Drucksache 18 / 10 674 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 09. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2017) und Antwort Chaoten in Moabit: Was war da los in der Beusselstraße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hatte der Senat über die geplante Zusammenkunft von gewaltbereiten Fans von Eintracht Frankfurt zum Zwecke einer Schlägerei mit den „Harlekins“ in der Beusselstraße? 2. Wie war die Polizei hierauf vorbereitet? Zu 1. und 2.: Hierzu lagen keine Erkenntnisse vor, daher war es der Polizei nicht möglich, entsprechende Maßnahmen zu planen. 3. Wie lautet der Polizeibericht zu dem Vorgang? Zu 3.: Zum Verdacht des Besonders schweren Landfriedensbruchs wurde eine Strafanzeige gefertigt. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang 3 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen eingeleitet. 4. Wie viele Personen haben an der Schlägerei teilgenommen ? Zu 4.: Eine abschließende Anzahl von Tatbeteiligten kann zum jetzigen Zeitpunkt valide nicht genannt werden. Dies ist Gegenstand der gegenwärtigen Ermittlungen. 5. Das Fußballspiel war als „Risikospiel“ eingestuft. Weshalb hat die Berliner Polizei bzw. die Bundespolizei die Fans nicht schon in der S-Bahn, wie gewöhnlich bei solchen Spielen, begleitet? a) 73 der Festgenommenen sollen aus Hessen stammen . Inwiefern hatte die Polizei Kenntnis über die Fahrt nach Berlin und war mit Kräften am Hauptbahnhof vorbereitet ? 6. Weshalb waren am S-Bahnhof Beusselstraße keine Kräfte der Polizei postiert? Zu 5., 5. a) und 6.: Für diesen Spieltag gab es bemerkenswert wenig Informationen aus Frankfurt. Es wurde darauf verwiesen, dass individuell mit PKW, Kleinbussen , mehreren Reisebussen oder Zügen angereist werden könnte. Da der Hauptbahnhof als Ziel bekannt war, wurden dort durch die Bundespolizei Maßnahmen getroffen. Der Polizei Berlin war weiterhin bekannt, dass diverse Bahnverbindungen mit dem Ziel Hauptbahnhof genutzt werden könnten und von dort mit der S-Bahn weiter in Richtung Olympiastadion gefahren werden könnte. Aus diesem Grund traf die Bundespolizei entsprechende Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus fand die Auseinandersetzung in der Beusselstraße ca. sechs Stunden vor Spielbeginn statt. Die hieran beteiligten Frankfurter Fans reisten individuell mit Pkw an. Des Weiteren ist anzumerken, dass die festgenommenen Frankfurter Fans konspirativ mit Kleinbussen und PKW nach Moabit fuhren, die Fahrzeuge im Parkhaus des MOA Bogens in der Stephanstraße 38-43 abstellten und sich anschließend in Kleingruppen zur Beusselstraße begaben. Zu einer Anreise mit der S-Bahn zur Beusselstraße lagen und liegen keine Erkenntnisse vor. 7. Wie viele Personen wurden festgenommen? Zu 7.: Im Nachgang der Tat wurden bei insgesamt 95 Personen freiheitsbeschränkende Maßnahmen mit dem Ziel der Identitätsfeststellung durchgeführt. 8. Wie viele PolizistInnen wurden bei dem Vorfall verletzt? Zu 8.: Keine. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 674 2 9. Wie viele PassantInnen wurden bei dem Vorfall verletzt? Zu 9.: Es liegen keine Erkenntnisse über verletzte Unbeteiligte vor. 10. Welche Waffen bzw. als Waffen nutzbare Gegenstände wurden seitens der Polizei sichergestellt? Zu 10.: Die rechtliche Bewertung der sichergestellten Gegenstände erfolgt abschließend durch die Staatsanwaltschaft Berlin. Somit ist die Art der sichergestellten Waffen bzw. als Waffen nutzbaren Gegenstände Bestandteil der laufenden Ermittlungen. 11. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den in der Beusselstraße ansässigen Verein „Anhängerclub aus Berlin “? a) Inwiefern fungiert der "Anhängerclub aus Berlin“ als Deckname für eine Vereinigung gewaltbereiter Fußballfans ? Zu 11. und 11. a): Der „Anhängerclub aus Berlin“ ist im Zusammenhang mit der Ultra-Szene von Hertha BSC bekannt. Der Verein ist seit dem 26. September 2009 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg als „Anhängerclub aus Berlin e.V.“ eingetragen. Äußerlich ist die Örtlichkeit nicht als Treffpunkt von Hertha BSC - Fans erkennbar. Der Verein ist als Treffpunkt von Teilen der Hertha BSC - Problemfanszene bekannt und wird im Rahmen der polizeilichen Aufklärung anlässlich von Hertha-Spielen regelmäßig in die Aufklärungsmaßnahmen einbezogen. Hierbei wurde in der Vergangenheit aber nie ein gezieltes Aufsuchen der Örtlichkeit durch auswärtige Problemfans beobachtet. 12. Welche Erkenntnisse hat der Senat über vorangegangene Straftaten durch Mitglieder des „Anhängerclub aus Berlin“? Zu 12.: Von zweien der Vereinsmitglieder ist bekannt, dass diese in der Vergangenheit u.a. mit Landfriedensbruch (2007 bzw. 2012) in Erscheinung getreten sind. 13. Trifft es zu, dass gewaltbereite Fans nicht nur in der Beusselstraße angetroffen wurden, sondern sich ebenso in den Seitenstraßen Moabits prügelten? Zu 13: Nach bisherigem Ermittlungsstand verliefen die Ausschreitungen größtenteils im Kreuzungsbereich der Beusselstraße. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelte Auseinandersetzungen auch in angrenzenden Nebenstraßen ihre Fortsetzung fanden. Dieses ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. 14. Wie viele der genannten Personen wurden außerhalb der Beusselstraße festgenommen? Zu 14.: Im Nahbereich des Tatortes wurden insgesamt gegen 72 Personen freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergriffen. Diese sind in den 95 freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, die in der Antwort zu Frage 7 erwähnt wurden , enthalten. 15. Wie hoch schätzt der Senat die Anzahl der an der Schlägerei und den gewalttätigen Übergriffen beteiligten Personen, die nicht festgenommen werden konnten? Zu 15.: Eine abschließende Anzahl von Tatbeteiligten kann zum jetzigen Zeitpunkt valide nicht genannt werden. Dies ist Gegenstand der gegenwärtigen Ermittlungen. 16. Inwiefern wurden AnwohnerInnen in den Seitenstraßen Moabits durch den Vorfall gefährdet, insb. sich am Spielplatz Oldenburger Straße/Wiclefstraße aufhaltende Eltern mit Kindern? Zu 16.: Die Ausschreitungen spielten sich abseits dieses Spielplatzes ab, dort wurden lediglich die festgenommenen Personen zusammengeführt. Eine Gefährdung Dritter bestand hierbei nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. a) Gab es in diesem Zusammenhang Personenschäden ? Zu 16. a): Nein. 17. Wie viele PolizistInnen haben an dem Einsatz teilgenommen ? Zu 17.: Im Rahmen der Auseinandersetzung in der Beusselstraße wurden 174 Einsatzkräfte eingesetzt. Dieser Einsatz war nicht Teil der geplanten Maßnahmen anlässlich der Spielbegegnung am gleichen Tag. Berlin, den 30. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2017)