berücksichtigt. Frisches Obst und Gemüse werden den Kindern täglich angeboten.“ Die konkrete Ausgestaltung fällt unter die Verantwortung der Träger. Das Land Berlin führt dazu bei diesen keine Erhebungen durch. Das BBP betont über die oben genannten Aspekte hinaus die Bedeutung der Ernährungsbildung. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 658 2 6. Wie stellt der Senat in seinen Einrichtungen sicher, dass auch für den großen Teil der nicht konfessionsgebundenen Konsumenten in Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landes Berlin die weltanschaulich erwünschten Ernährungsregeln, etwa bei Vegetariern, Veganern, Frutariern und Flexitariern, durch das Nahrungsangebot eingehalten werden können? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erkennt grundsätzlich die Berücksichtigung von ethischen und weltanschaulichen Aspekten bei der Bereitstellung des Speisenangebots an. Im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung können aber oftmals nicht alle diese Aspekte Eingang finden. Mit der Nichtbereitstellung ist jedoch kein Werturteil verbunden. Träger von Kindertageseinrichtungen entscheiden aufgrund ihrer Fachlichkeit und in Absprache mit den Eltern darüber, welches Ernährungsangebot in der Gemeinschaftsverpflegung möglich und unter ernährungsphysiologischen wie auch pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Dabei gilt es, die Bedürfnisse von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren zu berücksichtigen. Nicht alle der oben genannten Formen werden für Kinder dieser Altersgruppe empfohlen. Berlin, den 23. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)