Drucksache 18 / 10 681 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) und Lars Düsterhöft (SPD) vom 06. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2017) und Antwort Befristungen in den Berliner Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten , die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zum Stichtag 28. Februar 2017 in den 12 Berliner Jobcentern angestellt bzw. diesen zugewiesen (bitte Auflistung nach den 12 Bezirken) und wie teilen diese sich zwischen den Herkunftsträgern auf? 2. Wie viele der Angestellten waren zum Stichtag 28. Februar 2017 in den 12 Berliner Jobcentern bei den jeweiligen Herkunftsträgern befristet angestellt (absolute Zahl und Quote im Verhältnis aller Angestellten eines Jobcenters ) und wie verteilten sich diese auf die unterschiedlichen Abteilungen innerhalb des jeweiligen Jobcenters? Zu 1. und 2.: Die Personalstrukturdaten der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) werden bundesweit quartalsweise erhoben (Stichtagserhebung) und in Mitarbeiterkapazitäten (MAK), gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), ausgewiesen. Der aktuell vorliegende Datenstand bezieht sich auf Dezember 2016 (4.Quartal 2016). Die eingesetzten MAK, differenziert nach dauerhafter und befristeter Beschäftigung, können der Tabelle 1, die Differenzierung von MAK befristet beschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Einsatzbereichen kann der Tabelle 2 entnommen werden. Daten zum Stichtag 28. Februar 2017 liegen dem Senat nicht vor. Die nächste Datenerhebung mit Datenstand März 2017 liegt voraussichtlich erst im April dieses Jahres vor. 2 Tabelle 1 Personalgestellung in den Berliner Jobcentern Es werden keine Nachkommastellen abgebildet. Dies hat zur Folge, dass sich (Teil-)Summen nicht immer rechnerisch ergeben müssen. Mitarbeiterkapazitäten (MAK) in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Dezember 2016 Jobcenter gesamt Bundesagentur für Arbeit Land Berlin insgesamt davon unbefristet davon befristet Anteil Befristungen am Gesamtpersonal Amtshilfe darunter unbefristet darunter befristet Anteil Befristungen am Gesamtpersonal darunter unbefristet darunter befristet Anteil Befristungen am Gesamtpersonal Jobcenter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 509 438 66 13,0% 5 376 56 11,0% 62 9 1,8% Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 700 619 78 11,1% 3 490 78 11,1% 129 0 0,0% Berlin Lichtenberg 572 490 79 13,8% 3 360 73 12,8% 130 6 1,0% Berlin Marzahn-Hellersdorf 603 541 62 10,3% 0 412 60 10,0% 129 2 0,3% Berlin Mitte 955 840 115 12,0% 0 651 109 11,4% 190 6 0,6% Berlin Neukölln 883 804 79 8,9% 0 679 76 8,6% 125 3 0,3% Berlin Pankow 565 496 67 11,9% 2 390 67 11,9% 106 0 0,0% Berlin Reinickendorf 508 458 48 9,4% 2 392 47 9,3% 66 1 0,2% Berlin Spandau 555 491 61 11,0% 3 408 57 10,3% 83 4 0,7% Berlin Steglitz-Zehlendorf 305 263 35 11,5% 7 204 33 10,8% 59 2 0,7% Berlin Tempelhof-Schöneberg 644 541 95 14,8% 7 450 94 14,6% 91 1 0,2% Berlin Treptow-Köpenick 387 336 49 12,7% 2 236 43 11,1% 100 6 1,6% Berlin gesamt 7.186 6.317 834 11,6% 34 5.048 793 11,0% 1.270 40 0,6% Quelle: BA Personalstrukturdaten 4.Quartal 2016, Dezember 2016 3 Tabelle 2 Befristete Beschäftigung nach Einsatzbereichen in den Berliner Jobcentern Es werden keine Nachkommastellen abgebildet. Dies hat zur Folge, dass sich (Teil-)Summen nicht immer rechnerisch ergeben müssen. Mitarbeiterkapazitäten (MAK) in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Dezember 2016 insgesamt Bundesagentur für Arbeit Land Berlin Leitung Eingangszone Vermittlung Leistungsbearbeitung sonstige Leitung Eingangs - zone Vermittlung Leistungsbearbeitung sonstige Jobcenter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 66 0 7 25 20 4 0 2 7 1 0 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 78 0 9 39 26 4 0 0 0 0 0 Berlin Lichtenberg 80 0 7 32 31 4 0 1 1 3 1 Berlin