Drucksache 18 / 10 669 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort BAföG und Wohnpauschale Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele BAföG-Anträge einschließlich Verlängerungsanträge sind im Jahr 2016 bearbeitet worden, darunter wie viele positiv und wie viele negativ beschieden? Zu 1.: In den vier Ämtern für Ausbildungsförderung des Landes Berlin sind im Jahr 2016 insgesamt 52.512 BAföG-Anträge bearbeitet worden. 45.545 dieser Förderungsanträge führten zur Bewilligung von Ausbildungsförderung . 6.967 Anträge wurden negativ beschieden. 2. Wie hoch ist die Förderquote in Berlin? Zu 2.: Eine Gefördertenquote wird regelmäßig nur vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Berichts nach § 35 BAföG für Studierende ermittelt. Zuletzt enthielt der 20. Bericht von 2014 Angaben für das Jahr 2012. Ein 21. Bericht liegt noch nicht vor. Nach dem 20. Bericht betrug die Gefördertenquote im Jahr 2012 in Berlin 31 %. Diese Quote wurde vom BMBF auf der Grundlage einer seit 1986 angewandten normativen Berechnungsmethode ermittelt, bei der mit Hilfe typisierender Annahmen nicht einfach die Gesamtzahl aller Studierenden, sondern lediglich die Zahl derjenigen Studierenden in Bezug genommen wird, die abgesehen von den Einkommensverhältnissen überhaupt dem Grunde nach die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen würden. Ein maßgeblicher Faktor für die Bestimmung derjenigen Auszubildenden, die überhaupt dem Grunde nach förderungsberechtigt wären, ist das Einhalten der Regelstudiendauer, die zugleich die BAföG-rechtliche Förderungshöchstdauer bestimmt. Um den genannten Verzerrungseffekt zu vermeiden, werden daher im Rahmen der in Bezug genommenen Zahl diejenigen Studierenden nicht mitberücksichtigt, die länger als nach der Regelstudienzeit vorgesehen studieren. Weiterhin bleiben Studierende unberücksichtigt, die an Verwaltungshochschulen studieren und dabei Anwärterbezüge erhalten, sowie Studierende in Zusatz- und Zweitstudien, die häufig bereits dem Grunde nach für eine Förderung nicht in Betracht kämen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Studierenden lag die Gefördertenquote im Jahr 2012 in Berlin bei etwa 19 %. 3. Wie beurteilt der Senat die Wohnpauschale angesichts der steigenden Mieten in Berlin? Zu 3.: Die Wohnpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wurde zuletzt mit dem 25. BAfö G-Änderungsgesetz zum 1. August 2016 auf mtl. 250 € angehoben, um gestiegenen Mietkosten Rechnung zu tragen. Nach Aussage des Studierendenwerks Berlin belief sich die durchschnittliche Miete in einem hiesigen Studierendenwerks -Wohnheim im Jahr 2016 auf 220 € monatlich (in der Regel möbliert, warm und einschl. Wohnungsstrom ). Die regionale Sozialerhebung allerdings ergab in 2012 für Berlin bereits eine Durchschnittsmiete für Studierende in Höhe von 321 €. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 669 2 Vor diesem Hintergrund schließt der Senat sich Forderungen nach einer weitergehenden Anhebung der BAföG- Wohnpauschale für Studierende an. Parallel setzt sich der Senat für einen weiteren Ausbau der studentischen Wohnplätze ein. Berlin, den 16. März 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2017)