Drucksache 18 / 10 690 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 09. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2017) und Antwort 1) Nachfragen zur Drucksache 18/10207 „Staatliche Internationale Schule Berlin – SISB“ 2) Neugründung der 2. SISB – Fake or News? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wenn die Schulgründung im September 2016 erfolgte – wie in D18/10207 formuliert -, welche Schulnummer trägt dann die neue Schule: 04 K 04, 01 K … oder …? Zu 1.: Die neue Schule trägt die Schulnummer 04K10. 2. Gibt es Person(en), die für den Aufbau der erfolgten Neugründung die Verantwortung tragen und wie viele Personen sind das? Zu 2.: Ja. Es sind der Schulträger und die Schulaufsicht in enger Kooperation mit der Schulleitung und den schulischen Gremien der Nelson-Mandela-Schule. Ein Jour fixe wird eingerichtet werden, sobald sich die neue Schulleitung der Nelson-Mandela-Schule etabliert hat. 3. Falls 2. nein, ist die Neugründung – ohne Schulnummer und ohne Verantwortliche für den Aufbau – möglicherweise faktisch gar nicht erfolgt, sondern nur auf dem Papier vollzogen worden? Zu 3.: Siehe Antwort zu 2. 4. Wenn – wie es in D18/10207 heißt - alle Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Beantwortung den Standort Babelsberger Straße besuchen, formaljuristisch zur 04 K 04 gehören, ab welchem Zeitpunkt werden dann Schülerinnen und Schüler erstmals der erfolgten Neugründung zugeordnet? Zu 4.: Erstmals zum Schuljahr 2017/2018 werden Schülerinnen und Schüler der neu gegründeten Schule zugeordnet. 5. In welcher Schule (Schul-Nr.?) werden Schülerinnen und Schüler formaljuristisch zum 01.08.2017 eingeschult , in der 04 K 04 und/oder in der erfolgten Neugründung ? Zu 5.: In der 04K04 und in der 04K10. 6. Der Fragesteller hält es im Gegensatz zum antwortenden Staatssekretär durchaus für zielführend zu klären, ob und vor allen Dingen wann ein offizieller zweiter Standort der SISB im Ostteil der Stadt realisiert wird - wann wird das sein? 7. Wozu dient der „präferierte Standort“ in Moabit wirklich - er wurde schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt gesucht, die Nutzung eines frei werdenden Gebäudes sicherzustellen? 8. Ist man bei der Suche nach einem „der Gesamtstadt angemessenem zweiten Standort“ vorangekommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wer zeichnet verantwortlich für die bisher erfolglose Suche? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 690 2 Zu 6. bis 8.: Der Standort in Moabit (ehemaliges Heinrich-von-Kleist-Gymnasium, Levetzowstraße) ist als Standort der 2. Staatlichen internationalen Schule vorgesehen . Parallel zum Freizug des aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzten Standorts erfolgt zurzeit die Einpassungsplanung . Für die erfolgreiche Sache zeichnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verantwortlich . Für die Verzögerung durch die Zwischennutzung als Notunterkunft zeichnet der ehemalige Senator Czaja verantwortlich. Berlin, den 23. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2017)