Marzahn-Hellersdorf 62 0 13 20 26 1 0 1 0 1 0 Berlin Mitte 116 0 19 46 39 6 0 0 3 3 0 Berlin Neukölln 78 0 16 27 32 0 0 0 0 2 1 Berlin Pankow 68 0 8 23 30 7 0 0 0 0 0 Berlin Reinickendorf 48 0 8 16 18 5 0 0 0 1 0 Berlin Spandau 61 0 11 22 21 3 0 0 0 4 0 Berlin Steglitz-Zehlendorf 36 0 6 22 6 0 0 0 0 2 0 Berlin Tempelhof-Schöneberg 96 0 14 33 44 4 0 0 0 1 0 Berlin Treptow-Köpenick 49 0 9 18 13 3 0 0 5 1 0 Berlin gesamt 838 0 127 323 306 41 0 4 16 19 2 Quelle: BA Personalstrukturdaten 4.Quartal 2016, Dezember 2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 681 4 3. Wie viele Verträge von befristet angestellten Mitarbeiter Innen laufen in den 12 Berliner Jobcentern bis Ende April 2017 aus (Auflistung nach den 12 Berliner Jobcentern erbeten)? a. Wie viele dieser Verträge werden für wie lange verlängert (Auflistung nach den 12 Berliner Jobcentern erbeten )? b. Wie viele dieser Verträge laufen zu wann dauerhaft aus (Auflistung nach den 12 Berliner Jobcentern erbeten)? Zu 3., 3a. und 3b.: Es liegen auch hier nur Daten aus der Stichtagsbetrachtung Dezember 2016 vor. Insgesamt laufen hiernach befristete Arbeitsverträge im Umfang von 424 VZÄ, hiervon 45 VZÄ ohne Verlängerungsmöglichkeit , bis zum April 2017 aus. Die einzelnen Angaben zu den Jobcentern können der Tabelle 3 entnommen werden. Daten darüber, ob und in welchem Umfang befristete Arbeitsverträge hiervon zwischenzeitlich bereits verlängert wurden, liegen dem Senat nicht vor. Tabelle 3: Befristete Arbeitsverträge, die nach der Stichtagsbetrachtung Dezember 2016 voraussichtlich bis April 2017 enden Mitarbeiterkapazitäten (MAK) in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) insgesamt BA Land Berlin mit Verlängerungs - möglichkeit ohne Verlängerungs - möglichkeit mit Verlängerungs - möglichkeit ohne Verlängerungs - möglichkeit Jobcenter 1 2 3 4 5 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 22,0 14,0 8,0 0,0 0,0 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 38,0 33,0 5,0 0,0 0,0 Berlin Lichtenberg 43,0 36,0 4,0 3,0 0,0 Berlin Marzahn-Hellersdorf 23,0 16,0 7,0 0,0 0,0 Berlin Mitte 67,0 57,0 8,0 2,0 0,0 Berlin Neukölln 38,0 37,0 1,0 0,0 0,0 Berlin Pankow 35,0 33,0 2,0 0,0 0,0 Berlin Reinickendorf 26,0 23,0 3,0 0,0 0,0 Berlin Spandau 37,0 32,0 1,0 4,0 0,0 Berlin Steglitz-Zehlendorf 13,0 10,0 1,0 2,0 0,0 Berlin Tempelhof-Schöneberg 59,0 55,0 4,0 0,0 0,0 Berlin Treptow-Köpenick 23,0 19,0 1,0 3,0 0,0 Berlin gesamt 424,0 365,0 45,0 14,0 0,0 Quelle: BA Personalstrukturdaten 4.Quartal 2016, Dezember 2016 3c. In welchen Jobcentern werden wie viele bislang befristete Mitarbeitende entfristet? Zu 3c.: Freie Dauerbeschäftigungsmöglichkeiten des Trägers BA in den Berliner Jobcentern werden in der Regel zunächst mit Dauerkräften und Nachwuchskräften besetzt. In einem weiteren Schritt werden verbleibende Vakanzen mit geeigneten befristeten Kräften im Rahmen von Entfristungen personalisiert. Die nachstehende Übersicht zeigt jobcenterscharf, wie viele Beschäftigungsmöglichkeiten für den Ansatz von Absolventen der Hochschule der BA (HdBA) und für Entfristungen im Jahr 2017 genutzt werden sollen. Aufgrund des momentan laufenden Besetzungsverfahrens handelt es sich hierbei um einen Planungsstand. Valide Aussagen zur konkreten Übernahme können erst nach Abschluss der Besetzungsverfahren gemacht werden. Für das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf beabsichtigt der kommunale Träger einen befristeter Arbeitsvertrag dauerhaft zu schließen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 681 5 Tabelle 4 Geplante dauerhafte Besetzung vormals befristeter Beschäftigungsmöglichkeiten in den Berliner Jobcentern im Jahr 2017 Mitarbeiterkapazitäten (MAK) in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) insgesamt Bundesagentur für Arbeit Land Berlin mit befristeten Kräften 01.05.2017 BA- Studierenden 01.09.2017 Jobcenter 1 2 3 4 