Drucksache 18 / 10 662 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Stasiüberprüfung von Mitgliedern des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden – wie durch die Koalitionsfraktionen angekündigt – bereits die Überprüfungen des Regierenden Bürgermeisters, der Senatoren und ihrer Staatssekretäre auf eventuelle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR eingeleitet und wenn nein, wann wird dies erfolgen? Zu 1.: Die vom Regierenden Bürgermeister von Berlin angeordnete Überprüfung aller Senatorinnen und Senatoren nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist abgeschlossen. Es haben sich keine Hinweise auf Tätigkeiten feststellen lassen. Die Senatorinnen und Senatoren haben ihrerseits die bei ihnen tätigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre einer Überprüfung unterzogen. Bisher sind auch hier keinerlei Hinweise bekannt. 2. Haben in den vorangegangenen Wahlperioden seit 1990 entsprechende Überprüfungen der Senatoren und Staatssekretäre stattgefunden und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Wahlperioden seit 1990). Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Ob in den vorangegangenen Wahlperioden ab 1990 in jedem Fall eine Überprüfung der Senatorinnen und Senatoren sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf Veranlassung der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei stattgefunden hat, kann aus verwaltungstechnischen Gründen nicht lückenlos und umfassend ermittelt werden. Aus den durchgeführten Überprüfungen sind keine Hinweise auf eine entsprechende Tätigkeit bekannt. 3. Stimmt der Senat der Aussage zu, dass eine mögliche Stasimitarbeit eines Senatsmitglieds bzw. von Staatssekretären hinsichtlich der Außenwirkung des Senats und der Integrität der betroffenen Person problematisch wäre? Zu 3.: Für den Senat ist die persönliche Integrität einer jeden Senatorin und eines jedes Senators ebenso wie die einer jeden Staatssekretärin und eines jeden Staatssekretärin für die Ausübung der jeweiligen Aufgabe von herausragender Bedeutung. Berlin, den 29. März 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2017)