Drucksache 18 / 10 659 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Schutz der Polizeibeamten: EN ISO 20471 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entspricht die Dienstkleidung sämtlicher Berliner Polizeibeamten der seit dem 01.10.2013 gültigen Norm EN ISO 20471 und wenn nein, welche Abwägungen hat der Senat getroffen, diese Sicherheitsnorm nicht umzusetzen ? Zu 1.: Die “Allgemeine Dienstkleidung“ aller Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen der Polizei Berlin, der Bundespolizei und der anderen Landespolizeien entspricht nicht der gültigen Europäischen Norm (EN) ISO 20471. Diese beschreibt ausschließlich eine europaweite Norm für die Nutzung geeigneter Warnbekleidung . Für die Ausstattung der Dienstkräfte mit geeigneter Warnbekleidung (in Dienstklei-dung sowie auch in bürgerlicher Kleidung) sind unter anderem einheitliche Erkennungs -/Warnwesten gem. EN ISO 20471 (gelb-neonfluoreszierend mit retroreflektierenden Teilapplikationen) vorhanden und nutzbar. Weiterhin wird für spezielle Fachbereiche, wie z.B. den Verkehrsdienst, ebenfalls Warnbekleidung in erweiterter Form (Jacken, Parka und Hosen etc.) in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt . Für die Ausstattung der Dienstkräfte mit einheitlicher Warnbekleidung war ausschlaggebend, dass sich das Bild der neonfarbenen Warnwesten durch die verschiedenen Einsatzformen im Straßenverkehr und an Brennpunkten bei den Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Jahren etabliert und eingeprägt hat. Durch ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild (Corporate Design) sind alle Dienstkräfte als Polizeikräfte deutlich erkennbar. Im Vordergrund steht hier auch die unmissverständliche Erkennbarkeit der Einsatzkräfte untereinander, speziell aber auch gegenüber anderen Personen (z.B. im Rahmen der Amtsausübung). 2. Sind dem Senat seit dem Jahr 2011 Fälle bekannt, in denen Polizeibeamte im Dienst verletzt worden sind, weil sie aus Fahrzeugen oder sonstigen technischen Gerätschaften heraus nicht erkannt worden sind? Zu 2.: Nein. Berlin, den 21. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)