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 28,0 18,0 10,0 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 30,0 27,0 3,0 Berlin Lichtenberg 17,0 7,0 10,0 Berlin Marzahn-Hellersdorf 11,0 8,0 3,0 Berlin Mitte 56,5 40,5 16,0 Berlin Neukölln 40,0 29,0 11,0 Berlin Pankow 8,0 7,0 1,0 Berlin Reinickendorf 17,0 12,0 5,0 Berlin Spandau 17,0 14,0 3,0 Berlin Steglitz-Zehlendorf 9,0 7,0 1,0 1,0 Berlin Tempelhof-Schöneberg 49,0 34,0 15,0 Berlin Treptow-Köpenick 3,0 2,0 1,0 Berlin gesamt 285,5 205,5 79,0 1,0 Quelle: RD BB - ZLP und Bezirke März 2017 4. Welchen zeitlichen Umfang haben befristete Anstellungen in der Regel und aufgrund welcher Sachgründe sind diese befristet (Auflistung möglicher Sachgründe erbeten)? Zu 4.: Über den zeitlichen Umfang (wie lange ist eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter befristet beschäftigt = Gesamtzeitraum ) liegen keine Daten vor. Die quartalsmäßige Datenerhebung der Personalstrukturdaten erfolgt immer stichtagsbezogen. Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund können maximal bis zu 24 Monate geschlossen werden. Die Dauer der Befristung eines Arbeitsvertrages mit Sachgrund hängt vom Sachgrund selbst ab. Die Anzahl der befristeten Verträge, differenziert nach Sachgründen (gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG), können der nachstehenden Tabelle 5 entnommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 681 6 Tabelle 5: Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen in den gemeinsamen Einrichtungen nach Vertragsarten Es werden keine Nachkommastellen abgebildet. Dies hat zur Folge, dass sich (Teil-)Summen nicht immer rechnerisch ergeben müssen. Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Personalstrukturdaten Dezember 2016 insgesamt insgesamt davon BA davon Land Berlin Ist Anteil in % Ist Ist 1 2 3 4 5 insgesamt 835 100,0 795 40 Befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG 52 6,2 35 17 Vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung Nr. 1 TzBfG 2 2 Befristung im Anschluss eine Ausbildung oder ein Studium Nr. 2 TzBfG Befristung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers Nr. 3 TzBfG 46 32 14 Eigenart der Arbeitsleistung Nr. 4 TzBfG Befristung zur Erprobung Nr. 5 TzBfG 1 1 Gründe in der Person der/des Beschäftigten Nr. 6 TzBfG 3 3 Zweckbindung von Haushaltsmitteln Nr. 7 TzBfG Befristung auf gerichtlichen Vergleich beruhend Nr. 8 TzBfG Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund § 14 Abs. 2 TzBfG 783 93,8 760 23 ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit 139 129 9 mit weiterer Verlängerungsmöglichkeit 644 631 13 Quelle: BA Personalstrukturdaten 4.Quartal 2016, Dezember 2016 5. Bei wie vielen der befristeten Anstellungen mit Sachgrund in den Berliner Jobcentern handelte es sich mit Stichtag 28. Februar 2017 jeweils um Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen (Auflistung nach den 12 Berliner Jobcentern erbeten)? Zu 5.: Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen werden aufgrund ihrer Planbarkeit (Schwangerschaftszeitraum ) zeitnah kompensiert. Inwieweit Dauerkräfte (z. B. aus anderen Bereichen) eingesetzt werden oder befristete Einstellungen erfolgen ist einzelfallabhängig. Einzelauswertungen , in welchem Umfang befristete Einstellungen wegen der Vertretung von Dauerkräften in Mutterschutz bzw. Elternzeit erfolgen, liegen nicht vor. 6. Wie viele Beschäftigte wurden in den 12 Berliner Jobcentern jeweils unbefristet und wie viele Beschäftigte wurden in den 12 Berliner Jobcentern befristet zur Bearbeitung der Neukundinnen und Neukunden mit Fluchthintergrund einstellt (Auflistung nach den 12 Berliner Jobcentern erbeten)? Zu 6.: Insgesamt ist die Besetzung von 161 Beschäftigungsmöglichkeiten im Kontext Asyl, darunter 118 für Dauerkräfte und 43 befristete Kräfte, vorgesehen. Die Verteilung auf die Berliner Jobcenter kann der Tabelle 6 entnommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 