Drucksache 18 / 10 666 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Personalkosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten würden für eine Freie Heilfürsorge für Landesbeamte jährlich entstehen? Zu 1.: Die Einführung einer Freien Heilfürsorge hieße, dass der Dienstherr sämtliche Krankheitskosten der Landesbeamtinnen und -beamten übernehmen würde, also auch diejenigen, die derzeit in aller Regel über eine private Krankenversicherung abgedeckt sind bzw. von dort erstattet werden. Auf Basis der aktuellen Beihilfeaufwendungen für die aktiven Landesbediensteten würde dies zu überschlägigen Mehrkosten von rd. 140 Mio. € p.a. führen . 2. Welche Kosten würden bei der Einführung des „13. Monatsgehalts“ für Landesbeamte jährlich entstehen? Zu 2.: Bei Einführung eines „13. Monatsgehalts“ an Stelle der bisherigen Sonderzahlungsregelung, wonach grundsätzlich einmalig ein Betrag von 640 Euro im Jahr gewährt wird, würden sich Mehrkosten von rd. 180 Mio. € p.a. ergeben. 3. Welche konkreten Verbesserungen bei der Besoldung (Zuschläge für Wechselschicht, Grundgehalt) für Beamtinnen/Beamte sind vom Berliner Senat geplant? Zu 3.: Es ist vorgesehen, dass – gemäß Festlegung in den Richtlinien der Regierungspolitik – die Höhe der Berliner Besoldung und Versorgung spätestens in dieser Legislaturperiode an das durchschnittliche Besoldungsniveau der anderen Bundesländer und des Bundes angeglichen wird. Da der Abstand derzeit durchschnittlich rd. 5 % beträgt, kann eine Angleichung innerhalb von fünf Jahren erfolgen, wenn der Abstand jedes Jahr um durchschnittlich 1 % verkürzt wird. Für das laufende Jahr sind mit dem Nachtragshaushaltsplan 2017 zusätzliche Mittel für erhöhte Besoldungsanpassungen veranschlagt worden, die den Abstand um 1 % verkürzen werden. Entsprechendes gilt für das kommende Haushaltsjahr. Mit dem Senatsbeschluss über die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2018/2019 vom 28. Februar 2017 ist eine finanzielle Vorsorge zur Umsetzung der o.a. Festlegung der Richtlinien der Regierungspolitik getroffen worden. Wechselschichtzulagen sind von einer linearen Anpassung in der Regel ausgenommen. Berlin, den 20. März 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2017)