Drucksache 18 / 10 663 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Weiterentwicklung der Stiftung Naturschutz Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Weiterentwicklung der Stiftung Naturschutz Berlin in inhaltlicher, struktureller und organisatorischer Sicht? Wo gibt es diesbezüglich Reformbedarf? Antwort zu 1: Das mit Beschluss vom 4. Februar 2016 verabschiedete Gesetz über die Stiftung Naturschutz Berlin berücksichtigt alle Anforderungen, die an eine leistungsfähige Stiftung zu stellen sind. Das Gesetz wird zzt. umgesetzt. Über die im verabschiedeten Gesetz getroffenen Änderungen hinaus wird zzt. kein Reformbedarf gesehen. Frage 2: Soll die institutionelle Förderung in der bisherigen Höhe beibehalten werden oder wird noch stärker auf die Einwerbung von Drittmitteln gesetzt? Antwort zu 2: Die Höhe der institutionellen Zuwendung wird durch die Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Abgeordnetenhaus festgelegt. Sie dient der Wahrnehmung der im Stiftungsgesetz festgesetzten Ziele und wird unabhängig von den eingeworbenen Drittmitteln festgesetzt. Die Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) erweist sich seit vielen Jahren als außerordentlich erfolgreich darin, ausgehend von der institutionellen Zuwendung in erheblichem Umfang Drittmittel einzuwerben. Die Drittmittelquote liegt kontinuierlich über 80 Prozent. Eine Steigerung der Drittmitteleinwerbung ist nicht geplant und würde zur jetzigen Zeit den strukturellen Rahmen der Stiftung sprengen. Frage 3: Ist es zutreffend, dass bei der Stiftung Naturschutz Berlin mit steigenden Personalkosten zu rechnen ist und wenn ja, wie kann dem entgegengewirkt werden? Antwort zu 3: Als Einrichtung des öffentlichen Rechts ist die Stiftung verpflichtet, den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder analog anzuwenden. Insofern erhöht sich die Zuwendung gemäß den zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Gehaltsanpassungen. Frage 4: Ist der Etat zur Durchführung der Freiwilligendienste auskömmlich und wie schätzt der Senat die künftige Entwicklung der Teilnehmerzahlen in diesem Segment ein? Antwort zu 4: Laut Kostenplanung für das Freiwillige Ökologische Jahr für den kommenden Doppelhaushalt 2018/2019 sind die Mittel, bei gleichbleibender Anzahl an FÖJ 1 -Plätzen, in der bisherigen Höhe auskömmlich. Im Land Berlin werden derzeit insgesamt 360 Plätze im Jugendfreiwilligendienst FÖJ angeboten. Davon ist die SNB aktuell für die Durchführung von 190 Plätzen zuständig . Die übrigen Plätze werden von zwei weiteren FÖJ-Trägern angeboten. Im letzten Jahr wurden für das jetzt laufende Projektjahr 2016/2017 die Plätze von 300 Plätzen um 60 auf nun 360 Plätze aufgestockt um die große Nachfrage zu bedienen. Im September 2016 wurden alle Plätze besetzt und sind es mit Stand Anfang März 2017 noch immer. Über die weitere Entwicklung der Teilnehmerzahlen kann noch keine Aussage getroffen werden. Vorerst ist die Beibehaltung der Platzzahl für die kommenden Projektjahre vorgesehen. 1 Freiwilliges Ökologisches Jahr Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 663 2 Frage 5: Ist es zutreffend, dass die bisher zur Finanzierung der Stiftung maßgeblich mit eingesetzten Mittel des Förderfonds „Trenntstadt Berlin“ sinken könnten und wenn ja, wie könnte dies kompensiert werden? Antwort zu 5: Derzeit verhandelt der Berliner Senat mit den Betreibern der dualen Systeme über die Weiterführung des Projektes. Von dem Ergebnis hängt es ab, ob und in welchem Umfang die SNB diese Aufgabe weiterhin wahrnehmen wird. Frage 6: Welche Rolle spielen Mittel der Jagdabgabe und der Klimaschutzabgabe des Landes Berlin für die Projektförderung der Stiftung Naturschutz Berlin? Antwort zu 6: Mit diesen Mitteln ist es der SNB möglich , im Sinne des Stiftungsgesetzes den Naturschutz in Berlin mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen. Frage 7: Wie schätzt der Senat den Stellenwert und die Aufgabenwahrnehmung der Stiftung im Vergleich zu ähnlichen Einrichtungen in anderen Bundesländern ein? Antwort zu 7: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über den Stellenwert und die Aufgabenwahrnehmung der Stiftung im Vergleich zu ähnlichen Einrichtungen in anderen Bundesländern vor. Berlin, den 20. März 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2017)