681 7 Tabelle 6: Beschäftigungsmöglichkeiten im Kontext "Asyl" im Jahr 2017 Mitarbeiterkapazitäten (MAK) in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) insgesamt für Dauerkräfte für befristete Kräfte Jobcenter 1 2 3 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 13,5 10,0 3,5 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 5,5 2,0 3,5 Berlin Lichtenberg 21,0 18,5 2,5 Berlin Marzahn-Hellersdorf 5,0 2,0 3,0 Berlin Mitte 32,5 22,5 10,0 Berlin Neukölln 17,0 14,0 3,0 Berlin Pankow 5,0 2,0 3,0 Berlin Reinickendorf 6,5 4,0 2,5 Berlin Spandau 4,5 2,0 2,5 Berlin Steglitz-Zehlendorf 5,0 2,0 3,0 Berlin Tempelhof-Schöneberg 40,5 37,0 3,5 Berlin Treptow-Köpenick 5,0 2,0 3,0 Berlin gesamt 161,0 118,0 43,0 Quelle: RD BB - ZLP März 2017 7. Wie viele durch Mutterschutz und Elternzeit freiwerdende Stellen konnten zum Stichtag 28. Februar 2017 in den jeweiligen Jobcentern nicht besetzt werden, da die s.g. Befristungsobergrenze, also die Höchstquote der befristeten Angestellten ausgeschöpft war? Zu 7.: Die Nachbesetzung von vakanten Dienstposten (unabhängig vom Grund) wird in der Regel sichergestellt. Die haushalterische Auslastung zum Stand Dezember 2016 aller BA-Stellen in den Berliner Jobcentern lag bei nahezu 100 Prozent. Bei der Personalbewirtschaftung des kommunalen Trägers gibt es keine Befristungsobergrenzen. 8. Welche Zeitspanne wird für die Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen durchschnittlich in den Berliner Jobcenter veranschlagt und welche spezifischen Sachkenntnisse werden dabei vermittelt? Zu 8.: Als durchschnittliche Einarbeitungszeit werden 6 Monate bei neu eingestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern eingeplant. In Folge wird im Rahmen eines Dialoges zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und der zuständigen Führungskraft der Einarbeitungs- /Qualifizierungsstand besprochen. Sofern weitergehende Maßnahmen notwendig sind, werden entsprechende individuelle Vereinbarungen getroffen. Der Träger BA stellt durch seine umfangreichen Qualifizierungsangebote sicher , dass neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt nach Arbeitsaufnahme die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen erhalten. 9. Können bei den Berliner Jobcentern befristet angestellte Beschäftigte die gleichen Weiterbildungen in Anspruch nehmen wie unbefristet Beschäftigte und wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Das Qualifizierungsangebot der BA steht allen Beschäftigten in den Berliner Jobcentern zur Verfügung. Die Teilnahme an dem Qualifizierungsangebot erfolgt bedarfsorientiert mit dem Ziel, den Beschäftigten eine anforderungsgerechte Aufgabenerledigung zu ermöglichen . Über den konkreten Einkauf von Qualifizierungsdienstleistungen beim Träger BA entscheidet das Jobcenter in eigener Verantwortung. 10. Wie viele Überlastungsanzeigen sind in den 12 Berliner Jobcentern in den Jahren 2014, 2015 und 2016 eingegangen (Auflistung nach den 12 Berliner Jobcentern erbeten)? Zu 10.: Zu Überlastungsanzeigen gibt es keine statistischen Erhebungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 681 8 11. Wie lange dauert die Besetzung freier Stellen in den 12 Berliner Jobcentern im Durchschnitt (Differenzierung nach den jeweiligen Herkunftsträgern erbeten)? Zu 11.: Vakante Dienstposten des Trägers BA werden zeitnah durch Dauerkräfte oder befristete Kräfte besetzt. Eine Stellenbesetzung nach Auswahl einer geeigneten Bewerberin bzw. eines geeigneten Bewerbers wird in der Regel innerhalb von 26 Arbeitstagen realisiert. Die Dauer bei Stellenbesetzungen des kommunalen Trägers wird von den Bezirken inklusive des Stellenausschreibungsverfahrens mit durchschnittlich 5 bis 6 Monaten angegeben. Berlin, den 28. März 2017 In Vertretung Alexander Fischer Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2017) S18-10681 S1810681 S18-10681neu