Drucksache 18 / 10 685 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 09. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2017) und Antwort iPhone, Samsung Galaxy, Krypto oder Nokia 3310 – Was darf es für die Berliner Polizei sein? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung des Digitalfunks bei der Berliner Polizei und mit welchen konkreten Problemen kämpft der Senat? Zu 1.: Der Erstaufbau des Digitalfunks ist weitestgehend abgeschlossen. Die Anforderungen an die Funkkommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) haben sich seit 2006 aufgrund der gestiegenen Sicherheitslage, der sich ständig verändernden städtebaulichen Struktur der Stadt, der gestiegenen Nutzeranforderungen sowie der steigenden Einsatzzahlen und Einsatzkräfte derart verändert, dass eine Erweiterung und Verdichtung der digitalen Infrastruktur erforderlich ist. Daher ist es notwendig die zweite Ausbaustufe des Digitalfunks aufzusetzen, um somit auch künftig den Einsatzkräften eine zuverlässige und gesicherte Funkkommunikation zu gewährleisten. Hierfür werden aktuell die finanziellen Voraussetzungen geschaffen. 2. Was muss der Digitalfunk in Berlin leisten können ? Zu 2.: Der Digitalfunk ist ein speziell auf die Anforderungen der BOS ausgerichtetes Einsatzmittel. Dieses Einsatzmittel muss somit den Einsatzkräften jederzeit eine zuverlässige und gesicherte Funkkommunikation ermöglichen . Der Digitalfunk, als einsatzkritisches Kommunikationsmittel , ermöglicht es, je nach Einsatzlage Einzel- und Gruppenkommunikation zwischen mehreren Funkteilnehmern gezielt und zuverlässig zu koordinieren. Darüber hinaus ist neben der Sprachkommunikation auch die Nutzung schmalbandiger Datendienste, wie z.B. Statusinformationen , GPS-basierte Fahrzeug- und Personenortung oder Kurznachrichten möglich. Der Digitalfunk BOS ist somit als modernes und leistungsfähiges Arbeitsmittel für den täglichen Dienst und auch für besondere Einsatzlagen unerlässlich. 3. Wie hoch sind die Mittel aus dem Berliner Landeshaushalt , die bisher insgesamt zur Einführung des Digitalfunks bei der Berliner Polizei verausgabt wurden? Zu 3.: Für die Einführung des Digitalfunks, d.h. den Erstaufbau der digitalen Infrastruktur wurden im Landeshaushalt 51,88 Mio. Euro bereitgestellt. 4. Wie viele Dienst-Smartphones gibt es zurzeit bei der Berliner Polizei und wer darf diese nutzen? Zu 4.: Bei der Polizei Berlin sind 1.538 Smartphones im Einsatz (Stand 1. März 2017). Diese sind behördenweit verteilt. Nutzer sind sowohl Führungskräfte als auch operative Einheiten. Der zahlenmäßige Schwerpunkt liegt mit 847 Smartphones im Landeskriminalamt. 5. Trifft es zu, dass der Senat im Rahmen des Doppelhaushaltes 2018/19 gedenkt 15.000 Dienst- Smartphones für die Berliner Polizei zu kaufen und wenn ja, mit welchem finanziellen Gesamtvolumen zur Beschaffung rechnet der Senat und wie sieht der Zeithorizont zur Beschaffung dieser Smartphones aus? Zu 5.: Derzeit wird die Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes mit Smartphones geprüft. Nähere Angaben sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 6. Mit welchen Datenvolumina und mit welchen Flatrates werden diese Dienst-Smartphones ausgestattet? 7. Wer bezahlt die monatlich 15.000 Rechnungen für die Nutzung der Dienst-Smartphones und mit welchen monatlichen Betriebskosten rechnet der Senat? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 685 2 8. Zieht der Senat aufgrund des Datenschutzes und der gegebenen Sensibilität für das Versenden interner Dokumente oder von Dienstgeheimnissen in Betracht Krypto-Handys anzuschaffen? Zu 6. - 8.: Dazu können zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. 9. Käme auch ein Nokia 3310 in Betracht? Zu 9.: Nein. Berlin, den 25. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2017)